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Opfernarrative in transnationalen Kontexten
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120    Maria Loreto Vilar und Mitte der 1930er Jahre in die Sowjetunion. Im Rahmen der Jeschowschtschina, der Terrorkampagne 1936–1938 unter Nikolai Jeschow, Leiter des Staatssicher- heitsdienstes, wurden Richter und Damerius verhaftet – sie wegen „konterrevo- lutionärer trotzkistischer Tätigkeit“ (Richter 1990, 295), er unter dem Verdacht der Spionage (Damerius 1990, 50) –, um dann in den Gulag geschickt zu werden. Richter kam ins Lagergebiet von Kolyma, Damerius ins Lagergebiet Solikamsk im Nordural. Ruge wurde nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sow- jetunion im Juni 1941 im September jenes Jahres als verdächtiger Deutscher aus Moskau nach Kasachstan „ausgewiesen“ (Ruge 2012, 120). Er arbeitete in einem Kolchos im Verwaltungsbezirk Ossakarowka bis Anfang 1942, dann wurde er als Arbeitsarmist im Lagergebiet Soswa im Nordural interniert. Richter wurde 1946 entlassen und 1949 wieder verhaftet und nach Ustj-Omt- schug verbannt („Wieder Paragraf 58“, „meine konterrevolutionäre Tätig keit“, Richter 1990, 391 [Hervorhebung im Original]), um zur Bergbau verwaltung zuge- wiesen zu werden. Damerius wurde nach Verbüßung der Strafe erneut verurteilt (wegen „konterrevolutionärer Agitation“, Damerius 1990, 226), aber 1946, nach Revision des Prozesses, freigesprochen (Damerius 1990, 236). Er musste noch ein Jahr im Lager bleiben, dann wurde er in die Verbannung geschickt. Ruge blieb nach 1945 als Zeichner und später Ingenieur im Projektierungsbüro eines Holzbe- triebs und nahm ein Fernstudium auf. 1955 wurde seine Verbannung aufgehoben und er kehrte nach Deutschland, in die DDR, zurück. Auch Richter und Dame- rius wurden Mitte der 1950er Jahre rehabilitiert und zogen ebenfalls in die DDR. Richter ließ zwanzig, Damerius achtzehn und Ruge fünfzehn Jahre ungerechter Strafe hinter sich.6 In der DDR waren sie alle schnellstens integriert: Richter wurde an das Leip- ziger Johannes R. Becher Institut für Literatur gerufen, Damerius wurde künstle- rischer Leiter der Konzert- und Gastspieldirektion in Berlin, Ruge Professor der Akademie der Wissenschaften. Dafür waren sie verpflichtet, über ihre Leidens- wege in der Sowjetunion zu schweigen, eine Verpflichtung, die von Johannes R. Becher als „eine unausgesprochene gesellschaftliche Regel“ (1988, 546) erkannt wurde. Eben diese Regel wurde sogleich von Richter und Ruge verinnerlicht, als erstere von Becher empfangen wurde, der damals Kulturminister der DDR war, und letzterer von Karl Schirdewan, Mitglied des Politbüros, der als der zweite 6  Ruge war Mitte zwanzig, als er aus Moskau zwangsevakuiert wurde, Ende dreißig kam er frei. Richter und Damerius waren Mitte dreißig, als sie verhaftet wurden, jeweils Mitte und Anfang fünfzig kamen sie frei. Dazu schreibt Damerius: „achtzehn Jahre, die besten Jahre, die ein Mann besitzt. Die mich verhaftende Instanz merkte ihren Irrtum erst siebzehn Jahre später“ (1990, 11 [Hervorhebung im Original]).
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Opfernarrative in transnationalen Kontexten
Titel
Opfernarrative in transnationalen Kontexten
Herausgeber
Eva Binder
Christof Diem
Miriam Finkelstein
Sieglinde Klettenhammer
Birgit Mertz-Baumgartner
Marijana Milošević
Verlag
De Gruyter Open Ltd
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-11-069346-1
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
350
Schlagwörter
Opfernarrative, zeitgenössische Literatur, transnationale Erinnerung, Transnationalität
Kategorie
Lehrbücher
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