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290) (53) Der kaiserlichen Entschließung vom 12. November 1846
gemäß sollten beide Verbindlichkeiten aufhören oder doch, soweit sie die
Rechtspflege betrafen, eine wesentliche Abänderung erfahren.
'*') (53) Mit Ausschluß der ohnehin auf zwei Fünftel ihres Nenn-
wertes herabgesetzten baren Geldzinse.
'^") (53> Vom Tag des Aufhörens dieses Teiles der Schuldigkeiten
entfiele die Verpflichtung zur Unterstützung der Untertanen sowohl wie
die zur kostenlosen Rechtspflege, und der Obrigkeit erwüchse ^as Recht,
die patentmäßigen Taxen (Patente vom 27. April 17S6 und vom 20. Ok-
tober 1787) und — von dem Zeitpunkte an, wo Grundbücher bestünden—
auch die Grundbuchtaxen einzuheben; ferner könnte, sobald durch die
geplante Änderung der Patrimonialgerichtsbarkeit eine wesentliche Ver-
minderung der grundherrlichen Agenden eintrete, zur Hebung des Real-
kredits eine Herabsetzung der Octava stattfinden. (Anträge Krauss.)
-93) (53) Nach Hartigs Entwurf: Resolution über die vier von dem
Komitee vorgeschlagenen Änderungen (S. 52), die eine aus Räten
des galizischen Guberniums und Mitgliedern des ständischen Ausschusses
bestehende Kommission unter Leitung der Gubernialpräsidenten prüfen
sollte; Kabinettschreiben an den Obersten Kanzler vom selben Tage, das
diesen anwies, in Lemberg die Frage über weitere Herabsetzung der
Urbarialschuldigkeiten erörtern und die Ergebnisse dieser Beratung an
das Hofkanzleikomitee leiten zu lassen, das dem Kaiser darüber ein
Gutachten vorlegen solle. (Staatskonferenz, Z. 277 ex 1847. St. A.)
'^*) (53) Es wurde daher angeordnet, daß keine Einstellung der
von den Grundherrschaften zu liefernden Ausarbeitungen und eine Mit-
teilung der Ergebnisse der Robotregulierung an die Untertanen erst dann
erfolgen sollten, bis die kaiserliche Entschließung über die entsprechenden
Anträge erflossen sei. (Bereits mit Kabinettschreiben an den Obersten
Kanzler vom 31. März 1847 [Staatskonferenz, Z. 247 ex 1847. St. A.]
verfügt.) Auf Grund eines Vortrags des Obersten Kanzlersvom 4. Mai 1847
resolvierte der Kaiser am 2. Juni, daß weitere Richtigstellung nach Ab-
schluß der grundherrlichen Operate zu erfolgen habe. (Staatskonferenz,
Z. 41g ex 1847. St. A.)
'^^) (53) Gesuch der Edelleute des Wadowicer Kreises (mit 22 Unter-
schriften) vom 7. Februar 1847. Es wurde, mit Kabinettschreiben vom
17. April 1847, dem Obersten Kanzler übergeben. (Staatskonferenz.
Z. 279 ex 1S47. St. A.)
"^®) (53) Eingabe des Erzherzogs Karl vom 24. Februar 1847
(Staatskonferenz, Z. 280 ex 1847. St. A.); sie wurde gleichfalls am
17. April an den Obersten Kanzler geleitet, der die darin besprochenen
Unzukömmlichkeiten in Erwägung zu ziehen hatte. (Ibidem.)
"') (53) Erzherzog Karl beantragte, es solle den Obrigkeiten das
Kapital durch den Staat ausbezahlt und die Verzinsung samt der Amorti-
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918