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<'*) (yo) Gubernialkundmachung vom 6. Oktober 1846. (Provinzial-
•gesetzgebung für 1846, Nr 108, S. 226.)
415) (70) »Man wische dann das Vergangene aus und dulde nicht,
daß solches weder von Zivilbeamten, noch vom Militär den Nationalen
jemals vorgeworfen oder nachgetragen werde; zugleich mache man aber
für alle künftige Fälle von Aufruhr, Aufwieglung gegen die Regierung
und Raubmord das standrechtliche Verfahren kund und richte die Auf-
stellung und Gliederung der Truppen so, daß ein jeder Versuch der Un-
ordnung, sobald er sich zeigt, schnell und energisch reprimirt werde.
Denn derlei Versuche durch schwache zerstreute Truppenabtheilungen
prävenieren wollen, scheinet mir eben so unpraktisch, als wenn man
Wirtshausbalgereien dadurch zuvorkommen wolle, daß man in einer jeden
Kneipe einen Polizeimann aufstellte.«
416) (70) Stimmungs- und Administrationsbericht für den Monat No-
vember 1847. (vStadion hatte während seiner Anwesenheit in Wien ähn-
liches beantragt. Siehe S. 55.) »Man gebe heut zu Tage den Radikalen
— so bemerkte Pilgram unter großem Beifall Metternichs — , was sie
verlangen und sie werden morgen noch mehr begehren. Haben sie sich
damit begnügt, daß alle Schweitzer Cantone, Neufchatel ausgenommen.
Republiken waren? Nein! sie mußten jakobinische Republiken werden und
die freien Städte Teutschlands werden ihnen bald nachfolgen müssen, ob-
schon sie keine Jesuiten aufgenommen haben.« (Votum vom 30. Dezem-
ber 1847. Staatskonferenz, Z. 1325 ex 1847. St. A.)
4") (70) Kaiserliche Entschließung von 24. Juni 1846.
418) (70) Vortrag Stadions vom 26. August 1847. (Staatskonferenz.
Z. 851 ex 1847. St. A.)
413) (70) Vortrag der Vereinigten Hofkanzlei vom 25. Oktober 1847.
(Staatskonferenz, Z. 114g ex 1847. St. A.) Im Konferenzkomitee stimmte
der Referent Baron Buol gegen, Baron Krauß für den Vorschlag Stadions.
420) (70) Votum des Grafen Hartig vom 22. November 1847.
421) (71) Die im April verfügte Robotaufhebung machte den Vor-
schlag Stadions gegenstandslos. (Kaiserliche Resolution vom 8. Mai 1848.
Staatskonferenz, Z. 1149 ex 1847.)
422) (71) Schon an dieser Stelle sei Friedjungs Behauptung wider-
legt, es habe Graf Stadion »aus eigener Machtvollkommenheit« im Namen
des Kaisers am 17. April 1848 die völlige Befreiung des Bauers und die
Entschädigung der Grundherren auf Staatskosten verfügt. (Österreich
von 1848 bis 1860, dritte Auflage, Bd. I, 346.) Stadion war vielmehr— wie
noch gezeigt werden soll — am 17. April vom Ministerrat zu jener Ver-
fügung ermächtigt worden. Die Kundmachung selbst erfolgte am 22.
desselben Monats. (Vgl. auch Mises, 134, dessen Abhandlung von Fried-
jung zitiert wird.)
Schütter, Aus Österreichs Vormärz. I. 129
Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Titel
- Aus Österreichs Vormärz
- Untertitel
- Galizien und Krakau
- Autor
- Hanns Schlitter
- Verlag
- AMALTHEA- VERLAG
- Ort
- Zürich - Leipzig - Wien
- Datum
- 1920
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.0 x 18.89 cm
- Seiten
- 148
- Schlagwörter
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918