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122 Armen-Institut.
Diese Unterstützungen bestehen in taglichen Betheilungen, welche ein
oder mehrere Glieder einer Familie beziehen, und zwar alte, erwerbs-
unfähige Individuen auf Lebensdauer, Kinder bis zur Erreichung des
Normalalters von 12 Jahren und Kranke bis zur vollkommenen Wie-
derherstellung. Ferner sind mit einer solchen Pfründe, sowohl der kosten-
freye Besuch des Bezirksarztes und die unentgeldliche Verabreichung der
Arzneyen, als auch augenblickliche Aushülfen, z .B. zur Anschaffung
von Winterbedürfnissen, Kleidungsstücken, Bruchbändern^., endlich
auch der freye Genus; der warmen Donaubader, ja in betreffenden Fal-
len des Badnerbades und der Pflege im dortigen Wohlthätigkeitshause
verbunden. Gänzlich Erwerbsunfähige, welche sich entweder durch Ge-
brechlichkeit oder aus Mangel aller Unterstützung selbst mit der größten
Betheilung nicht durchhelfen können, werden in ein k. k. Versorgungs-
haus, oder in ein Grundspital aufgenommen. Verarmte Bürger und
Bürgerinnen erhalten aus der sogenannten Bürgerlade eine tagliche Be-
theilung von 5 kr. WW., oder aus dem Bürgerspitalsfond mit 11 kr.
WW.; die Gebrechlichsten werden in das Bürgerspital aufgenommen.
Die Summen, welche zur taglichen Betheilung bestimmt sind, zerfal«
len in großen Armenhauspfründen in Betheilungen von 3 und 4 kr. C M ,
dann 5 kr., letztere ausschließend für Manner bestimmt, und endlich von
6 kr. CM. ausnahmsweise für Witwen, deren Männer in cffentlichen
Diensten standen, aber früher starben, ehe die Witwen die Pensions-
oder Provisionofahigkeit erlangt haben. Nach dem lebten amtlichen Aus-
weise betragt ihre Summe 10,917 fi. Die Institutsbetheilungen von 2lr.
sind in dringenden Fallen die Institutsvorstcher berechtigt, vorzüglich
wegen unentgeldlicher Verabreichung der Arzneyen, anzuweisen, von 4 kr.
für wenig erwerbsfähige Arme; von 6 kr. für solche, die ein Alter^ on7l)
Jahren erreicht haben; und endlich von 8 kr. für jene vom höchsten Alter oder
immerwährender Bettlägrigkeit. Die Summe aller dieser Betheilungen
ist 4146fl. Die Verwaltung des Institutes ist in 33 Pfarrbezirke einge-
theilt. Der natürliche Vorsteher jedes Bezirkes ist der Pfarrer; die Ge-
schäfte theilen jedoch mit ihm die Armenbezi'.ls-Directoren, der Rech-
nungsführer, Casseverwalter und die Armenväter, welche letztere die
Sammlungen in ihren Bezirken besorgen und die Umstände der Hülfs-
bedürftigen in eigenen Abhörbogen aufnehmen; von 14 zu 14 Tagen
werden dann diese Bogen mit einem eigenen Hauptgerichte der Regie-
rung eingesendet, welche sodann jene Anträge nach Maßgabe ganz oder
theilweise genehmigt, oder wenn gegründete Ursachen vorhanden, ab-
weiset. Die Berheilungen geschehen in bestimmten Tagen in der letzten
Monathshälfte in den betreffenden Pfarren, wobey die zu Betheilendm
persönlich zu erscheinen verpflichtet sind, ^und sich mit ihren Täfelchen
auszuweisen haben. Bey Statt findender Übersiedlung der Pfründner in
andere Pfarrbezirke, erhalten sie, gegen Abgabe ihres Täfelchens, ihre
Anweisung dahin. Noch besteht ein Arm en hausfo nd von einem Ver-
ger Frauen.)
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie