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A d a m s t h a l . — Ade l . 17
ben, aber seine Secte breitete sich besonders in Böhmen auS, welches
aber damahls durch die Anhänger des zu Con stanz verbrannten Io h.
Huß, und besonders durch Z is ka's Unternehmungen für die Sache der-
selben in vollen Flammen des Aufruhrs stand. Ziska verfolgte sie auf
das heftigste, und lies; sie zu ganzen Schaaren verbrennen.
Adamsthal, Dorf im Brünner Kreise Mährens, einige Stunden
von Brunn. Seine Lage ist äußerst romantisch. Die ganze umliegende
Gegend zeichnet sich durch ihren imposanten Gebirgscharakter vorzüglich
aus. Im Dorfe gießt man unter andern eiserne, halberhabene Medail«
lons mit Portrats, die sich durch große Ähnlichkeit empfehlen. Rechts vom
Dorfe liegt die Begciskala, eine der merkwürdigsten mährischen Kalthöh-
len; ihre Länge beträgt ungefähr 130 Klafter. 1304, bey der Anwe-
senheit des Kaisers und der Kaiserinn, war sie durch mehrere 1000 Lam-
pen erleuchtet, wodurch eine außerordentliche Wirkung hervorgebracht
wurde. In einiger Entfernung gelangt man zu kleineren Kalkhöhlen.
Adda, ein großer Fluß im lomb. venet. Königreiche, entspringt
in der Delegation Sondr io , fließt durch das Veltlin in den Comer-
See, ist nach Aufnahme des Serio und Oglio schiffbar und wird
oberhalb Cremona vom Po aufgenommen. Er ist reich an Fischen.
Adel. Dieser ist überall zahlreich , größtentheils wohlhabend und
vor den übrigen Staatsgenossen mit Vorzügen begabt; er wird bezüglich
der deutschen, illyrischen, böhmischen und galizischen Lander in hohen
und niederen A., Herren- und Ritterstand abgetheilt. Der erstere ent-
halt Fürsten, Grafen und Freyherren. Zu dem niedern A. gehören die
Ritter und die übrigen Geadelten. Zu den vorzüglichen Rechten des be-
güterten A.'s gehören: Sitz und Stimme auf den Landtagen; Be-
sitzungsrecht von Dominien; Obereigenthums- und Orundherrenrecht
über die Unterthanen ihres Bezirks und deren Realitäten, wozu auch
die Real- und Personal-Gerichtsbarkeit gehört; das Patronats-, Vogt-,
Weinbergs-, Zehent-, Jagd-und Braurecht. Im Allgemeinen hat der A.
das Recht Titel und Wapen zuführen, er hat einen privilegirten Gerichts-
stand in Civilsachen, und ist von der Recrutirung befreyt; jedoch trägt
er nach Verhältniß zu allen Staatslasten bey, und muß sich den Ge-
setzen, wie jeder andere Staatsbürger fügen. — Man schätzt die Zahl
der adeligen Individuen männlichen Geschlechts im ganzen Kaiserthume
auf mehr als 250,000, an welcherSumme nebst Oalizien(mit24,900)
am meisten Ungarn mit 163,000 Antheil nimmt, worunter sich
4 fürstliche, 34 gräfliche, 76 freyherrliche Familien und 390 Indige-
nen befinden. Böhmen zählt unter 2260 Adeligen männl. Geschlechts
nach Familien gerechnet 14 Fürsten, 172 Grafen, 30 Freyherren,
und mehr als 100 Ritter. Der Werth des ganzen adeligen Besitz-
standes in Böhmen ward schon vor 50 Jahren ayf mehr als 130 Mill.
Gulden angeschlagen. Es gibt unter dem hohen A. in dem Umfange der
österr. Monarchie Häuser, die von 100,000 bis zu 1 Mill. Gulden
Einkünfte haben. — Die Privilegien des A.'s in Ungarn und Siebell-
bürgen sind wesentlich ausgezeichnet. Er nimmt Antheil an der Ab-
fassung der Landesgesetze; er allein ist des eigenthümlichen Besitzes lie-
gender adeliger Güter und der Herrschaft über die darauf wohnenden
Oesterr.Nat. Encykl.Vd.I. 2
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie