Seite - 171 - in Land der Verheißung – Ort der Zuflucht - Jüdische Emigration und nationalsozialistische Vertreibung aus Österreich nach Palästina 1920 bis 1945
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bestimmungen etwa über die notwendigen Papiere und das erlaubte Reisegepäck
kamen mehrere Vorschriften, die auf ein „tadelloses und diszipliniertes Verhalten“
abzielten. Streng verboten war die Mitnahme von Fotoapparaten, Briefen, Aufzeich-
nungen und Adressen von Personen, die im nichtneutralen Ausland lebten, sowie
von Schriften in fremder Sprache. Der „Ausschuss“ bestimmte aus den Reihen der
Teilnehmenden eine Transportleitung, die für „die reibungslose Abwicklung des
täglichen Lebens auf dem Schiffe“ und die Aufgabenverteilung (Ordnungs-, Wasch-,
Küchendienst etc.) zu sorgen hatte.
Bedeutung kam Storfer und seiner Arbeit im „Ausschuss für jüdische Über-
seetransporte“ vor allem durch die Organisation eines Gruppentransportes nach
Palästina zu, mit dem Ende 1940 über 3.500 Jüdinnen und Juden aus dem Reichs-
gebiet fliehen konnten.490 Nach monatelangen Vorbereitungen reisten verschiedene
Auswanderergruppen aus Österreich, Deutschland, Böhmen und Mähren Anfang
September 1940 mit vier DDSG-Dampfern von Wien und Bratislava ab. Im rumäni-
schen Tulcea wurden sie auf die Hochseedampfer „Atlantic“, „Pacific“ und „Milos“
umgeschifft, deren Weiterfahrt sich jedoch wegen erneuten Schwierigkeiten verzö-
gerte. Während die „Pacific“ und die „Milos“ in der Folge weitgehend problemlos
nach Palästina segelten, hatte die „Atlantic“ u. a. mit technischen Problemen zu
kämpfen und erreichte erst Wochen später das Ziel. Um ein deutliches Exempel zu
statuieren, beschloss die britische Regierung, die Flüchtlinge aufzugreifen und nach
Mauritius zu deportieren, und rechtfertigte diesen Schritt wie folgt:
„Es kann kein Zweifel bestehen, dass diese Personen als illegale Einwan-
derer bezeichnet werden müssen, d. h. dass es Leute sind, welche bestrebt
sind, gegen das wohlbekannte gesetzliche Verbot nach Palästina einzureisen.
S.M. Regierung hat Sympathien für die Flüchtlinge aus den von Deutschland
kontrollierten Gebieten, sie ist aber verantwortlich für die Verwaltung von
Palästina und muss darauf sehen, dass die Gesetze des Landes nicht offen
gebrochen werden […].“491
Trotz massiven Protests der Transportleitung und der Jewish Agency wurde damit
begonnen, die Passagiere auf die für die Deportation bestimmte „Patria“ zu trans-
ferieren, als das Schiff plötzlich explodierte und auf den Meeresgrund sank. Die
Wucht des als Protest angelegten Bombenanschlags der „Haganah“, der die Briten
dazu zwingen hätte sollen, die Flüchtlinge an Land gehen zu lassen, war stärker als
geplant und forderte über 260 Menschenleben. Während zumindest die Gerette-
ten in Palästina (wenn auch in einem Internierungslager) bleiben durften, wurden
die rund 1.500 noch nicht umgeschifften überlebenden Personen nach Mauritius
deportiert, wo sie das Kriegsende ausharrten. 124 Personen starben während dieser
Zeit, die übrigen konnten nach 1945 großteils einwandern.
490 Anderl, Emigration, S. 304–308.
491 Zit. in: Wolfgang Benz, Die Illegale Einwanderung nach Palästina. In: Claus-Dieter Krohn (Hg.),
Jüdische Emigration. Zwischen Assimilation und Verfolgung, Akkulturation und jüdischer Iden-
tität, München 2001, S. 136.
Land der Verheißung – Ort der Zuflucht
Jüdische Emigration und nationalsozialistische Vertreibung aus Österreich nach Palästina 1920 bis 1945
- Titel
- Land der Verheißung – Ort der Zuflucht
- Untertitel
- Jüdische Emigration und nationalsozialistische Vertreibung aus Österreich nach Palästina 1920 bis 1945
- Autor
- Victoria Kumar
- Verlag
- Studienverlag Ges.m.b.H.
- Ort
- Innsbruck
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7065-5419-0
- Abmessungen
- 15.6 x 23.4 cm
- Seiten
- 216
- Schlagwörter
- Palestine/Israel, Aliyah/Zionism, Jewish history of Austria, National Socialism in Austria, Palästina/Israel, Alijah/Zionismus, Jüdische Geschichte Österreichs, Nationalsozialismus in Österreich
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918