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Venetianische zu Venedig. Für Dalmatien zu Zara. — Sieste-
hen zunächst sämmtlich unter der vereinigten Hofkanzley, doch in ei-
gentlichen Finanzsachen auch unter der Hofkammer, so wie in Polizey-
und Censur-Gegenständen unter der Polizey- und Censur-Hofstelle;
sorgen für die Bevölkerung/ Leben, Gesundheit, Unterricht und Auf-
klärung der Einwohner, haben die Aufsicht über Polizey, Censur, Kir-
chen, Schulen, Stiftungen, Landwirthschaft, Gewerbe, den Han-
del, die Steuer-Vertheilung und Erhebung, Unterthans-Verhältnisse
gegen die Grundherren, Militär-Bequartierung und Verpflegung, ma-
chen die Verordnungen des Monarchen kund, und bringen sie in Aus-
übung. An ihrer Spitze steht der Chef der Provinz (gewöhnlich Gouver,
neur genannt). <— I I . Justiz-Stellen. — Die 9 Appellations- und
Criminal-Obergerichte. Für Osterreich ob und u. der Enns zu Wien.
Für Innerösterreich (Steyermark, Kärnthen und Kram) und für das
Küstenland zu Klagenfurt . Für Böhmen zu Prag. Für Mähren
und Schlesien zu Brunn. Für Galizien zu Lemberg. Für Tyrol
und Vorarlberg zu Innsbruck. Für Dalmatien zu Zara. Für die
Lombardie in Mai land. Für die venet. Provinzen in Venedig.
Die 7 erstgenannten stehen sämmtlich unter der obersten Iustizstelle in
Wien. Die beyden letztern unter der Senatsabtheilung dieser Hofstelle
in Verona. — I I I . Cameral-Gefallen-Verwaltungen zu Wien,
Prag, Lemberg, B r u n n , Laibach, Innsbruck, Linz,
Orä tz. — Noch vor wenigen Jahren bestanden zur Verwaltung meh-
rerer Gefalle in den Provinzen besondere Administrationen, welchen
alle für das specielle Gefall errichteten Unterbehörden und Ämter unter-
worfen waren, und die selbst bald mittelbar — durch eine Direction
(Central-Verwaltungs-Behörde dieses Gefälls) — bald unmittelbar
der allgemeinen Hofkammer unterstanden, wobey theilweise auch noch
die Landeschefs eine Mitaufsicht über diese Gefalle übten. In dieser Art
bestanden Zoll- oder Bancal- Gefälls-Administrationen, für die Ver-
waltung der Zölle, der Mauthen, zum Theil auch des Salzwesens;
die Tabak- und Stämpel-Gefallen-, die Domänen-, die Lotto-Gefälls-
Administrationen. Die letzteren wurden durch blosie Lotto-Ämter in den
Provinzen ersetzt, deren Geschäfte ihren Centralpunct in der Lottos Ge-
fallen-Direction zu Wien sinden. Die Provinzial-Verwaltung der
übrigen Gefalle aber wurde dadurch wesentlich vereinfacht, daß nach den
Bestimmungen vom Jahre 1330 an die Stelle der speciellen Admini-
strationen die Cameral - Gefallen - Verwaltungen eingesetzt wurden,
bey welchen die Geschäfte, so wie früher, ebenfalls collegialisch verhan-
delt werden, und deren Wirkungskreis in der Regel sich immer über ei-
nen ganzen Gouvernements - Bezirk erstreckt, ja jener der Cameral-
Gefällen-Verwaltung zu Laib ach begreift den illyrischen und küsten-
ländischen Bezirk zugleich in sich. Außer den Verwaltungsgegenständen
der aufgelösten Gefälls-Administrationen, nähmlich dem Zollwesen,
den Straßen-, Wasser- und Brückenmauthen, dem Navigations-, dem
Salz-, Tabak- und Stämpel-Gefalle, den Staats- und öffentlichen
Fondsgütern, dehnt sich die Wirksamkeit dieser neu eingesetzten Mittel-
behörden auch auf die allgemeine Verzehrungssteuer, das Taxwesen (in
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie