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Briefpost- Einrichtung. 885
sendet werden wollen, auf die Briefpost aufgegeben werden, die Possge-
bühr ist jedoch sogleich bey der Aufgabe, und zwar mit dem dritten
Theile jenes Betrages zu entrichten, welcher, nach den bestehenden Ta-
riffen, für Briefe zu entrichten seyn würde, jedoch darf dieser Betrag
nie minder seyn, als die Taxe für den einfachen Brief. Sollte der Adres-
sat die Annahme des Packets verweigern, und sonach die Zurücksendung
desselben an den Versender erfolgen, so sindet keine Zurückzahlung
der Gebühr Statt. Das k. k. Obersthofpostamt leistet, laut Patent vom
1. Iuny 1786, für die mit Geld und Obligationen beschwerten Briefe
mit der reitenden Post leine Gewähr, fondern eine solche Versendung
geschieht auf Jedermanns eigene Gefahr, da sie in der Regel nur mit-
telst des Postwagens zu geschehen hat.
.. Tariff für den einfachen inländischen Brief bis einschlüsslg ein! ha!
Loth schwer.
I.Stufe,
v. i bis 3
Post-Stat. II. Stufe,
v. 3 bis 6
Post-Stat. III. Stufe,
v. 6 bls g
Post-Stat. IV. Stufe,
v. :g bis 12
Post-Stat. V. StUfs,
v. 12 bis i5
Post-Stat. VI. Stufe,
v. l5bis i8
Post-Stat. VII. Stufe,
über l8
Post-Stat.
2 kr. kr. 6 kr. 8 kr. io kr. >2 kr. kr.
T<'ariff für den einfachen, in fremde Staaten zu befördernden, oder
aus denselben kommenden Brief, bis einschlüfsig ein halb Loth an
Oewicht.
I. Stufe,
von i bis 3
Post-Stat. II. Stufe,
von 3 bis 6
Post-Stat. III. Stufe,
von 6 bls 9
Post-Stat. IV. Stufe,
von 9 bis l2
Post-Stat. V. Stufe,
über i2
Post-Stat.
2 kr. 8 kr. kr. kr. kr.
Die Briefgebühren steigen vom einfachen Briefe bis einschlüsslg 16
Loth in gleichem Verhältnisse. So wie das Gewicht aber 16 Loch
übersteigt, bis einschlüsslg 32 Loth oder ein Pfund, ist für jedes halbe
Loth Mehrgewicht als 16 Loth, nur die Hälfte der Gebühr für ein-
fache Briefe zu entrichten. Übersteigt jedoch das Gewicht ein Pfund, so
wird die Gebühr in diesem Verhältnisse fortschreitend, jedoch nach vollen
Lothen berechnet, so daß ein jeder Bruchtheil eines Lothes der Partey
freygelassen wird. Besondere Gebühren sind zu entrichten: Für einen
recommandirten Brief, 4 kr., für ein jedes Necepisse über recomman-
ditte Briefe, sowohl bey der Auf- als Abgabe, 2 kr., und endlich für
jedes Retour-Recepisse, wodurch die Einantwortung eines Briefes be-
stätigt wird, bey dem Hofpostamte in W i e n , 20 kr., bey den übrigen
Postämtern, 12 kr. Sämmtliche Postgebühren sind in Conventionsmünze
zu entrichten. — Für den Briefverkehr in der Stadt und in den Vor-
städten Wien's wurde 1330, nach Aufhebung der bisher in Wien
Oesierr. Nat. l5.,cnks. Nd. s
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie