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L g g m ü h l . — lägkh, l'. und zu Hungers dach. 2l
dci Martini'schen allgemeinen Staati» und Völkerrechts unter dem
Titel: Natürliches öffentliches Recht in 2 Bdn. heraus, Wien, 1809
— 10. Er brachte dadurch Mar t in i mit Zeil ler in dem natür«
lichen Privatrechte des letzteren in Einklang, und schaltete im 2. Bande
die wichtigsten Sätze des positiven europäischen Völkerrechts nach Mar-
iens ein. 1810 empfahl ein Hofdecret diese Arb«it als Hülfsbuch bey
dem Vortrage der erwähnten Zweige der Rechtswissenschaft an andern
Universitäten und Lyceen der Üsterr. Monarchie. 1814 erhielt er den
österr. Adel. In demselben Jahre erschien von ihm zu Wien das natür-
liche Privatrecht zur Erläuterung des Z eiller'schen Lehrbub:s darüber.
1816 und 1817 gab er daselbst zum Gebrauche bey seinen Vortragen
über das Criminalrecht, das österr. Strafgesetz über Verbrechen und
schwere Polizey-Ube^trctuügen mit kurzen Erläuterungen desselben unter
Bezeigung der Zufriedenheit von Seite der obersten Studienbehörde in
8 Thln. heraus. 1818 besorgte er unter gleicher Anerkennung eine neue
Ausgabe des Z e i l l e r'schen natürlichen Privatrechts, und 1819 eine
Übersetzung desselben ins Lateinische, um es auch für diejenigen Theile
dei österr. Kaiserthums gangbar zu machen, in welchen die deutsche
Sprache nicht die herrschende ist. Außer den erwähnten Arbeiten für das
Bedürfniß seiner öffentlichen Vorträge wirkte er auch bey folgenden in-
ländischen Instituten, theils als Redacteur des juristischen Theiles der
Recensionen, theils durch gelieferte Abhandlungen mit: Bey den Anna-
len der Literatur und Kunst in den österr. Staaten; der Wiener allge-
meinen Literaturzeitung; den vaterländischen Blättern und der nachhin
mit denselben.verbundenen Chronik der österr. Literatur; den jährlichen
Beyträgen zur Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit von Z e i l l e r ;
Wagner's Zeitschrift für österr. Rechtsgelehrsamleit.— 1829 wurde
er auf sein Ansuchen nach erreichtem 65. Lebens« und 41. Dienstjahre
in den Ruhestand versetzt. Zugleich erhielt er zur Belohnung seiner ge,
leisteten Dienste taxfrey den österr, Ritterstand. Er versieht jedoch die
Professur derzeit provisorisch, weil sein Nachfolger, der Regierungsrath
und Professor I enull noch gegenwärtig mit der wichtigen Dienst«
leistung bey der zur Revision des Strafgesetzes aufgestellten Hofcommis-
sion beauftragt ist.
Eggmühl, s. Kckmühl.
Egkh, von und zu Hungersbach, ein auS Franken stammen-
des altadeliges Geschlecht, welches sich im 4. Jahrhunderte in Steyermark,
Kram und Osterreich ansiedelte und in der Folge in eine 'freyherrliche
und eine gräfliche Linie theilte. Ein Hugo v. E. kommt zuerst in Kram
um 1380 vor. Heinrich v. E. hatte 1450 Margaretha v. Hun-
gersbach, die letzte ihres Stammes, zur Gemahlinn, wodurch in der
Folge die von E. von Kaiser Maximi l ian I. die Erlaubniß erhielten,
Titel und Wapen der von Hungersbach anzunehmen. Georgv. E.
war 1527 Landeshauptmann in G örz, und demselben wurde bewilligt,
das verfallene Schloß Neuburg neu zu erbauen und nach seinem Ge-
schlechtsnahmen E. zu benennen. Magnus v. E., kaiserl. Reichshof-
rath, wurde 1560 sammt seiner Descendenz und seinen Vettern in den
Freyherrnstand erhoben. Sieg mund v. E., Mach des Erzherzogs
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie