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304 Vifchofslaak. — Nisthümer-verleihung.
Bischofslaak (ö^aak), illyr. Stadt im Laibacher Kreise mit
1850 Einw. Es sind hier Leinweberey, Zwirnbleichen/ und ein erheb-
licher Handel mit. Leinwand, Zwirn und Pferden. In der Nähe ist ein
verfallenes Bergschlosi.
Bischof-Teiniy, böhm. Scadr im Klattauer Kreise, an der
Beraun, mit 2100 Einw., Leinwand-, Band- und Spitzenfabriken,
und Schloß, wozu ein großer Park nebst einer Fasanerie und einem
Thiergarten, und ein Gestüte mit Reitbahn gehören; eine ^ Stunden
lange Wasserleitung versieht die Stadt mit gutem Trinkwasser. Sie ist
der Hauptort einer großen fürstl. Trautmannsdorf'schen Herrschaft.
Bisenz, mähr. Stadt im Hradischer Kreise, mit 2550 Emw.,
liegt in,einer Ebene am Fuße eines Gebirges, das Mährens besten Wem
liefert, und hat ein ansehnliches Schloß, umgeben von großen Gar-
tenanlagen. Weinbau, Gartenbau und Anpflanzung von Mais sind in
dieser Gegend Hauptzweige der Landwirthschaft.
Bisinger, Ios. Constant, geb. zu Iamnitz in Mähren den
17. Febr. 1771. Auf der Universität zu Wien stndirte er bis 1795
Philosophie, die Rechte und die politischen Wissenschaften. 1793 kam
er in die Theresianische Ritter-Akademie. Er bekleidete daselbst durch 6
Jahre die Stelle eines Präfecten und Professors der Statistik und
des Natur-, allgemeinen Staats- und Völkerrechts, bald getheilt, bald
vereint. Von 1804 an trug er bloß Statistik vor. Er starb den 6. Iän.
1325. Seine Schriften sind: General-Statistik des österr. Kaiserthums/
2 Bde. (der 3. ist nie erschienen), Wien, 1807 — 3. — Vergleichen-
de Darstellung der Staatsverfassung der europäischen Monarchien:c.,
eb. 1318.—Vergleichende Darstellung der Grundmacht aller europäischen
Monarchien:c., Pesth, 1323.
Bisthümer-Verleihung. Bey den österr. Bisthümern, das
einzige Erzbisthum O lmütz ausgenommen, ist statt der Wahl des Ca-
pitels die landesfürstli Ernennung der Bischöfe, nornin^Uo reZia, eili-
geführt. Da sie die Stelle der Wahl oder Postulation vertritt, so nimmt
sie auch die Natur derselben an, und bringt eben dieselben Wirkungen
hervor. Jene, die wahlfähig sind, tonnen geradezu, die nur postula-
tionsfähig sind, nur mit einer Pbstulation ernannt werden. Die päpstliche
Bestätigung wird von Seite „des Landesfursten selbst durch die Gesandt-
schaft in Rom angesucht. Übrigens ist um Erlangung eines Bisthums
zu suppliciren verbothen; die Geistlichen haben den Ruf dazu abzuwarten/
und auf diejenigen, welche sich in Compentenz setzen, soll gar nicht Be-
dacht genommen werden; denn eine solche ruflose Competenz wider-
spricht der christlichen Demuth, dem Geiste des Christenthums, der einen
Oberhirten beseelen, der ihn zum Muster emporheben soll. Der König
'e und
^itular-
wel-
che locu ci^clikilia sind, d.'i., welche das Recht haben, ein Siegel zu
führen, und den von ihnen unternommenen Handlungen Authenticität
damidzu geben, wie auch der Pröpste und Domherren. Noch ist in Un-
garn das Besondere, daß die vom Könige ernannten Bischöfe, noch vor
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie