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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 122 -
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122 Armen-Institut. Diese Unterstützungen bestehen in taglichen Betheilungen, welche ein oder mehrere Glieder einer Familie beziehen, und zwar alte, erwerbs- unfähige Individuen auf Lebensdauer, Kinder bis zur Erreichung des Normalalters von 12 Jahren und Kranke bis zur vollkommenen Wie- derherstellung. Ferner sind mit einer solchen Pfründe, sowohl der kosten- freye Besuch des Bezirksarztes und die unentgeldliche Verabreichung der Arzneyen, als auch augenblickliche Aushülfen, z .B. zur Anschaffung von Winterbedürfnissen, Kleidungsstücken, Bruchbändern^., endlich auch der freye Genus; der warmen Donaubader, ja in betreffenden Fal- len des Badnerbades und der Pflege im dortigen Wohlthätigkeitshause verbunden. Gänzlich Erwerbsunfähige, welche sich entweder durch Ge- brechlichkeit oder aus Mangel aller Unterstützung selbst mit der größten Betheilung nicht durchhelfen können, werden in ein k. k. Versorgungs- haus, oder in ein Grundspital aufgenommen. Verarmte Bürger und Bürgerinnen erhalten aus der sogenannten Bürgerlade eine tagliche Be- theilung von 5 kr. WW., oder aus dem Bürgerspitalsfond mit 11 kr. WW.; die Gebrechlichsten werden in das Bürgerspital aufgenommen. Die Summen, welche zur taglichen Betheilung bestimmt sind, zerfal« len in großen Armenhauspfründen in Betheilungen von 3 und 4 kr. C M , dann 5 kr., letztere ausschließend für Manner bestimmt, und endlich von 6 kr. CM. ausnahmsweise für Witwen, deren Männer in cffentlichen Diensten standen, aber früher starben, ehe die Witwen die Pensions- oder Provisionofahigkeit erlangt haben. Nach dem lebten amtlichen Aus- weise betragt ihre Summe 10,917 fi. Die Institutsbetheilungen von 2lr. sind in dringenden Fallen die Institutsvorstcher berechtigt, vorzüglich wegen unentgeldlicher Verabreichung der Arzneyen, anzuweisen, von 4 kr. für wenig erwerbsfähige Arme; von 6 kr. für solche, die ein Alter^ on7l) Jahren erreicht haben; und endlich von 8 kr. für jene vom höchsten Alter oder immerwährender Bettlägrigkeit. Die Summe aller dieser Betheilungen ist 4146fl. Die Verwaltung des Institutes ist in 33 Pfarrbezirke einge- theilt. Der natürliche Vorsteher jedes Bezirkes ist der Pfarrer; die Ge- schäfte theilen jedoch mit ihm die Armenbezi'.ls-Directoren, der Rech- nungsführer, Casseverwalter und die Armenväter, welche letztere die Sammlungen in ihren Bezirken besorgen und die Umstände der Hülfs- bedürftigen in eigenen Abhörbogen aufnehmen; von 14 zu 14 Tagen werden dann diese Bogen mit einem eigenen Hauptgerichte der Regie- rung eingesendet, welche sodann jene Anträge nach Maßgabe ganz oder theilweise genehmigt, oder wenn gegründete Ursachen vorhanden, ab- weiset. Die Berheilungen geschehen in bestimmten Tagen in der letzten Monathshälfte in den betreffenden Pfarren, wobey die zu Betheilendm persönlich zu erscheinen verpflichtet sind, ^und sich mit ihren Täfelchen auszuweisen haben. Bey Statt findender Übersiedlung der Pfründner in andere Pfarrbezirke, erhalten sie, gegen Abgabe ihres Täfelchens, ihre Anweisung dahin. Noch besteht ein Arm en hausfo nd von einem Ver- ger Frauen.)
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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