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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
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43 <2 l b o g e n., getreten ist, die C. sehr an Lebhaftigkeit zugenommen und ist in mer- cantilischer Hinsicht ein bedeutender Nebenbuhler der Handelsschifffahn auf dem Rheine geworden. Die Zugeständnisse der Nachbarstaaten sind in Kurzem und Wesentlichen folgende: Preußen entsagte dem Zwangs- und Umschlagsrechte zu Magdeburg gänzlich. Kein Uferstaat darf einen Schiffer zwingen, gegen seinen Willen irgendwo aus- oder ein» zuladen. Jeder kann Fracht oder Rückfracht nehmen, wo er will; alle ausschließlichen Privilegien, welche die Schifffahrtfreyheit beschränken, sind für immer aufgehoben. An die Stelle der bisherigen verschieden« artigen Auflagen trat eine feste, im Verhältniß ermäßigte Abgabe fin die Schiffsladungen unter dem Nahmen Elbezoll und als Weggeld von den Fahrzeugen uttter dem Nahmen Recognitionsgebühren. Der Elbezoll, welcher ohne gemeinsame Übereinkunft nie erhöht werden kann, darf im Ganzen von Melnik bis Hamburg für den Centner Bruttoge. wicht nicht mehr als 27 Groschen 6 Pfennige betragen, ist aber auch zur Belebung der innern Industrie, der Ausfuhr der Landesproducte und des Verkehrs der ersten Lebensbedürfnisse bey vielen Artikeln auf den 4. bis 49. Theil herabgesetzt. Die Recognitionsgebühren sind durch einen unabänderlichen Tarif in 4 Classen gelheilt. Nur die Mauchen, Kräh» nen- (Lastheber-), Weg- und Niederlagsgebühren dauern als beson- dere Abgaben, jedoch mir der Beschränkung fort, daß erstere nur von den, in ein Landgebieth einzuführenden Waaren, sobald sie den Fluß ver» lassen haben, gefordert, die beyden letzten Gattungen aber nicht ohne gemeinsame Übereinkunft erhöht, und von In - und Ausländern auf gleiche Weise nur dann erhoben werden dürfen, wenn man sich der vor- handenen Anstalten bedient, oder aber Brücken und Schleußen vassirc. Durch die Nachtrags-Acre vom 18. Sept. 1824 wurden neue Ermaßi« gungen des in der frühern Acte bestimmten Elbezolls bey mehreren Artikeln eingegangen und noch manches den Verkehr Befördernde ver- anlaßt. Aus Böhmen wurden 1831 verschifft: 1,010,085 Ctr. 66 Pf. Der Werth dieser Waaren betrug: 2,742,306 fl. Aus fremden Staaten kamen in diesem Jahre zu Schiffe nach Böhmen: 68,752 Ctr. Der Werth dieser Waaren betrug 1,326,028 fl. Im Inlande zwischen Meln ik und der Gränze wurden 1831 verschifft: 322,495 Ctr., im Werthe von 1,150,783 fl. Elbogen, böhm. Kreisstadt des Elbogner Kreises, in grotesker Lage auf einem hervorspringenden Felsen, am linken Ufer der Eger, die hier in Gestalt eines Elbogens, sich um die Stadt zieht, mit alten Mauern umgeben, durch welche nur ein einziges Thor und ein für Fußgänger bestimmtes Pförtchen führt, besteht aus 265 Häusern und 2,000 deutschen Einw., die theils von der Landwirthschaft, theils von Gewerben sich nähren, worunter sich in der Vorstadt eine Porzellan» fabrik befindet, die gute Waaren erzeugt, und die einzige in der Mo- narchie ist, welche Steinkohlen zum Brennen des Porzellans benutzt, und für diesen Industriezweig dadurch eine neue Bahn gebrochen hat. Die vorzüglichsten Gebäude sind das Kreisamtsgebäude, das Rathhaus, und das alte Schloß Stein-Elbogen (jetzt zum Criminalhaus ver- ^endct). Auf dem Rathhause verwahrt man ein großes Stück Meteorci-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe E-H, Band 2
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe E-H
Band
2
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
696
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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