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550 Civil-Pensions- und versorgungs - Institute.
Mädchen aber 15 Platze zu 100 fl. errichtet, auch arme Witwen hatten
auf diese wohlthätige Stiftung Anspruch. 1794 vermehrte der Kaiser die
Stiftungsplätze und die Betheilung wurde auf folgende Art neu regu-
lirt: Für adelige Mädchen wurden 6 Plätze zu 300 und 7 zu 250, für
bürgerliche 10 Plätze zu 150 und 17 Plätzezu 120 fl. festgesetzt. —Witwen-
casse der bürgl. Gold- undSilberarbeiterinWien wurde 1793 gegründet.
— Versorgungsinstitut für Seelsorger, welche durch Krankheit oderAlter
zur Erfüllung ihres Berufes untüchtig geworden sind, entstand 1782;
es befindet sich in Wien auf der Landstraße, Ungargasse, und wird durch
freywillige Beyträge und Stiftungen erhalten. — Pensionsinstitut der
Herrschaft ichen Livreebedienten, entstand 1794 in Wien. Der Zweck die-
ser wohlthätigen Stiftung ist, die durch Alter oder Krankheit dienstun-
fähig gewordenen Individuen dieses Standes, so wie ihre hülflosen Wit-
wen oder Waisen mit monathlichen angemessenen Pensionen zu betheilen.
— Handlungs-Krankeninstitut in Wien , besteht zwar schon seit 1745,
wurde jedoch 1795 mit einem eigenen vortrefflich eingerichteten Verpflegs-
institute in Verbindung gesetzt, welches jenen Handlungsmitgliedern,
welche wegen Alter oder sonstiger Gebrechen zu ihrem Geschäfte untaug-
lich geworden sind, den nöthigen Unterhaltverabreichr. Vergl.K ranken-
häuser.— Gesellschaft der Witwencasse des bürgerlichen Handelstandes
inWien. Diese wurde 1780 gegründet und nach den 1329/erneuertenund
umgeänderten Statuten jedes dem bürgl. Handlungsgremium in Wien
einverleibte Mitglied der Tuchlaubensverwandten, so wie der vergewährten
Leinwandhandlungen zur Aufnahme geeignet erklärt. Die Zahlungen eines
Mitgliedes derselben bestehen in 100 fi. C. M. Einlage; 3 fl. Einver-
leibungsgebühr und 20 st. jährlichen Beytrag, die eintretenden Mitglie-
der müssen noch, wenn sie das 30. Lebensjahr schon überschritten haben,
für jedes überschrittene Jahr 20 fi. nachzahlen, die Iahresdifferenz zwi-
schen Gatte und Gattinn ist bis auf achtIahre gestattet, für jedes weitere
Jahr, welches dleGattinn jünger ist,'werden bestimmte Nachzahlungen ge-
leistet. Die jährliche Pension einer Witwe ist einstweilen wenigstens auf
100 fl. festgesetzt und der Pensionsgenuß dauert so lange fort, als die
Witwe lebt oder Witwe bleibt. Die Leitung des Instituts und die Ver-
waltung des Fondes wird von 1 Director, 4 Administratoren, 6 Asses-
soren und einem Ausschuß von 10 Mitgliedern besorgt, erstere 2 Admi-
nistrat. und 3 Assess. werden alle 3 Jahre neu gewählt. — Institut
für die Witwen und Waisen der Trivialschullehrer in Wien , entstand
1796 durch die Gnade des Kaisers, welcher aus dem Schul-^onde eine
Obligation von 1000 fl. zum Stammvermögen bestimmte und ihr noch
überdieß aus dem Armen- und Waisen-Fonde jährlich 200 fl. anwies.
Durch mannigfache wohlthätige Beyträge wurde die Gesellschaft bald
in den Stand gesetzt, die anfangs auf einen sehr mäßigen Betrag be-
stimmte Pension von Zeit zu Zeit erhöhen zu können. — Pensions-
institut für Witwen und Waisen herrschaftlicher Hausofficiere, entstand
mW ie n 1801 und wird durch Beyträge der Mitglieder und durch
freywillige Gaben erhalten. — Verpfiegsinstitut für dürftige und
gebrechliche Mitglieder der juridischen Facultät und der Advocaren in
Wien, entstand 1312. — Privarinstitut für die Witwen und Waisen
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie