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Geographie und Statistik. 3l3
meinden zerstreut leben. Obwoh'l alle diese Völkerschaften ihre eigene un-
terscheidende Sprache, Lebensart und zum Theil auch ihre eigenthümliche
Volksiracht haben (vergl. Bewohner), so vereinigen sich doch die ge-
bildeten Classen aller Lander des Kaiserthums im allgemeinen Gebrauche
der deutschen Sprache. Mit Ausnahme der Juden bekennt sich die ganze
Volksmenge des osterr. Kaiferthums zum Christenthume. Darunter sind
die Katholiken bey weitem am zahlreichsten; denn ihre Anzahl erstreckt
sich über 26 Mill. Seelen. Nebst der Mehrheit des Volkes betennt sich
auch das regierende Kaiserhaus zur katholischen Kirche, und der Kaiser
führt, als königl. Nachfolger des heil. Stephan's von Ungarn, den
Titel eines apostolischen Königs. Die Zahl der nicht katholischen Christen
wird auf 6 Mill. gerechnet, worunter beylausig 2Z Mill. sich zur orien-
talisch-griechischen, 2 Mill. zur reformirten und 1i zur evangelischen
Kirche bekennen. Die Anzahl der Juden im ganzen Kaiserthume wird
beyläufig auf 400,00(1 Individuen gerechnet, wovon der größte Theil
in Galizien, Mähren und Böhmen lebt. In Ansehung der politischen Ver-
waltung ist das osterr. Kaiserthum in 14 Länder oder Provinzen einge»
theilt, deren jede ihre eigene oberste Landesbehörde hat, welche in der
Hauptstadt der Provinz ihren Sitz hat, und die Landesstelle, das Gu-
bernium oder die Regierung, und in Ungarn die königliche Statthalterey
genannt wird. Der obersteVorstand der Landesstelle ist ein Präsident, wel-
cher Gouverneur oder Regierungspräsident, in Böhmen aber Oberstburg-
graf heißt. In Ungarn steht der Palatinus, im lombardisch-venetiani-
schen Königreiche der Vicekonig an der Spitze der Landesverwaltung.
Jede Provinz ist wieder in mehrere Bezirke abgetheilt, welche insgemein
Kreise, in Osterreich Viertel, im lombardusch-venetiainschen Königreiche
Delegationen, in Ungarn Gespanschaften und in Siebenbürgen zum Theile
auch so und Stühle heißen. Man zählt in dem osterr. Kaiserstaate 177 sol-
cherKreisbezirke, wovon jeder seine eigene Behörde hat, welche die Leitung
der politischen Geschäfte besorgt. Der Vorstand derselben heißt in Ungarn
Ober-Gespan ssupremus (^omyz), in der Lombardie und im Venetia-
nischen Delegat, in den übrigen Landern Kreishauptmann. Die sämmt-
lichen Kreisämter jeder Provinz stehen unter der unmittelbaren Aufsicht
und Oberleitung ihrer Landesstelle. Die 14 Länderstellen des osterr.
Kaiserthums erhalten die landesfürstlichen Anordnungen, welche sie in
der Landesverwaltung zu vollziehen haben, von den Hofkanzleyen in
Wien, welche, wegen Verschiedenheit derLändereinrichtungen, in drey
Hofkanzleyen, unter besondern obersten Kanzlern getheilt sind, als:
») die vereinigte (osterr.-böhmische, galizische und italienische), b) die
tönigl. ungarische, und c) die sie-benbürgische Hofkanzley. Außer diesen
Hofkanzleyen bestehen in Wien »och einige besondere Hofstellen, welchen
i^e oberste Leitung bestimmter Staatsverwaltungs-Geschäfte zugewiesen
ist. Dahin gehört: 1) die allg. Hofkammer, welche die Ausgaben und
Einkünfte des Kaiserstaates leitet; 2) dieHokammer im Münz-und Berg-
wesen; 3) die Polizey-und Censur-Hofstelle; 4) die Studien-Hofcom-
wission, welcher die oberste Leitung der öffentlichen Unterrichtsanstalten an-
vertraut ist; 5) das General-Rechnungs-Direclorium mit den Hofbuch-
halte^eyen.—. Zu den Untemchtsanstalcen gehören: 1) die Normalsch»-
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Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie