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General-Militär »Commanden. 299
sel Officierstöchter-Institut, die Monturs » und Remontirungs-In-
spection, der apostolische Feld-Vicar der k. k. Armee, der oberste Feld-
arzt, die medicinisch-chirurgische Josephs-Akademie, und die Medica-
menten-Regie-Oberdirection.— Von diesen uniersieht die Militär-Aka-
demie zuWiene r-N eustadt ihrem Oberdirector, die Ingenieurs-Alade»
mie dem General-Genie-Director und Haupt-Genieamte, die übrigen
aber sind als allgemeine, für das Militär in der ganzen Monarchie gewid-
mete Institute, dem k. k. Hofkriegsrathe unmittelbar untergeordnet. — G.«
M.-C. bestehen folgende: Zu Wien für Osterreich ob und unter der
Enns und Salzburg, zu Grätz für Steyermark, Tyrol und Illyrien,
zu Prag für Böhmen, zu Brunn für Mahren und Schlesien, zu
Lemberg für Galizien, zu Ofen für Ungarn, zu Verona für
das lombardisch-vcnetianische Königreich, zu Peterwardein für Sla-
vonien und Syrmien, zu Agram für die Militärgränze, das verei»
nigte Banal-, Warasdiner-Carlstädter General-Commando, ferner
jenes zu Temesw arfür das Banat, zuHermanstadt für Sieben-
bürgen, und zu Zara für Dalmatien. — Jedes General-Commando
wird von einem commandirenden General (in Wien und Leinberg
sind Feldmarschall - Lieutenants aä latu«), mit den obengenannten 5
Abtheilungen oder Departements geleitet. — Bey jedem General'Com-
mando eristirt auch ein Provinzial-Kriegszahlamt, aus dessen Caffe alle
Zahlungen für das in dieser Provinz befindliche Militär geleistet werden.
In Ungarn sind auch. Districts»Kriegscassen zu Preßburg, Ka-
schau, Neusohl, Odenburg, Fünfkirchen und D ebreczin,
und im Bezirke des innerösterreichischen General» Commando zu Kla-
genfurt, Laibach und Innsbruck etablirt. Diese Krieg?zahlam-
ter und Kriegscassen werden größtentheils durch eigene aus dem Müitar-
fond besoldete Beamte, hier und dort aber auch durch Cameralcasse-Be-
amte, welche dafür eine Zulage aus dem Militär - Fond genießen,
verwaltet. — Die Kriegszahlämter sind auch zugleich mit der Verrech-
nung der Invalidengelder, und den dießfälligen Zahlungen beauftragt.
»-Für die Militär-Gränzprovinzen bestehen die General-Commanden
in der Eigenschaft einer Militär- und zugleich auch einer Landesstelle.
Sie werden, so wie die Lander-General-Commanden, in obige 5 De-
partements abgetheilt, und haben eben dieselben Personen als Referen-
ten und Unterbeamten. Ihr Wirkungskreis in Bezug auf die im Gene-
ral-Commando-Bezirke verlegten Feldtruppen ist ganz derselbe wie in
den übrigen Erbländern. In Ansehung der Gränztruppen aber und der
gesammten Landesbewohner haben sie als Militär- und Landesstelle zu-
gleich ihr Amt zu handeln, woraus von selbst folgt, daß der Geschäfts-
treis der Referenten, besonders des Feldkriegssecretärs und Obertriegs-
Commissärs hier viele aus der Landesverwaltung entspringende Ge-
genstände umfaßt, die bey andern General-Commanden nicht vorkom-
men.— Das ^udicium dek'^atuin militare mixtum in W i e n ,
Grätz, Prag, Brün n und Lemberg und das ^udicium clelüz.
milit. in Ofen, Verona, Peterwardein, Agram, Temes-
war, Hermanstadt und Zara,, bildet eine besondere Abtheilung
des General-Commando's, die unter dem Vorsitze des commandirenden
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie