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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 110 -
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261") (47) Inzaghi stellte die Frage, ob es gerecht sei, »den einzelnen Grundbesitzer, der das Gut mit der gesetzlich bestehenden Überbürdung titulo oneroso erworben habe, zu einem so unverhältnismäßig großen Opfer für das allgemeine Beste zu verhalten, oder in manchen Fällen ihn dieses allgemeine Beste mit seinem gänzlichen Ruin erkaufen zu lassen?« (»Bemerkungen« des Obersten Kanzlers. Minister Kolovvrat- Akten, Z. 1939 ex 1846. St. A.) 262) (4y) Er verwarf daher den Antrag Inzaghis, nach erfolgter Regulierung die Dominikal-Urbarialsteuer im Verhältnis des Robotent- gangs herabzusetzen; er empfahl sogar, daß man schon jetzt eine wie immer geartete Verminderung der Grundsteuerquote für ausgeschlossen erkläre. Kübeck machte auf die finanzielle Einbuße aufmerksam, welche * die Unruhen zur Folge hatten: in den Einnahmen sei vom Februar bis inklusive September ein Ausfall von 1,260.000 fl. zu verzeichnen; die Ausgaben betrügen 2,873.133 fl. und so ergebe sich zum Nachteil der Finanzen ein Defizit von 4,133.939 fl., das im künftigen Verwaltungsjahr sich mindestens verdoppeln werde. 263) (48) Pillersdorf pflichtete dem Votum Kübecks bei, während sich Buol mit Stadions Gutachten einverstanden erklärte. 26*) (48) Graf Hartig hatte nämlich die Behauptung aufgestellt, »daß nach Kübecks Antrag derjenige entschädigt werden müßte, der mehr genossen habe, als er genießen sollte, und die Entschädigung, da sie vom Lande selbst getragen werden sollte, von jenem geleistet wer- den müßte, der weniger genossen habe. Es würde also eine doppelte Unbilligkeit darin liegen«. »Wenn übrigens — so führte er weiter aus — ein Theil der Robotschuldigkeit abgeschrieben und gesetzlich abgestellt wird, so schiene es nicht unbillig, einen verhältnismäßigen Theil der Urbarial- steuer, die ja das Steuerobjekt (der zu besteuernde Urbarialbezug) theil- weise enthält, abzuschreiben.« Wohl blieb Graf Stadion bei seiner Anschauung, doch erklärte er. nichts einwenden zu wollen, wenn die Stände annehmbare Anträge stellten. (Protokoll. Minister Kolowrat-Akten, Z. 1939 ex 1846. St. A.) 265) (48) Der provisorische Kataster wies lediglich den Rohertrag der Gründe auf, während Graf Stadion als Grundlage der Regulierung den Reinertrag angenommen hatte. Es wurde daher vorgeschlagen, in das Gesetz bloß den Ausdruck »Ertrag« aufzunehmen. 266) (48) Die Zeitungen sorgten aber für die Verbreitung, so die »Allgemeine Zeitung« vom 23. Dezember 1846 (Nr. 357, S. 2855). 26') (48) Der ursprüngliche Entwurf besagte, daß den Untertanen das volle Nutzeigentum »zugestanden« werde. Der Oberste Kanzler be- merkte, daß dieses Zugeständnis schon unter Kaiser Josef II. erfolgt sei. (Note Inzaghis vom 29. Oktober 1846. Minister Kolowrat-Akten. 1 10
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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