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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1
Seite - 598 -
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Seite - 598 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Band 1

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598 Convicte im österr. Raiserthume. Kaiserstaate nirgends gestattet. Das lathol. Glaubensbekenntntfi wird von den C. im Stillen, ohne alles Aufsehen, in der betreffenden Pfarr- lirche, jedoch vor zwey Zeugen, welche dann die Urkunde über den er, folgten Übertritt, nebst dem C. und dem Pfarrer unterzeichnen, mit lauter, vernehmlicher Stimme und aufgehobenen zwey Fingern der rechten Hand abgelegt, worauf dann eine Generalbeichte und Oeneral- absolution (zu deren Errheilung der Priester einer besondern Eimvil- Das das ganz gemäsie. In Ungarn ist jedoch diese 'Ablegung des Glaubensbekennt- nisses mit öffentlicher Feyerlichkeit verbunden. Sie geschieht bey zahl- reicher Versammlung der Gemeinde, und es wird dabey von einem Priester eine angemessene Rede gebalten. Convicte im österr. Raiserthume. Das k. k.Stadt-Con- v i c t in W i e n , befindet sich am Universitätsplatze Nr. 750. Es wurde von Kaiser Franz 1802 wieder errichtet, nachdem das alte Wiener Stadt-Convict 1735 aufgelöst worden war. Es führt die Aufschrift: In8iitutioni juventuNg novit I>anci5cu5 I I . 1802. Die Zöglinge sind meistens Stiftlinge und werden von eigenen Colle- giengeldern unterhalten, es werden aber auch Kostganger angenom- men, welche für bestimmten Erlag (gegenwärtig >230 st. C. M.) mit jenen gemeinschaftlich Uniform, Kost, Wäsche, Licht, Heizung und Unterricht im Französischen, Italienischen, Zeichnen und Schön- schreiben erhalten. Sie werden nach einer gleichförmigen Lebensweise unter genauer Aufsicht gehalten. Die Convictisten können nicht allein das Gymnasium besuchen, sondern auch in allen Facultäten ihrc Stu- dien machen; indessen werden jene Stiftlinge, welche sich dem Studium der Medicin widmen wollen, nickt mehr im Hause gehalten, sondern sie genießen ein Stipendium von 280 f l . , welches ihnen in vierteljährigen Raten ausbezahlt wird. Das C. besibt eine Hausbibliothek von Clas- sikern, so wie einen Vorrath an den nöthigen Schul- und Handbüchern, welch'letztere alle Stiftlinge, und zum Theil auch die Kostzöglinge unentgeltlich erhalten. Die k. k. Hofsängerknaben, welche ebenfalls Convictszöglinge sind, haben auch einen Violin-, einen Clavier- und einen Singmeister. — Das gräf l . L ö wenburg'sche Convict in Wien , Iosephstadt, in der Piaristengasse Nr. 135, neben dem Collegium derPiaristen, wurde ebenfalls vom Kaiser Franz 1302 wieder hergestellt, nachdem seit 1782 die Zöglinge mit'Handstipendien (ausier einem Erziehungshause) waren betheiltworden. Es ist vorzüglich für österr. und ungar. Jünglinge von Adel bestimmt, welche gewisse Stipendien während der Zeit ihrer Studien geniesien wollen. Für eine bestimmte Summe werden jährlich Knaben zwischen 7 und 14 Ickhren angenommen und von den deutschen Schulen angefangen bis zur Vollendung der phi- losophischen Studien an der Universität geleitet, nebstdem erhalten sie noch Unterricht in der französ. und italien. Sprache, im Zeichnen, Schönschreiben und Tanzen. Nur der Musikunterricht wird besonders bezahlt. Das Gebäude hat Geräumigkeit und Bequemlichkeit der Woh-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Band 1
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe A-D
Band
1
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
788
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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