Seite - 112 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
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Frage der Teilung landtäflicher Güter zu beschäftigen (Normen vom
3. Dezember 1814 und vom i. Mai 1S27) und die Vorschriften über die
Besitzfähigkeit baldigst einer Revision zu unterziehen. (Resolution vom
13. Februar 1847 [Minister Kolowrat-Akten, Z. 2370 ex 1846. St. A.],
auch in Erledigung des Vortrages der Hofkanzlei vom 22. Juli 1836.)
Der andere von Stadion gemachte Vorschlag sollte dem Votum Kolovvrats
gemäß erst nach Fertigstellung des neuen Rekrutierungsgesetzes zur
Sprache kommen.
2^5) (51) Diese von 45 galizischen Gutsbesitzern unterschriebene
und vom 23. Jänner 1847 datierte Eingabe ward im Einvernehmen mit
Baron Krieg verfaßt, der sich anfangs gegen ihre Absendung ausge-
sprochen hatte. Einer Anregung Jasinskis zufolge, von dem der Gedanke
einer Deputation ausgegangen war, sollte diese den Fürsten Jablonowski
an der Spitze haben.
-'^) (51) Bericht Kriegs vom 27. Jänner 1847. Der Gubernialpräsi-
dent hatte die Eingabe nur infolge des Umstandes nach Wien geschickt,
daß sich unter den Unterzeichnern Edelleute befanden, »welche zu den
angeseheneren und besser gesinnten Insassen« gehörten.
-"') (51) Vortrag des Obersten Kanzlers vom 22. Februar 1S47.
(Staatskonferenz, Z. 277 ex 1847. St. A.)
-'8) (51) Entschädigung der Grundherren für einen Robotausfall von
mehr als 30^0-
"") (51) Er stellte sie als eine von Stadion eigenmächtig getroffene
Verfügung hin, obwohl sie ausdrücklich durch das Kabinettschreiben vom
12. November angeordnet worden war und er selbst (Inzaghi) keine Ein-
wendungen gegen sie erhoben hatte.
"'") (51 • Inzaghi berechnete, daß der Ausfall mindestens 14, 441,
740 reduzierte Handtage oder 30'i8''/o, bei vielen anderen Dominien
sogar über öo^/q betragen würde. (Vgl. Mises, 130, Anm. 2, wo jedoch
auf Inzaghis Vortrag vom 22. Februar 1847 nicht verwiesen ist.)
"*^) (51) »Sollten die Beschlüsse des Comites (mit Aufrechthaltung
des mit Kabinettschreiben vom 12. November 1846 sanktionierten Grund-
satzes, daß die untertänigen Leistungen nicht die Hälfte des individuellen
Reinertrages der Rustikalgrundstücke übersteigen sollen) bloß die Modali-
täten der Ausführung oder eine andere Klasseneintheilung betreffen, so
würde die vereinigte Hofkanzlei ermächtiget, solche mit angemessenen
Modifikationen der einschlägigen Bestimmungen des Kreisschreibens vom
25. November 1846 sogleich in Wirksamkeit zu setzen. Sollten aber die
berufenen Gutsbesitzer ein anderes Ausgleichsmittel, etwa die Aufhebung
der Kleingaben, eine theilweise Umgestaltung der dermaligen Leistungen
in Antrag bringen, so wäre das Comite zwar zu ermächtigen, auch in
die Erörterung eines solchen Antrags einzugehen; in diesem Falle hätte
aber die vereinigte Hofkanzlei die gefaßten Beschlüsse der a. h. Ge-
nehmipunsr zu unterziehen.«
Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918