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Nöhm. Schocke. — Boör. 347
daher hier besondere Commissarien die Stelle des Königs vertreten. Die
Oberstlandhofmeisterwürde, als die zweyte dem Range nach, vereinigte
in der Regel der jedesmahlige Präsident des Appellationsgerichtes,
ft wie der Landrechtspräsident die des obersten Landrichters in sich.
Die Oberstlandmarschalls-, die Oberstlandeskämmerers und einige andere
Würden sind blosie Ehrenämter oder erhalten nur am Krönungsfeste Be-
deutung. Der böhm. Oberstlanzler bekleidete das 6. oberste Landesamt,
war sonst der Chef der königl. böhm. Hofkanzley, als lekter königl. In -
, stanz in allen politischen Angelegenheiten und mußte daher immer dem
Könige zur Seite bleiben. Er war das Organ aller königl. Verordnun-
gen, die er unterfertigte. Als die Könige aus dem österr. Hause in
Wien residirten, folgte der böhm. Oberstkanzler mit der Kanzley (zu-
erst unter Ferdinand I.) dahin, behielt seinen Titel bey, wenn er
gleich auch die oberste Leitung erst der österreichischen und dann der galizi-
s-hen Angelegenheiten mit den ihm zugetheilten Hofräthen besorgte. In
neuester Zeit ist der böhm. Oberstkanzler zwar nicht ganz verschwunden,
denn er erscheint immerdar unter den böhm. obersten Landesofficieren in
seiner Reihe und Ordnung dem Herkommen gemäß im Schematismus des
Königreichs aufgeführt, jedoch ist nun überhaupt ein oberster Kanzler an
der Spitze de/k. k. vereinigt. Hofkanzley gesetzt worden, welcher dte
politischen Angelegenheiten sämmtlicher Provinzen des österr. Kaiserstaa-
tes mit Ausnahme Ungarns und Siebenbürgens leitet. Außer diesen Lan-
desbeamten aus dem Herrenstande waren ursprünglich noch 5 aus dem
Ritterstande: 1) Der'Oberstlehnnchter oder sonstige Hofrichter; seine
Benennung zeigt dessen ehemahliges Geschäft. 2) Der Oberstlandschrei-
ber, besorgte die Einregistrirung der Urkunden, Acten und öffentlichen
Verhandlungen bey der königl. Landtafel. 3) Der Landesunterkämmerer,
leitet die ökonomischen Angelegenheiten der königl. Freystädte. 4) Der
königl. Unterkämmerer, unter welchem sonst die für den Unterhalt der
königl. Witwe bestimmten königl. Leibgedingstädte standen, deren ökono-
mische Angelegenheiten er auch noch jelöt besorgt, indeß dle frühem an-
derweitigen Functionen aufgehört haben. 5) Der Burggraf des Komg-
tzrälzer Kreisss. Die Erbhofämter sind lOHofämter, die auf den Altesten
bestimmter Familien haften, welche beyBelehnungs- undKronungvfeyer-
lichkeiten auftreten. „ ^
Böhmische Schocke, 60 böhm. Ellen einer ordmaren zum Be-
drucken gewidmeten Leinwand, 5—6 Viertel breit.
Böhmisches Museum, s. vaterländisches Museum:c.
Bosr, LucasIol)., eigentl. Boogers, Dr. der Arzneyk., k. k.
Leibchirurg, emerit. Prof. und Schriftsteller über Geburtshülfe, wurde geb.
denW.April 1751 zu Uffenheim imAnspach'schen. Seme ersteB:l-
dung erhielt B. bey den Jesuiten inWürzburg und erwurde berettv m
seinem 16. Jahre Ma^tei- pkiln^pkiae. Da er sich jedoch zu kerner
Standeswahl entschließen konnte, brachte er noch 2 Jahre mtt Latem
und Mathesis zu; 1771 machte ihm Prof. Siebold, Leibchirurg des
Fürstbischofs - on ^ urzl) urg,
worauf B. in das dortige Iuliusspital
Gelegenheit eines in Franken ausgebrochenen bösartigen Fiebers, aus
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie