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120 Maria Loreto Vilar
und Mitte der 1930er Jahre in die Sowjetunion. Im Rahmen der Jeschowschtschina,
der Terrorkampagne 1936–1938 unter Nikolai Jeschow, Leiter des Staatssicher-
heitsdienstes, wurden Richter und Damerius verhaftet – sie wegen „konterrevo-
lutionärer trotzkistischer Tätigkeit“ (Richter 1990, 295), er unter dem Verdacht
der Spionage (Damerius 1990, 50) –, um dann in den Gulag geschickt zu werden.
Richter kam ins Lagergebiet von Kolyma, Damerius ins Lagergebiet Solikamsk im
Nordural. Ruge wurde nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sow-
jetunion im Juni 1941 im September jenes Jahres als verdächtiger Deutscher aus
Moskau nach Kasachstan „ausgewiesen“ (Ruge 2012, 120). Er arbeitete in einem
Kolchos im Verwaltungsbezirk Ossakarowka bis Anfang 1942, dann wurde er als
Arbeitsarmist im Lagergebiet Soswa im Nordural interniert.
Richter wurde 1946 entlassen und 1949 wieder verhaftet und nach Ustj-Omt-
schug verbannt („Wieder Paragraf 58“, „meine konterrevolutionäre Tätig
keit“,
Richter 1990, 391 [Hervorhebung im Original]), um zur Bergbau
verwaltung zuge-
wiesen zu werden. Damerius wurde nach Verbüßung der Strafe erneut verurteilt
(wegen „konterrevolutionärer Agitation“, Damerius 1990, 226), aber 1946, nach
Revision des Prozesses, freigesprochen (Damerius 1990, 236). Er musste noch ein
Jahr im Lager bleiben, dann wurde er in die Verbannung geschickt. Ruge blieb
nach 1945 als Zeichner und später Ingenieur im Projektierungsbüro eines Holzbe-
triebs und nahm ein Fernstudium auf. 1955 wurde seine Verbannung aufgehoben
und er kehrte nach Deutschland, in die DDR, zurück. Auch Richter und Dame-
rius wurden Mitte der 1950er Jahre rehabilitiert und zogen ebenfalls in die DDR.
Richter ließ zwanzig, Damerius achtzehn und Ruge fünfzehn Jahre ungerechter
Strafe hinter sich.6
In der DDR waren sie alle schnellstens integriert: Richter wurde an das Leip-
ziger Johannes R. Becher Institut für Literatur gerufen, Damerius wurde künstle-
rischer Leiter der Konzert- und Gastspieldirektion in Berlin, Ruge Professor der
Akademie der Wissenschaften. Dafür waren sie verpflichtet, über ihre Leidens-
wege in der Sowjetunion zu schweigen, eine Verpflichtung, die von Johannes R.
Becher als „eine unausgesprochene gesellschaftliche Regel“ (1988, 546) erkannt
wurde. Eben diese Regel wurde sogleich von Richter und Ruge verinnerlicht, als
erstere von Becher empfangen wurde, der damals Kulturminister der DDR war,
und letzterer von Karl Schirdewan, Mitglied des Politbüros, der als der zweite
6 Ruge war Mitte zwanzig, als er aus Moskau zwangsevakuiert wurde, Ende dreißig kam er frei.
Richter und Damerius waren Mitte dreißig, als sie verhaftet wurden, jeweils Mitte und Anfang
fünfzig kamen sie frei. Dazu schreibt Damerius: „achtzehn Jahre, die besten Jahre, die ein Mann
besitzt. Die mich verhaftende Instanz merkte ihren Irrtum erst siebzehn Jahre später“ (1990, 11
[Hervorhebung im Original]).
Opfernarrative in transnationalen Kontexten
- Titel
- Opfernarrative in transnationalen Kontexten
- Herausgeber
- Eva Binder
- Christof Diem
- Miriam Finkelstein
- Sieglinde Klettenhammer
- Birgit Mertz-Baumgartner
- Marijana Milošević
- Verlag
- De Gruyter Open Ltd
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-069346-1
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 350
- Schlagwörter
- Opfernarrative, zeitgenössische Literatur, transnationale Erinnerung, Transnationalität
- Kategorie
- Lehrbücher