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598 Convicte im österr. Raiserthume.
Kaiserstaate nirgends gestattet. Das lathol. Glaubensbekenntntfi wird
von den C. im Stillen, ohne alles Aufsehen, in der betreffenden Pfarr-
lirche, jedoch vor zwey Zeugen, welche dann die Urkunde über den er,
folgten Übertritt, nebst dem C. und dem Pfarrer unterzeichnen, mit
lauter, vernehmlicher Stimme und aufgehobenen zwey Fingern der
rechten Hand abgelegt, worauf dann eine Generalbeichte und Oeneral-
absolution (zu deren Errheilung der Priester einer besondern Eimvil-
Das
das
ganz gemäsie. In Ungarn ist jedoch diese 'Ablegung des Glaubensbekennt-
nisses mit öffentlicher Feyerlichkeit verbunden. Sie geschieht bey zahl-
reicher Versammlung der Gemeinde, und es wird dabey von einem
Priester eine angemessene Rede gebalten.
Convicte im österr. Raiserthume. Das k. k.Stadt-Con-
v i c t in W i e n , befindet sich am Universitätsplatze Nr. 750. Es
wurde von Kaiser Franz 1802 wieder errichtet, nachdem das alte
Wiener Stadt-Convict 1735 aufgelöst worden war. Es führt die
Aufschrift: In8iitutioni juventuNg novit I>anci5cu5 I I . 1802.
Die Zöglinge sind meistens Stiftlinge und werden von eigenen Colle-
giengeldern unterhalten, es werden aber auch Kostganger angenom-
men, welche für bestimmten Erlag (gegenwärtig >230 st. C. M.)
mit jenen gemeinschaftlich Uniform, Kost, Wäsche, Licht, Heizung
und Unterricht im Französischen, Italienischen, Zeichnen und Schön-
schreiben erhalten. Sie werden nach einer gleichförmigen Lebensweise
unter genauer Aufsicht gehalten. Die Convictisten können nicht allein
das Gymnasium besuchen, sondern auch in allen Facultäten ihrc Stu-
dien machen; indessen werden jene Stiftlinge, welche sich dem Studium
der Medicin widmen wollen, nickt mehr im Hause gehalten, sondern
sie genießen ein Stipendium von 280 f l . , welches ihnen in vierteljährigen
Raten ausbezahlt wird. Das C. besibt eine Hausbibliothek von Clas-
sikern, so wie einen Vorrath an den nöthigen Schul- und Handbüchern,
welch'letztere alle Stiftlinge, und zum Theil auch die Kostzöglinge
unentgeltlich erhalten. Die k. k. Hofsängerknaben, welche ebenfalls
Convictszöglinge sind, haben auch einen Violin-, einen Clavier- und
einen Singmeister. — Das gräf l . L ö wenburg'sche Convict
in Wien , Iosephstadt, in der Piaristengasse Nr. 135, neben dem
Collegium derPiaristen, wurde ebenfalls vom Kaiser Franz 1302 wieder
hergestellt, nachdem seit 1782 die Zöglinge mit'Handstipendien (ausier
einem Erziehungshause) waren betheiltworden. Es ist vorzüglich für österr.
und ungar. Jünglinge von Adel bestimmt, welche gewisse Stipendien
während der Zeit ihrer Studien geniesien wollen. Für eine bestimmte
Summe werden jährlich Knaben zwischen 7 und 14 Ickhren angenommen
und von den deutschen Schulen angefangen bis zur Vollendung der phi-
losophischen Studien an der Universität geleitet, nebstdem erhalten sie
noch Unterricht in der französ. und italien. Sprache, im Zeichnen,
Schönschreiben und Tanzen. Nur der Musikunterricht wird besonders
bezahlt. Das Gebäude hat Geräumigkeit und Bequemlichkeit der Woh-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie