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144 A u s l ä n d e r an der G r ä n z e : c .
bloß vernäht seyn. Die Mitnahme von in Österreich verbothenen Bü-
chern ist ebenfalls nicht gestattet/ diese werden beym Gränzzollamts weg-
genommen, müssen entweder sogleich zurückgeschickt oder bey dem näch-
sten Revisionsamte bis zur Rückreise des Fremden aufbewahrt bleiben.
Hat sich bey einsm Fremden nichts Maüthbares (Zollbares) vorgefunden,
so erhält derselbe eine Freybollete, im entgegengesetzten Fall über die
Zollbollete, womit er sich in vorkommenden Fällen auszuweisen hat;
oft findet jedoch auch auf Verlangen Plombirung und Anweisung auf be-
liebige Zolllegstätten Statt. Außer der Beobachtung oben angegebener ge-
setzlichen Vorschriften bleibt für den fremden Reisenden im österr. Kaiser-
staate wenig mehr zu erinnern, die Fata jeder Reise sind Sachen des
Zufalls, der Individualität und der persönlichen Stellung des Reisen-
den, nur dürfte noch der Wahrheit zur Steuer erwähnt werden, daß
die Bewohner Österreichs, Salzburgs und Tyrols im Allgemeinen jene
biedere Dienstfertigkeit beybehalten haben, welche sich in andern Ländern,
besonders der vielberühmten Schweiz, so ziemlich verloren hat, und nur
zu oft in Gewinnsucht und Prellerey der Fremden ausartet; doch ist es rath-
sam, sollte man sich eines Eingebornen zum Führer oder zur Leistung an-
derer Dienste bedienen wollen, vorher genau den Preis dafür zu bedin-
gen, da diese Leute aus Unkunde, oder vielleicht auch, weil sie in jedem
bequem Reisenden einen Crösus erblicken, oft übertriebene Forderungen
machen, zumahl da sie derley Beschäftigungen nicht einmahl gerne über-
nehmen und auch wirklich dadurch in ihrem Berufsgeschäfte gestört wer-
den. Daß hier die Rede von Gegenden ist, welche dsr Residenz ferne
liegen, versteht sich von selbst^ -" Die Wahl der Gasthäuser zum Einkeh-
ren und Übernachten treffe jeder Reisende weniger nach Recommandation
seines Phaetons z.B. Landkutschers, welche gute Leute oft dazu ihre be-
sondern Gründe haben, als nach eigener Überzeugung; am besten kehrt man
unterwegs gewiß in großen, ja selbst eleganten Gasthöfen ein, da der
Grundsatz ewig wahr bleibt, daß man in großen Gasthäusern für viel
Geld gute Bedienung, in geringern jedoch ebenfalls für viel Geld schlech-
te Bedienung erhält. Sollte es sich bey vorkommenden Gelegenheiten
um irgend eine Mittheilung oder Erlaubniß an eine oder von einer Be-
hörde handeln, so ist jedem Reisenden wohlmeinend anzurathen, sich
jederzeit an den Oberbeamten derselben zu wenden, da gewiß die unauf-
hörlichen Gemeinplätze von Klagen über die Geheimnißkrämsrey, Unge-
fälligkeit der Beamten :c. nur allein daher rühren, daß sich Reisende an
Subalterne wenden, welche theils nicht im Stande sind, Auskunft zu
geben, theils es aus übertriebener Ängstlichkeit nicht wagen, und so ein-
geklemmt zwischen ihrer Unwissenheit und der willkommenen Gelegenheit,
sich wichtig zu machen, ein verdrießliches Helldunkel über den fraglichen
Gegenstand fällen. Jene Fremden, welche lhre Reise nach Wien auf
der Donau (s. Donaufahr t ) machen, hüben die nähmlichen Vor-
schriften, wie die Landreisenden, zu beobachten. An der t. k. Oränz-
mauth zu Eng elhardszell , wo auch die eigentliche Visitation Statt
findet, werden die Pässe gegen einen in drey Sprachen (deutsch, ita-
lienisch und französijch) gedruckten Zettel abgenommen und nach Linz
geschickt, woselbst man dieselben gegen Rückgabe dieses Zettels von der
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie