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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 114 -
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290) (53) Der kaiserlichen Entschließung vom 12. November 1846 gemäß sollten beide Verbindlichkeiten aufhören oder doch, soweit sie die Rechtspflege betrafen, eine wesentliche Abänderung erfahren. '*') (53) Mit Ausschluß der ohnehin auf zwei Fünftel ihres Nenn- wertes herabgesetzten baren Geldzinse. '^") (53> Vom Tag des Aufhörens dieses Teiles der Schuldigkeiten entfiele die Verpflichtung zur Unterstützung der Untertanen sowohl wie die zur kostenlosen Rechtspflege, und der Obrigkeit erwüchse ^as Recht, die patentmäßigen Taxen (Patente vom 27. April 17S6 und vom 20. Ok- tober 1787) und — von dem Zeitpunkte an, wo Grundbücher bestünden— auch die Grundbuchtaxen einzuheben; ferner könnte, sobald durch die geplante Änderung der Patrimonialgerichtsbarkeit eine wesentliche Ver- minderung der grundherrlichen Agenden eintrete, zur Hebung des Real- kredits eine Herabsetzung der Octava stattfinden. (Anträge Krauss.) -93) (53) Nach Hartigs Entwurf: Resolution über die vier von dem Komitee vorgeschlagenen Änderungen (S. 52), die eine aus Räten des galizischen Guberniums und Mitgliedern des ständischen Ausschusses bestehende Kommission unter Leitung der Gubernialpräsidenten prüfen sollte; Kabinettschreiben an den Obersten Kanzler vom selben Tage, das diesen anwies, in Lemberg die Frage über weitere Herabsetzung der Urbarialschuldigkeiten erörtern und die Ergebnisse dieser Beratung an das Hofkanzleikomitee leiten zu lassen, das dem Kaiser darüber ein Gutachten vorlegen solle. (Staatskonferenz, Z. 277 ex 1847. St. A.) '^*) (53) Es wurde daher angeordnet, daß keine Einstellung der von den Grundherrschaften zu liefernden Ausarbeitungen und eine Mit- teilung der Ergebnisse der Robotregulierung an die Untertanen erst dann erfolgen sollten, bis die kaiserliche Entschließung über die entsprechenden Anträge erflossen sei. (Bereits mit Kabinettschreiben an den Obersten Kanzler vom 31. März 1847 [Staatskonferenz, Z. 247 ex 1847. St. A.] verfügt.) Auf Grund eines Vortrags des Obersten Kanzlersvom 4. Mai 1847 resolvierte der Kaiser am 2. Juni, daß weitere Richtigstellung nach Ab- schluß der grundherrlichen Operate zu erfolgen habe. (Staatskonferenz, Z. 41g ex 1847. St. A.) '^^) (53) Gesuch der Edelleute des Wadowicer Kreises (mit 22 Unter- schriften) vom 7. Februar 1847. Es wurde, mit Kabinettschreiben vom 17. April 1847, dem Obersten Kanzler übergeben. (Staatskonferenz. Z. 279 ex 1S47. St. A.) "^®) (53) Eingabe des Erzherzogs Karl vom 24. Februar 1847 (Staatskonferenz, Z. 280 ex 1847. St. A.); sie wurde gleichfalls am 17. April an den Obersten Kanzler geleitet, der die darin besprochenen Unzukömmlichkeiten in Erwägung zu ziehen hatte. (Ibidem.) "') (53) Erzherzog Karl beantragte, es solle den Obrigkeiten das Kapital durch den Staat ausbezahlt und die Verzinsung samt der Amorti- 114
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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