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A m p a s . — Amstä t ten . 79
verschreibungen. Hat jemand eine Privaturkunde verloren/ so ist er be-
rechtigt mit genauer Beschreibung derselben vor Gericht zu verlangen,
daß dem Inhaber dieser Urkunde aufgetragen werde, solche so gewisi an-
zuzeigen, als sonst diese Urkunde als unwirksam erklärt werden würde.
Eine ähnliche Ungültigkeitserklärung kann auch bezüglich verjährter Satz-
posten erwirkt werden. Nach Verlauf der von den betreffenden Personale
oder Real-Instanzen in ihren erlassenen Edicten kund gegebenen gesetzli-
chen Termine wird die Urkunde für nichtig erklärt, somit die wirkliche
A. ausgesprochen. Die A.s-Verhandlungen und Erkenntnisse über ver-
lorene Staatsschuldverschreibungen, sie mögen entweder auf den Über-
bringer/ oder auf bestimmte Nahmen lauten, werden bloß von dem
niederosterr. Landrechte, als der gesetzlich erklärten, competenten Oe-
richtsbehorde vorgenommen; wobey die Patente vom 28. März 1803,
15. Aug. 1817, und 23. Iuly 1319 zur Richtschnur dienen. Dieses
ist auch der Fall in Bezug der, auf Überbringer lautenden, in Verlust
gerathenen Interims-Scheine, über Einlagen zu Staatsanlehen, und
bey A. der Interessen-Coupons. Die A.s-Erkenntnisse über die von den
Ständen der Provinzen und von Provinzial-Behörden ausgefertigten,
auf besonderen Provinzen oderProvinzialtheilen haftenden Obligationen,
wenn solche auf bestimmte Nahmen lauten, stehen, ohne Unterschied
ihrer Eigenschaft, als Ärarial- oder Domestical-Obligationen, dem Land-
rechte jener Provinz zu, wo solche Obligationen ausgefertiget wurden
und verzinset werden, oder in dessen Ermanglung dem in dem Haupte
orte der Provinz befindlichen landesfürstl. Gerichte erster Instanz. Die
der Militärgerichtsbarkeit unterstehenden Personen haben die A. öffent-
licher Fonds-Obligationen, jedoch nur in so fern sie auf bestimmte Nah-
men lauten, bey dem betreffenden ^udiciuin (^le^atum militaro mix-
tum, außerdem, nach den allgemeinen Vorschriften, bey dem nieder-
österr. Landrechte zu bewirken.
Matre i führt. In frühern Zeiten des blühenden Durchzugshandels, und
als die Straße über den steilen Schönberg noch nicht hergestellt war,
wurde diese Straße um so mehr benutzt, als sie gerade bey Ha l l , dem
Stapelplatz für die Innschifffahrt, endet. Am Fuße des Schönberges
steht ein steinernes Denkmahl mit doppelter Inschrift im Lapidarstyl. Die
eine weiset auf das Alter der Straße, in den Zeiten der röm. Kaiser
Marc Aurel , Severus und Ju l ian zurück, und dankt ihren
letzten festen Bau der Vorsorge Josephs I I . ; die andere erinnert an
die Durchreise des Papstes Pius VI . 1782.
Ampfing, Pfarrdorf im Isarkreise Bayerns, berühmt durch den
Sieg Ludwig's des Bayern über Friedrich von Osterreich 1322,
(zu dessen Andenken die Capelle Wimpesing hier errichtet ward); und den
Sieg der Österreicher über die Franzosen den 1. Dec. 1300.
Amras, s. Ambras.
Amstätten (AmstettM), niederosterr. Markt imV. O. W, W.
mit 930 Einw., merkwürdig durch M u r a t's Sieg über die mit den Oster-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie