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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 385 -
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Briefpost- Einrichtung. 885 sendet werden wollen, auf die Briefpost aufgegeben werden, die Possge- bühr ist jedoch sogleich bey der Aufgabe, und zwar mit dem dritten Theile jenes Betrages zu entrichten, welcher, nach den bestehenden Ta- riffen, für Briefe zu entrichten seyn würde, jedoch darf dieser Betrag nie minder seyn, als die Taxe für den einfachen Brief. Sollte der Adres- sat die Annahme des Packets verweigern, und sonach die Zurücksendung desselben an den Versender erfolgen, so sindet keine Zurückzahlung der Gebühr Statt. Das k. k. Obersthofpostamt leistet, laut Patent vom 1. Iuny 1786, für die mit Geld und Obligationen beschwerten Briefe mit der reitenden Post leine Gewähr, fondern eine solche Versendung geschieht auf Jedermanns eigene Gefahr, da sie in der Regel nur mit- telst des Postwagens zu geschehen hat. .. Tariff für den einfachen inländischen Brief bis einschlüsslg ein! ha! Loth schwer. I.Stufe, v. i bis 3 Post-Stat. II. Stufe, v. 3 bis 6 Post-Stat. III. Stufe, v. 6 bls g Post-Stat. IV. Stufe, v. :g bis 12 Post-Stat. V. StUfs, v. 12 bis i5 Post-Stat. VI. Stufe, v. l5bis i8 Post-Stat. VII. Stufe, über l8 Post-Stat. 2 kr. kr. 6 kr. 8 kr. io kr. >2 kr. kr. T<'ariff für den einfachen, in fremde Staaten zu befördernden, oder aus denselben kommenden Brief, bis einschlüfsig ein halb Loth an Oewicht. I. Stufe, von i bis 3 Post-Stat. II. Stufe, von 3 bis 6 Post-Stat. III. Stufe, von 6 bls 9 Post-Stat. IV. Stufe, von 9 bis l2 Post-Stat. V. Stufe, über i2 Post-Stat. 2 kr. 8 kr. kr. kr. kr. Die Briefgebühren steigen vom einfachen Briefe bis einschlüsslg 16 Loth in gleichem Verhältnisse. So wie das Gewicht aber 16 Loch übersteigt, bis einschlüsslg 32 Loth oder ein Pfund, ist für jedes halbe Loth Mehrgewicht als 16 Loth, nur die Hälfte der Gebühr für ein- fache Briefe zu entrichten. Übersteigt jedoch das Gewicht ein Pfund, so wird die Gebühr in diesem Verhältnisse fortschreitend, jedoch nach vollen Lothen berechnet, so daß ein jeder Bruchtheil eines Lothes der Partey freygelassen wird. Besondere Gebühren sind zu entrichten: Für einen recommandirten Brief, 4 kr., für ein jedes Necepisse über recomman- ditte Briefe, sowohl bey der Auf- als Abgabe, 2 kr., und endlich für jedes Retour-Recepisse, wodurch die Einantwortung eines Briefes be- stätigt wird, bey dem Hofpostamte in W i e n , 20 kr., bey den übrigen Postämtern, 12 kr. Sämmtliche Postgebühren sind in Conventionsmünze zu entrichten. — Für den Briefverkehr in der Stadt und in den Vor- städten Wien's wurde 1330, nach Aufhebung der bisher in Wien Oesierr. Nat. l5.,cnks. Nd. s
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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