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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 112 -
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Frage der Teilung landtäflicher Güter zu beschäftigen (Normen vom 3. Dezember 1814 und vom i. Mai 1S27) und die Vorschriften über die Besitzfähigkeit baldigst einer Revision zu unterziehen. (Resolution vom 13. Februar 1847 [Minister Kolowrat-Akten, Z. 2370 ex 1846. St. A.], auch in Erledigung des Vortrages der Hofkanzlei vom 22. Juli 1836.) Der andere von Stadion gemachte Vorschlag sollte dem Votum Kolovvrats gemäß erst nach Fertigstellung des neuen Rekrutierungsgesetzes zur Sprache kommen. 2^5) (51) Diese von 45 galizischen Gutsbesitzern unterschriebene und vom 23. Jänner 1847 datierte Eingabe ward im Einvernehmen mit Baron Krieg verfaßt, der sich anfangs gegen ihre Absendung ausge- sprochen hatte. Einer Anregung Jasinskis zufolge, von dem der Gedanke einer Deputation ausgegangen war, sollte diese den Fürsten Jablonowski an der Spitze haben. -'^) (51) Bericht Kriegs vom 27. Jänner 1847. Der Gubernialpräsi- dent hatte die Eingabe nur infolge des Umstandes nach Wien geschickt, daß sich unter den Unterzeichnern Edelleute befanden, »welche zu den angeseheneren und besser gesinnten Insassen« gehörten. -"') (51) Vortrag des Obersten Kanzlers vom 22. Februar 1S47. (Staatskonferenz, Z. 277 ex 1847. St. A.) -'8) (51) Entschädigung der Grundherren für einen Robotausfall von mehr als 30^0- "") (51) Er stellte sie als eine von Stadion eigenmächtig getroffene Verfügung hin, obwohl sie ausdrücklich durch das Kabinettschreiben vom 12. November angeordnet worden war und er selbst (Inzaghi) keine Ein- wendungen gegen sie erhoben hatte. "'") (51 • Inzaghi berechnete, daß der Ausfall mindestens 14, 441, 740 reduzierte Handtage oder 30'i8''/o, bei vielen anderen Dominien sogar über öo^/q betragen würde. (Vgl. Mises, 130, Anm. 2, wo jedoch auf Inzaghis Vortrag vom 22. Februar 1847 nicht verwiesen ist.) "*^) (51) »Sollten die Beschlüsse des Comites (mit Aufrechthaltung des mit Kabinettschreiben vom 12. November 1846 sanktionierten Grund- satzes, daß die untertänigen Leistungen nicht die Hälfte des individuellen Reinertrages der Rustikalgrundstücke übersteigen sollen) bloß die Modali- täten der Ausführung oder eine andere Klasseneintheilung betreffen, so würde die vereinigte Hofkanzlei ermächtiget, solche mit angemessenen Modifikationen der einschlägigen Bestimmungen des Kreisschreibens vom 25. November 1846 sogleich in Wirksamkeit zu setzen. Sollten aber die berufenen Gutsbesitzer ein anderes Ausgleichsmittel, etwa die Aufhebung der Kleingaben, eine theilweise Umgestaltung der dermaligen Leistungen in Antrag bringen, so wäre das Comite zwar zu ermächtigen, auch in die Erörterung eines solchen Antrags einzugehen; in diesem Falle hätte aber die vereinigte Hofkanzlei die gefaßten Beschlüsse der a. h. Ge- nehmipunsr zu unterziehen.«
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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