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Croatien. I. Geschichte. 611
traftigern Maßregeln des Königs Ludwig 1342 beseitigt, welcher C.,
Dalmatien und Slavonien mir Siebenbürgen vereinigte, und seinem
Bruder Stephan übergab. Nach Ludwig's Tode erhielt dessen älte-
ste Tochter Mar ia, Gemahlinn des Königs Sigismund von Böh-
men, das ungar. Reich, und König Andreas von Neapel, der
auf Einladung der dalmat. Großen, Dalmatien, C. und Ungarn er-
oberte, ward 1336 ermordet. Doch ward kurz nachher sein Sohn Wla-
dislaw zum König von-Dalmatien und C. ausgerufen, welcher 1409,
als er sich nicht länger gegen Sigismund halten konnte, seine An-
sprüche den Venetianern verkaufte, welches Sigismund, gehindert
durch die Unruhen, welche seine Erhebung zum deutschen Kaiser bewirk-
te, ruhig geschehen lassen mußte. Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts
ward C. fast fortwahrend von den Türken beunruhigt, besonders nach
dem Tode des Königs Mathias und seines Nachfolgers Wladis-
law, eines poln. Prinzen. Größer noch wurde die Gefahr unter Fer-
dinand, dem ersten croatisch-slavon. Könige aus dem Hause Osterreich/
und unter Maximil ian I I . Fast ganz C. ward durch Mord und Aus-
wanderung entvölkert, und schien jedem Eroberer als Beute preisgege-
ben. Da auf diese Weise die Gefahr selbst dem deutschen Reiche nahe
gebracht wurde, so beschloß der Kaiser mit Genehmigung der Stände
ein stehendes Reichsheer in den croatisch-slavon, Wüsteneyen zu halten.
Die Ausführung dieses Planes fand zwar viele Schwierigkeiten, aber
man hob dieselben endlich durch die Errichtung einer Markgrafschaft nach
alter Weise, welche Kaiser Rudolph unter der Benennung eines
ewigen Generalats der croat. Gränze dem erzherzoglich-österr. Hause
und als Oberhaupt dieses Hauses demjenigen Erzherzoge verlieh, der sie
am besten verwalten konnte, nähmlich dem Erzherzoge Car l von
Steyermark, Kärnthen und Kram; 1575. Die ungar. Reichsstände
waren zwar anfangs hiermit unzufrieden, sahen sich aber doch gezwun-
gen, dieses deutsche Generalat anzuerkennen, weil es ihnen das einzige
Mittel zu seyn schien, eine völlige Vereinigung C.s mit Deutschland
zu verhindern. Auch behielt der jedesmahlige Ban von C., Slavonien
und Dalmatien die Verwaltung der Regierungsangeleambeiten und selbst
das Feldherrnamt über die alten Unterthanen, die nicht in das Gene-
ralat gehörten. Dessen ungeachtet eroberte der Sultan Amurath I I I .
' 1592 die Festung Bihacs in C., die nebst einigen umliegenden Or-
ten seitdem in türk. Gewalt blieb. Die eigentliche Gränze aber wurde
erst 1699 in dem Carlowitzer Frieden bestimmt, in welchem der Sultan
alles Land jenseits der Unna an das ungar. C. abtrat. Das croat. Lit-
torale dagegen ward 1717 zu der kaiserl.
oder zum österr. Littorale geschlagen; blieb aber unter der Gespanschaft
Agram bis 1776, wo das Littorale aufgehoben, der Strand in 3 Ge-
spanschaften vertheilt, und wieder mit C. verbunden wurde. Von 1767
dis 1777 wurden die 3 Reiche C., Slavonien und Dalmatien nebst an'
zen getrennt, und haben ihre besondere militär. Verfassung.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Band 1
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe A-D
- Band
- 1
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 788
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie