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Aürgerl iches Geseybuch. 42!
für das Militär besondere privatrechtliche Vorschriften. Handels- und
Wechselgeschäfte werden nach den hierüber bestehenden Gesetzen, insofern
sie von den Vorschriften des b. O.es abweichen, beurtheilt." Auch ist sich
in politischen, Cameral- und Finanzgegenständen nur an die, die Pri-
vatrechte beschrankenden oder näher bestimmenden Verordnungen, wenn
sie auch in dem b. G. nicht ausdrücklich bezogen sind, zu halten. Der
deutsche Text des b. G.es ist der Urtext, wornach alle Übersetzungen in
Landessprachen der verschiedenen Provinzen zu beurtheilen sind. Von dem,
aus der k. k. Hof- und Staarsdruckerey 1311 in 3 Theilen erschienenen
allgem. b. O. für die gesammten deutschen Erbländer der österr. Monar-
chie, wovon 1814 in der nähmlichen Druckerey eine Ausgabe in 3 Thei-
len, mit dem Porträt des Kaisers Franz I . , veranstaltet wurde, ist
1311 ebendaselbst eine durch den, in der Nationalsprache tief bewander-
ten und auch in deutschen Ausarbeitungen, wegen seiner seltenen, den
Gegenstand zugleich erschöpfenden Präcision, sehr schätzbaren k. k. Hof-
rach der obersten ^ustizstelle und Kämmerer, Mich. v. S to jowsk j ,
besorgte polnische Übersetzung, in Druck herausgekommen. (Er lebt ver-
mahlen mit kaisers. Bewilliqung zu K r a k a u im Iubilationsstande
und Genusse seines ganzen Gehaltes.) Der k. k. Rath, Dr. der Rechte
und Landesadvocat in Böhmen, wie auch Professor der böhmischen Sprache
und Literatur, I oh . Negedly, lieferte 1312 eine böhmische Über-
setzung, welche zu Prag beyCasp. Widtmann erschien. Italienische Über-
setzungen erschienen zu Wien aus der Hof- und Staatsdruckerey 1315;
zuVenedig bey P ine l l i und Andreola 1315; bey Paro lar i
1816; letztere coll6 citaxioni 6ell<3 leß^i roman?, was eine Privat-
arbeit ist, obfchon beyde letztern Ausgaben auf dem Titel als ämtliche
ausgedrückt sind. Eine Privatübersetzung des b. O.es in die italienische
Sprache ging bereits zu Venedig 1814 aus der Druckerey Fra-
casso hervor, und eine 2. durchgesehene und verbesserte Auflage hier-
von zu Venedig, 1315, bey San t in i . Diese Übersetzung wurdevon
mehreren italienischen Gelehrten unternommen, noch ehe das b. G. im
lombardisch-venetianischen Königreiche kundgemacht wurde. Allein die
officielle, durch eine eigene ämtliche Commission zu Stande gebrachte
itas. Übersetzung hat vor dieser Privatarbeit einen entschiedenen Vorzug.
Eine latein. Übersetzung kam endlich auch in der k. k. Hof- und Staats-
druckerey 1317 heraus. Schon 1312 unternahm aber auch der Professor
des österr. bürgl. Rechts zu Lemberg, dermahlen zu Wien, Dr. und
i. k. Rath Ios. Win iwar te r , eine latein. Übersehung des neuen b.
G.es, vorzuglich für Galizien, wo sowohl in der Schule, als im Ge-
"chtshofe der Gebrauch der latein. Sprache herrschend ist. Zugleich muß
hier Z eiller'sCommeNtarüber das b. O. (4Bde. in 7 Theilen, m. Regi-
ster, Wien 1311—13) erwähnt werden. Niemand konnte mehr berufen
seyn, den echten Sinn des neuen b. O.es darzustellen, als derjenige,
welcher selbst an dem Entwürfe desselben den wichtigsten und meisten An-
theil durch eigene Ausarbeitungen genommen hatte. Gleich bey dem Er-
scheinen dieses Commentars erscholl im In-und Auslande nur eine Stimme
über die Gründlichkeit und den Scharfsinn des gelehrten Verfassers. Als
das österr. b. G. auch für das lombard.-venet. Königreich kundgemacht
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie