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Gcncral-Cwarticrmeisterstab zc. —Gcn.-Rechn.-Direct. 301
den Gesetzen gemäß vorgehe, daß kein Geschäft verzögert, oder u,,nö-
thigen Umtrieben und Weitläufigkeiten Statt gegeben werde, müssen die
Referatsbögen jeder Sitzung an dasselbe z^ur Revision eingesendet werden.
General - O.uarticrmeisterstab in Friedenszeiten. Die
Hauptbeschäftigung in Friedenszeiten besteht in der astronomisch-trigo«
nometrischen Aufnahme solcher Gegenden der Monarchie, die entweder
noch gar nicht, oder nicht vollständig und genau aufgenommen sind; in
der militärisch-geographisch-statistischen Beschreibung der verschiedenen
Provinzen, in Entwerfung von Planen und Bearbeitung detaillirter
Charten u.dgl. Ferner gehören in seinen Wirkungskreis die Verhandlun-
gen über den Straßen- und Brückenbau, die Oberleitung des Pionnier-
Corps, die Entwerfung der auf Bewegung und Dislocation der Trup«
pen Bezug nehmenden Anordnungen, die Beurtheilung, Censurirung
und Anschaffung militärischer Charten und Werke, die Verfassung der
Kriegsgeschichten, und die Aufsicht über das Kriegsarchiv. — Die Be-
sorgung aller vorkommenden und dahin einschlagenden Diensse und Ge-
schäfte, ist in 8 Bureaus vertheilt, diese sind: 1) Das Chef-Bureau
zur Oberleitung. 2) Marsch-Dislocations- und militärisch-statistische
Abtheilung. 3) Militärisch -geographisches Institut zu Mailand. 4) Zeich-
nungs-Kanzley. 5) Militär-Triangulirungs und Calcul-Bureau, ss)
Kriegsgeschichtliche Abtheilung. 7) Topographische und lithographische
Ansialt in Wien. 8) Kriegsarchiv.
General - Rechnungs - Directorium in W i e n . Dieser
Hofstelle ist das gesammte Staatsrechnungswesen untergeordnet. Sie
führt nähmlich die Controlle über die sämmtlichen Staats-Einnahmen
und Ausgaben, unterhält für die Zwecke des öffentlichen Dienstes ein ei-
genes statistisches Bureau, in welches alle nöthigen Daten mit Hülfe
der übrigen Hofbehörden verschasst werden, und besetzt durchaus alle
Stellen der Hof- und Provinzial-Buchhaltungen in der ganzen Monar-
chie. Als 1801 die 1794 geschaffene oberste Staats-Controlle aufgelöst
worden war, fand sich Kaiser Franzin der heilsamen Absicht,um der Rech-
nungs-Censur und Buchführung der Staatswirthschaft einen gründlichen
und gleichförmigen Gang zu geben, bestimmt das G.-R.-D. zu errichten,
wobey jedoch die Hof- und Länderbuchhaltungen gegen die administrir<n-
den Hof- und Länderstellen angewiesen blieben, den letztern alle nöthi-
gen, in das Gebieth der Buchhaltungen einschlagenden Berichte, Aus-
künfte, Calculacionen und Rechnungsausweise zu erstatten. DasG.-R.-
D. bildet sowohl in Ansehung der Geschäfte, als der Personcn, eine von
den administrirenden Hofstellen ganz unabhängige Hofbehörde, welcher
ein Präsident mit einem Vicevräsidenten vorgesetzt ist. Diese Hofstelle
besteht aus 3 wirklichen Hofräthen und Referenten, dann aus 3 Hof-
commissionsräthen und Referenten. Die Stellen der Hofsecretäre und
Hofconcipisten werden von verschiedenen, aus den Hofbuchhaltungen ge-
wählten Individuen, als: Rechnungsofficialen u. s. w. versehen. Auch
das unter einem Director stehende Hülfspersonale der Registranten und
Hofkanzellisten wird aus den Hofbuchhaltungen genommen. Die dem
k. k. G.-R.-D. untergeordneten Staats-Hofbuchhaltungen sind: 1) die
k- l. Staats- Credits- und C e n t r a l - Hofbuchhaltung,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie