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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 145 -
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A u s l ä n d e r an der G r ä n z e :c. Polizeydirection zurückerhält. Der auf der Donau Reisende thut am be- sten, seinen Koffer, wenn sich in demselben nähmlich bloß gebrauchte Effec- ten vorfinden und er sich nirgends aufhalten will, zu Engelhardszell nur visitiren und nicht plombiren zu lassen, indem er alsdann für die Er- haltung der Siegel nicht besorgt seyn darf, auch den Koffer bey der An- tunft in Wien unmittelbar vom Beschauamte in seine Wohnung brin- gen lassen kann, da hingegen der plombirte Koffer nothwendig auf die Hauptmauth kommen muß. Bey der Ankunft in Wien wird jedem Fremden, mit welcher Gelegenheit er auch komme, an einer der Stadt- linien der Paß abgefordert und sein Gepäck entweder (im Falle er kömmt mit dem kais. Postwagen oder der Eilpost) auf der Hauptmauth, oder (hat er sich einer Landkutsche, eigener Gelegenheit oder der Extrapost be- dient) an der Linie selbst visitirt, welche Expedition jedoch ohne sonder- lichen Aufenthalt vor sich geht, besonders wenn die von dem Gränzzoll- amte erhaltenen Bolleten vorgewiesen werden, die indessen nicht gänzlich gegen die Linienvisitation schützen. Für den abgegebenen Paß erhält der Fremde eine Anweisung an die Polizey-Oberdirection, bey welcher Be- hörde er sich in der vorgeschriebenen Frist von 24 Stunden und zwar im Paß-Conscriptions- und Anzeige-Amte zu melden hat. Hier wird er an die Fremden-Commission gewiesen, um den Zweck seiner Herreise, die Dauer seines Aufenthaltes und, nach Beschaffenheit der Umstände, wohl auch um die Mittel zu seinem nöthigen Unterhalte befragt wird, welche letztere er in diesem Falle durch Wechselbriefe, oder andere beglaubigte Urkunden nachzuweisen verpflichtet ist. Jedem Fremden wird sodann ge- gen eine kleine Taxe ein sogenannter Aufenthaltsschein ausgefertigt, wel- cher auf eine bestimmte Zeit lautet, nach deren Verlauf jeder Reisende um eine, seinem Bedürfniß angemessene Verlängerung ansuchen kann. Mittlerweile bleibt der Paß bis zur Abreise des Fremden bey der Polizey- Direction aufbewahrt. Ist nun der Aufenthalt eines Fremden in Wien solchergestalt legalisirt, so ist zunächst die Wahl einer anständigen Woh- nung zu bedenken, in dieser Hinsicht sind viele Gasthöfe in der Stadt und den Vorstädten (letztere gewöhnlich Einkehrwirthshäuser genannt), was Einrichtung, Bedienung :c. betrifft, unbedingt zu empfehlen. Un- ter diesen sind vorzüglich erwähnenswert!): die Stadt London, der weiße Schwan, Erzherzog Earl (in diesen dreyen sind die Preise sehr hoch), Kaiserinn von Osterreich, der wilde Mann, der ungarische König (vorzüglich billig, aber ungeräumig), die ungarische Krone, der römische Kaiser, Mat- schakerhof (eng und theuer), der goldene Ochs, der weiße Wolf, in der Stadt, und auch mehrere in den Vorstädten. Man speist in den Gasthöfen entweder in den Speisesälen oder im eigenen Zimmer und zwar nach dem Speisetariff, I^k!^ ci'kotez sind durchaus nicht ge- wöhnlich. Bey längerem Aufenthalte in Wien ist es jedoch jedem Frem- den anzurathen, sich eine Privatwohnung zu miethen, wozu sich bey der Überzahl von sogenannten Monathquartieren täglich Gelegenheit biethet. Hat sich nun der Fremde auf diese Art entweder für immer oder nur für eine bestimmte Zeit in Wien ansäßig gemacht,und ist er sonst verträglich und gesellschaftlich, mW einem Worte, gebildet, so dürfte ihm das Le- ben in Wien bald sehr behagen und er wird so manche Vorurtheile ab- Oesterr. Nar. Encykl. Bd. I.
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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