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Eiland. — Eilwagen. 29
HldAuntino chsc>nu!cȧ!ce ac diplomalice lllu-
, cum codice prubatiunuln 1t)l documenta pi-aecipua
complectente, eb. 1797. — Beyträge zur altern Geschichte und To«
pographie des Herzogthums Kärnthen, 2 Sammlungen, Klagenfurt,
1817—19. — Eine Urtundensammlung für Kärnthen liegt noch im Ma»
nuscripte.
Ei land, böhm. Dorf im Leitmeritzer Kreise, liegt unweit von
Thyssa an der sächs. Gränze, und ist auf drey Seiten von ansehnli»
chcn Bergen und großen Felsen eingeengt. Im sogenannten Himmelrei«
che, einer Bufchparthie hinter dem Dorfe, entspringt die wasserreiche
Biela, die bey Königstein in die Elbe fällt. Man zählt die Gegend
um E>, Thyssa, Schneeberg, Maxdorf:c. zu den schönsten Par»
thien der sächsisch-böhm. Schweiz.
Eilwagen, k. k. Diese sind bey dem ^. l. Postwesen seit 1823
eingeführt. Sie sind elegant und bequem zu 4 bis 12 Personen, welchs
in möglichst.kurzer und genau bestimmter Zeit ihre Routen zurücklegen,
wodurch denn nicht allein den Reisenden ein Mittel zur schnellsten Be«
förderung verschafft, sondern auch mehrere Verbesserungen der Privat»
fuhranstalten veranlaßt wurden. Jedem E. ist ein k. k. Conduc-
teur beygegeben, welcher über die vorgeschriebene Schnelligkeit zu wa»
chen, die Bewahrung der mitzunehmenden Effecten und die Aufnahme
und, besonders unterwegs, die Unterkunft der Passagiere zu besorgen
bat. Letztere müssen, wie bey allen öffentlichen Reisegelegenheiten, je«
derzeit mit den gehörigen Pässen und Passirscheinen versehen seyn, um
bey der Expedition eines E. aufgenommen zu werden. Die Sitze
der Passagiere sind sowohl im Innern des Wagens als außen. Jedem
Reisenden ist gestattet, 20 Pfund an Gepäcke unentgeldlich mitzuneh-
men, jedoch dürfen es nur Mantelsäcke oder sonst biegsame Gegenstände
seyn, nicht aber Koffer oder große unbiegsame Packete. Den Passagie«
ren, welche einen Sitz im Innern des Wagens gelöst haben, mit wel-
chem auch der vordere bedeckte Sitz neben dem Conducteur gleich gehal-
ten wird, steht es frey, sich noch 30 Pfund unentgeldlich mit dem Bran»
cardwagen nachsenden zu lassen, oder alle 50 Pfund auf diesen zu ge-
ben. Jedes Übergewicht aber wird besonders bezahlt. Die Koffer oder
sonstigen Packete, welche mit dem Brancardwagen nachgeführt werden,
müssen genau mit der Adresse des Eigenthümers versehen seyn. Jenen
Reisenden, welche einen Sitz auf der äußern unbedeckten Seite des Wa-
gens genommen haben, welcher ungefähr um die Hälfte weniger als im
Innern des Wagens kostet, ist nur die unentgeldliche Mitnahme von
20 Pfund Gepäck gestattet. Das Mitnehmen der Hunde ist nicht er-
laubt, und nur wenn sämmtliche Reisende damit einverstanden sind, ist
das Tabakrauchen aus wohlverwahrten Pfeifen gestattet; jeder Mitrei-
sende muß sich endlich das Wechseln der Plätze im Innern des Wagens
gefallen lassen. — Da die bey dieser Anstalt beabsichtigte höchst möglich»:
Schnelligkeit keinen langen Aufenthalt bey den Mahlzeiten erlaubt, und
auch wohl eine Zerstreuung der Passagiere nicht räthlich ist, so wurde
bey den k. k. E. die Ansialt getroffen, daß an bestimmten Plätzen die
schon vorher bestellten Mahlzeiten für festgesetzte Preise vcn der z
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie