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getreten ist, die C. sehr an Lebhaftigkeit zugenommen und ist in mer-
cantilischer Hinsicht ein bedeutender Nebenbuhler der Handelsschifffahn
auf dem Rheine geworden. Die Zugeständnisse der Nachbarstaaten sind
in Kurzem und Wesentlichen folgende: Preußen entsagte dem Zwangs-
und Umschlagsrechte zu Magdeburg gänzlich. Kein Uferstaat darf
einen Schiffer zwingen, gegen seinen Willen irgendwo aus- oder ein»
zuladen. Jeder kann Fracht oder Rückfracht nehmen, wo er will; alle
ausschließlichen Privilegien, welche die Schifffahrtfreyheit beschränken,
sind für immer aufgehoben. An die Stelle der bisherigen verschieden«
artigen Auflagen trat eine feste, im Verhältniß ermäßigte Abgabe fin
die Schiffsladungen unter dem Nahmen Elbezoll und als Weggeld von
den Fahrzeugen uttter dem Nahmen Recognitionsgebühren. Der Elbezoll,
welcher ohne gemeinsame Übereinkunft nie erhöht werden kann, darf
im Ganzen von Melnik bis Hamburg für den Centner Bruttoge.
wicht nicht mehr als 27 Groschen 6 Pfennige betragen, ist aber auch zur
Belebung der innern Industrie, der Ausfuhr der Landesproducte und
des Verkehrs der ersten Lebensbedürfnisse bey vielen Artikeln auf den
4. bis 49. Theil herabgesetzt. Die Recognitionsgebühren sind durch einen
unabänderlichen Tarif in 4 Classen gelheilt. Nur die Mauchen, Kräh»
nen- (Lastheber-), Weg- und Niederlagsgebühren dauern als beson-
dere Abgaben, jedoch mir der Beschränkung fort, daß erstere nur von
den, in ein Landgebieth einzuführenden Waaren, sobald sie den Fluß ver»
lassen haben, gefordert, die beyden letzten Gattungen aber nicht ohne
gemeinsame Übereinkunft erhöht, und von In - und Ausländern auf
gleiche Weise nur dann erhoben werden dürfen, wenn man sich der vor-
handenen Anstalten bedient, oder aber Brücken und Schleußen vassirc.
Durch die Nachtrags-Acre vom 18. Sept. 1824 wurden neue Ermaßi«
gungen des in der frühern Acte bestimmten Elbezolls bey mehreren
Artikeln eingegangen und noch manches den Verkehr Befördernde ver-
anlaßt. Aus Böhmen wurden 1831 verschifft: 1,010,085 Ctr. 66 Pf.
Der Werth dieser Waaren betrug: 2,742,306 fl. Aus fremden Staaten
kamen in diesem Jahre zu Schiffe nach Böhmen: 68,752 Ctr. Der
Werth dieser Waaren betrug 1,326,028 fl. Im Inlande zwischen
Meln ik und der Gränze wurden 1831 verschifft: 322,495 Ctr., im
Werthe von 1,150,783 fl.
Elbogen, böhm. Kreisstadt des Elbogner Kreises, in grotesker
Lage auf einem hervorspringenden Felsen, am linken Ufer der Eger,
die hier in Gestalt eines Elbogens, sich um die Stadt zieht, mit alten
Mauern umgeben, durch welche nur ein einziges Thor und ein für
Fußgänger bestimmtes Pförtchen führt, besteht aus 265 Häusern und
2,000 deutschen Einw., die theils von der Landwirthschaft, theils von
Gewerben sich nähren, worunter sich in der Vorstadt eine Porzellan»
fabrik befindet, die gute Waaren erzeugt, und die einzige in der Mo-
narchie ist, welche Steinkohlen zum Brennen des Porzellans benutzt,
und für diesen Industriezweig dadurch eine neue Bahn gebrochen hat.
Die vorzüglichsten Gebäude sind das Kreisamtsgebäude, das Rathhaus,
und das alte Schloß Stein-Elbogen (jetzt zum Criminalhaus ver-
^endct). Auf dem Rathhause verwahrt man ein großes Stück Meteorci-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie