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Vor 1918
Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 117 -
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Teilung der Provinz übernehme, und den Kaiser zu einer Resolution veranlaßt, kraft derer sich Inzaghi über diese Frage äußern sollte. (Resolution vom 27. Februar 1847. Staatskonferenz, Z. 159 ex 1847.) Am 13. April hatte der Oberste Kanzler den Ausweg empfohlen, Rudolf Stadion nach erfolgter Teilung des Verwaltungsgebietes zum Gouverneur von Ostgalizien zu ernennen. (Staatskonferenz, Z. 217 ex 1847. St. A.) Stadion war am 20. Februar 1S47 seiner »Stellung als Hofkommissär enthoben worden (vgl. auch Mises, 129, Anm. 3). 3iOj (^55) Minister Kolowrat-Akten, Z. 1156 ex 1847; Staatskonferenz, Z. 549 ex 1847. St. A. ^") (55) Seit den letzten Unruhen waren 2700 Personen verhaftet worden; bei 2300 wurde die Untersuchung auf freiem Fuße geführt. Die Zahl der übrigen betrug ungefähr 300 bis 400. 312) (55) Graf Stadion dachte dabei nur an Enthebung solcher Be- amten, die nicht der Kaiser, sondern das Gubernium oder die Hofkanzlei ernannte. Diese Personalfragen bildeten den Gegenstand der zweiten Denk- schrift. Graf Stadion hatte darin auch um die endgültige Besetzung der Posten des Kommandierenden und des Appellationspräsidenten sowohl wie um die Ernennung eines Stellvertreters gebeten und als solchen den staatsrätlichen Referenten Hofrat Philipp von Krauß vorgeschlagen. ^'^) (55) Iri dieses von Hartig empfohlene Komitee wurden berufen: Franz Stadion, Inzaghi, Kübeck, Taaffe, Sedlnitzky, Pilgram, Buol. (Gutachten Hartigs vom 31. Mai. Handschreiben an Hartig, dd. Schön- brunn, 5. Juni 1S47. Minister Kolowrat-Akten, Z. 1156 ex 1847, und Staats- konferenz, Z. 549 ex 1847. St. A.) 31*) (55) Das Komitee beantragte, daß die Hofkommission in Justiz- gesetzsachen (nach Rücksprache mit der Obersten Justizstelle, der Ver- einigten Hofl<anzlei und der Polizei- und Zensurhofstelle) eine Vorschrift für Galizien »über die Confinirung« der betreffenden Personen entwerfe; diese sollten »an zu bestimmenden Orten der Monarchie, ihren Verhält- nissen und Vergehen angemessen, eine festzusetzende Zeit lang fest- gehalten werden«. »Was Algier als Ort der Aufnahme betrifft, so ist — be- merkte das Komitee— mit Gewißheit anzunehmen, daß Frankreich seine Einwilligung dazu nicht giebt, im Gegentheile würde man sich einer Zu- rechtweisung von dort aussetzen.« (Protokoll der am 9. Juni 1847 ab- gehaltenen Sitzung. Ad Staatskonferenz, Z. 54g ex 1847. St. A.) ^") (55) Das Komitee meinte bloß, daß Graf Stadion sich des Rechtes, Kreishauptleute zu versetzen, nur im äußersten Falle bedienen und jede derartige Anordnung unverzüglich nach Wien melden solle. 316) (56) In seiner Denkschrift (A) hatte er diesen Gegenstand so- wohl wie die Organisierung des Landes in den untersten Instanzen bloß gestreift, um die Dringlichkeit einer raschen Erledigung hervorzuheben. 117
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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