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^^'^) (56) Die Beratun,s,en hatten am 16. Juni unter dem Vorsitze
des Gubernialpräsidenten Krieg stattgefunden; der von diesem am 27.
desselben Monats unterzeichnete Bericht durfte, gemäß einer Weisung
aus Wien, nicht abgeschickt werden, ehe der Statthalter es eingesehen
und begutachtet hatte.
"-5) (57) Zwei Kreuzer Rustikalsteuer auf einen Handtag gerechnet
(gegen 2V15 Kreuzer, wie Philipp Stadion es beantragt hatte), wonach
sich zugunsten der Dominien ein bedeutender Zuwachs von Handtagen
ergab. Nur untertänige Grundbesitzer, die nicht mehr als 36 Kreuzer
Steuer zahlten, sollten jährlich achtzehn Handtage leisten.
ä-6) (57) Philipp Stadion hatte in die Klasse der Zugrobot Grund-
besitzer eingereiht, die mehr als 3 Gulden 8Y15 Kreuzer Steuer zahlten;
dieser Betrag sollte auf 2 Gulden 15 Kreuzer herabgesetzt werden.
^^') (57) Es wurde jedoch zum besseren Verständnis die Erklärung
vorgeschlagen, es sollen die hie und da bei Abstattung der Robot be-
stehenden Begünstigungen auch künftig nur eintreten, wenn sich der
Untertan für die bisherige Schuldigkeit entschieden habe.
^^*) (57) Abzug des Katastralwertes der Kleingaben nicht kumulativ
von der Hälfte des Rustikalnettoertrages, sondern individuell von dem
individuellen Grunderträgnis. DieserVorschlag war von der überwiegenden
Mehrheit der Kommission und ebenso von Krieg abgelehnt worden, der
sich auch für die Beibehaltung der Klassen ausgesprochen hatte.
^"^> (57) »Aus den bei den Kreisämtern befindlichen Summarien der
Grundmatrikeln wird der Rustikalgrundertrag der betreffenden Gemeinde . .
ausgezogen; das Reinerträgnis durch Abzug der Kulturkosten mit 50V0
bei Äckern und 20<'/o bei Wiesen ermittelt; von der Hälfte desselben der
katastrierte Wert der Kleingaben in Abzug gebracht und der verblei-
bende Rest des halben Reinertrages zu dem für diese Gemeinde be-
stehenden Urbarialpreisen der Robot zu Robot, und zwar in der Art
veranschlagt, daß auch bei der künftigen Schuldigkeit das bisherige Ver-
hältnis der Zug- zur Handrobot aufrecht erhalten werde. Die auf diese
Art ermittelte Gesamtschuldigkeit wäre sodann der Grundherrschaft und
der Gemeinde kundzumachen und der letzteren die Vertheilung im In-
nern der Gemeinde nach einem von ihr zu wählenden Maßstabe zu über-
lassen; mit welcher Vertheilung im Innern der Gemeinde das Kreisamt
nur nachhelfend oder nur für den Fall, als die Gemeinde darauf nicht
eingehen wollte, auch entschieden sich zu befassen hätte.«
'^°) (57) Archiv des Ministeriums des Innern. (AbteilungGalizien, 1S47.)
^^^) (57) In der einen ward auch der Antrag gestellt, der Regulie-
rung zu entsagen, das Untertänigkeitsverhältnis gänzlich aufzuheben und
die zwangsweise Ablösung sämtlicher Urbarialschuldigkeiten zu verfügen.
(Ad Vortrag der Vereinigten Hofkanzleivom 27. November 1847 [Staats-
konferenz, Z. 1230 ex 1847. St. A.]. Die Denkschriften liegen nicht bei.)
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918