Seite - 549 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Bild der Seite - 549 -
Text der Seite - 549 -
Civillina. — Civil- pens. u. Vers. Institute. 5
Kaiserthums durchgängig in drey Instanzen verwaltet. Die größte Ver-
schiedenheit sindet auch hier, wie in andern Staaten, bey den Primar-
behörden Statt. Gleichförmiger gestaltet sich die Ausübung der Gerichts-
barkeit in zweyter Instanz durch die Civil-Appellationsgerichte und das
allgemeine Militär-Appellationsgericht, alle diese Behörden concen-
triren sich unter zwey universellen Gerichten, nähmlich der obersten
Iustizstelle für den Civilstand und der Iustizabtheilung des Hofkriegs-
rathes für das Militär, welche beyde Gerichtshöfe die dritte und letzte
Instanz in der Stufenfolge der Gerichte in Osterreich bilden. — Der
natürliche Rechtsgang beginnet bey den Unterbehörden, und die Ober-
gerichte finden in der Regel erst dann eine!Veranlassung zu judi-
ciellen Amtshandlungen, wenn '^ene bereits ihre Thätigkeit geäusiert
haben.
Civi l l ina, hoher Berg in der venet. Deleg. Vicenza, aufwel-
chem Giovanni Catu l lo 1316 eine reiche eisenhaltige kalte Mine-
ralquelle entdeckte. Schon 2 Jahre später^ ward von der Regierung die
Versendung dieses Wassers gestattet, das von dem Entdecker und Eigen-
thümer der Quelle, ^cyua (Üawlliana genannt wird. Der innere Ge-
brauch dieses Wassers hat sich, trotz der dagegen erhobenen Stimmen
(Viblioteca italiana), bey allen Krankheiten bewahrt, welche aus
Schwache entstehen. Es kann weit versendet werden. Die chemisch-mine-
ralogische Untersuchung desselben, und die Geschichte der Krankheiten,
welche mittelst dieses Mineralwassers geheilt worden sind, ist in eigenen
Schriften aus Anlaß der Beobachtungen der Drn. C i ro -Po l l i n i und
Gasparo Brugnate l l i entwickelt worden.
Civil «Mädchen-Pensionat, k. k. Dieses Institut, welches
hauptsächlich den Zweck hat, geschickte Lehrerinnen (Gouvernanten) zu
bilden, befindet sich zu Wien in der Alservorstadt und wurde 1736 durch
Kaiser Joseph I I . gegründet. Stiftungsplätze sind für 24 Mädchen
zwischen 7 und 14 Jahren, welche ganz unentgeldlich aufgenommen wer-
den. Nebst diesen werden aber auch Kostmädchen für eine bestimmte jahr-
liche Summe angenommen, welche gleichen Unterhalt und Unterricht ge-
niesien. Der Unterricht besteht in Religion, Schön- und Rechtschreiben,
im Rechnen, Zeichnen, in der Naturlehre, Geographie, Geschichte, in
der deutschen und französischen Sprache, endlich im Tanzen und den ge-
wöhnlichen weiblichen Arbeiten. Das Institut hat eine Obervorsteherinn
(gegenwärtig die würdige T h e r e s e R i ch t e r) und 3 Untervorste-
herinnen, welche zugleich auch Lehrerinnen sind, sammt den sonst nöthi-
gen Lehrmeistern.
Civil Pensions- und versorgungs-Institute. — 1) In
Österreich unterder Enns. Leopoldinen - Stiftung für arme Mäd-
chen, wurde vom Kaiser Franz 1793 mit einer Summe von 133000 fi. von
dem Krönungsgeschenke, welches die böhmischen Stände dem Kaiser Leo-
pold I I . mit 145,000 fi. dargebracht hatten, gegründet. (Die übrigen
13,000 fl. bestimmte der Kaiser zur Unterstützung der damahls durch
Feuer verunglückten Bewohner der Stadt Klat tau.) Anfangs wurden
von dem Zinsenertrage dieses Capitals 30 Stiftungsplatze und zwar für
adelige Mädchen 5 Platze zu 300 fi. und 10 zu 200 fi., für bürgerliche
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie