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Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Seite - 119 -
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^^'^) (56) Die Beratun,s,en hatten am 16. Juni unter dem Vorsitze des Gubernialpräsidenten Krieg stattgefunden; der von diesem am 27. desselben Monats unterzeichnete Bericht durfte, gemäß einer Weisung aus Wien, nicht abgeschickt werden, ehe der Statthalter es eingesehen und begutachtet hatte. "-5) (57) Zwei Kreuzer Rustikalsteuer auf einen Handtag gerechnet (gegen 2V15 Kreuzer, wie Philipp Stadion es beantragt hatte), wonach sich zugunsten der Dominien ein bedeutender Zuwachs von Handtagen ergab. Nur untertänige Grundbesitzer, die nicht mehr als 36 Kreuzer Steuer zahlten, sollten jährlich achtzehn Handtage leisten. ä-6) (57) Philipp Stadion hatte in die Klasse der Zugrobot Grund- besitzer eingereiht, die mehr als 3 Gulden 8Y15 Kreuzer Steuer zahlten; dieser Betrag sollte auf 2 Gulden 15 Kreuzer herabgesetzt werden. ^^') (57) Es wurde jedoch zum besseren Verständnis die Erklärung vorgeschlagen, es sollen die hie und da bei Abstattung der Robot be- stehenden Begünstigungen auch künftig nur eintreten, wenn sich der Untertan für die bisherige Schuldigkeit entschieden habe. ^^*) (57) Abzug des Katastralwertes der Kleingaben nicht kumulativ von der Hälfte des Rustikalnettoertrages, sondern individuell von dem individuellen Grunderträgnis. DieserVorschlag war von der überwiegenden Mehrheit der Kommission und ebenso von Krieg abgelehnt worden, der sich auch für die Beibehaltung der Klassen ausgesprochen hatte. ^"^> (57) »Aus den bei den Kreisämtern befindlichen Summarien der Grundmatrikeln wird der Rustikalgrundertrag der betreffenden Gemeinde . . ausgezogen; das Reinerträgnis durch Abzug der Kulturkosten mit 50V0 bei Äckern und 20<'/o bei Wiesen ermittelt; von der Hälfte desselben der katastrierte Wert der Kleingaben in Abzug gebracht und der verblei- bende Rest des halben Reinertrages zu dem für diese Gemeinde be- stehenden Urbarialpreisen der Robot zu Robot, und zwar in der Art veranschlagt, daß auch bei der künftigen Schuldigkeit das bisherige Ver- hältnis der Zug- zur Handrobot aufrecht erhalten werde. Die auf diese Art ermittelte Gesamtschuldigkeit wäre sodann der Grundherrschaft und der Gemeinde kundzumachen und der letzteren die Vertheilung im In- nern der Gemeinde nach einem von ihr zu wählenden Maßstabe zu über- lassen; mit welcher Vertheilung im Innern der Gemeinde das Kreisamt nur nachhelfend oder nur für den Fall, als die Gemeinde darauf nicht eingehen wollte, auch entschieden sich zu befassen hätte.« '^°) (57) Archiv des Ministeriums des Innern. (AbteilungGalizien, 1S47.) ^^^) (57) In der einen ward auch der Antrag gestellt, der Regulie- rung zu entsagen, das Untertänigkeitsverhältnis gänzlich aufzuheben und die zwangsweise Ablösung sämtlicher Urbarialschuldigkeiten zu verfügen. (Ad Vortrag der Vereinigten Hofkanzleivom 27. November 1847 [Staats- konferenz, Z. 1230 ex 1847. St. A.]. Die Denkschriften liegen nicht bei.) 119
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Aus Österreichs Vormärz Galizien und Krakau
Titel
Aus Österreichs Vormärz
Untertitel
Galizien und Krakau
Autor
Hanns Schlitter
Verlag
AMALTHEA- VERLAG
Ort
Zürich - Leipzig - Wien
Datum
1920
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.0 x 18.89 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
Kategorien
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