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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 79 -
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Seite - 79 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1

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A m p a s . — Amstä t ten . 79 verschreibungen. Hat jemand eine Privaturkunde verloren/ so ist er be- rechtigt mit genauer Beschreibung derselben vor Gericht zu verlangen, daß dem Inhaber dieser Urkunde aufgetragen werde, solche so gewisi an- zuzeigen, als sonst diese Urkunde als unwirksam erklärt werden würde. Eine ähnliche Ungültigkeitserklärung kann auch bezüglich verjährter Satz- posten erwirkt werden. Nach Verlauf der von den betreffenden Personale oder Real-Instanzen in ihren erlassenen Edicten kund gegebenen gesetzli- chen Termine wird die Urkunde für nichtig erklärt, somit die wirkliche A. ausgesprochen. Die A.s-Verhandlungen und Erkenntnisse über ver- lorene Staatsschuldverschreibungen, sie mögen entweder auf den Über- bringer/ oder auf bestimmte Nahmen lauten, werden bloß von dem niederosterr. Landrechte, als der gesetzlich erklärten, competenten Oe- richtsbehorde vorgenommen; wobey die Patente vom 28. März 1803, 15. Aug. 1817, und 23. Iuly 1319 zur Richtschnur dienen. Dieses ist auch der Fall in Bezug der, auf Überbringer lautenden, in Verlust gerathenen Interims-Scheine, über Einlagen zu Staatsanlehen, und bey A. der Interessen-Coupons. Die A.s-Erkenntnisse über die von den Ständen der Provinzen und von Provinzial-Behörden ausgefertigten, auf besonderen Provinzen oderProvinzialtheilen haftenden Obligationen, wenn solche auf bestimmte Nahmen lauten, stehen, ohne Unterschied ihrer Eigenschaft, als Ärarial- oder Domestical-Obligationen, dem Land- rechte jener Provinz zu, wo solche Obligationen ausgefertiget wurden und verzinset werden, oder in dessen Ermanglung dem in dem Haupte orte der Provinz befindlichen landesfürstl. Gerichte erster Instanz. Die der Militärgerichtsbarkeit unterstehenden Personen haben die A. öffent- licher Fonds-Obligationen, jedoch nur in so fern sie auf bestimmte Nah- men lauten, bey dem betreffenden ^udiciuin (^le^atum militaro mix- tum, außerdem, nach den allgemeinen Vorschriften, bey dem nieder- österr. Landrechte zu bewirken. Matre i führt. In frühern Zeiten des blühenden Durchzugshandels, und als die Straße über den steilen Schönberg noch nicht hergestellt war, wurde diese Straße um so mehr benutzt, als sie gerade bey Ha l l , dem Stapelplatz für die Innschifffahrt, endet. Am Fuße des Schönberges steht ein steinernes Denkmahl mit doppelter Inschrift im Lapidarstyl. Die eine weiset auf das Alter der Straße, in den Zeiten der röm. Kaiser Marc Aurel , Severus und Ju l ian zurück, und dankt ihren letzten festen Bau der Vorsorge Josephs I I . ; die andere erinnert an die Durchreise des Papstes Pius VI . 1782. Ampfing, Pfarrdorf im Isarkreise Bayerns, berühmt durch den Sieg Ludwig's des Bayern über Friedrich von Osterreich 1322, (zu dessen Andenken die Capelle Wimpesing hier errichtet ward); und den Sieg der Österreicher über die Franzosen den 1. Dec. 1300. Amras, s. Ambras. Amstätten (AmstettM), niederosterr. Markt imV. O. W, W. mit 930 Einw., merkwürdig durch M u r a t's Sieg über die mit den Oster-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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