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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
Seite - 313 -
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Geographie und Statistik. 3l3 meinden zerstreut leben. Obwoh'l alle diese Völkerschaften ihre eigene un- terscheidende Sprache, Lebensart und zum Theil auch ihre eigenthümliche Volksiracht haben (vergl. Bewohner), so vereinigen sich doch die ge- bildeten Classen aller Lander des Kaiserthums im allgemeinen Gebrauche der deutschen Sprache. Mit Ausnahme der Juden bekennt sich die ganze Volksmenge des osterr. Kaiferthums zum Christenthume. Darunter sind die Katholiken bey weitem am zahlreichsten; denn ihre Anzahl erstreckt sich über 26 Mill. Seelen. Nebst der Mehrheit des Volkes betennt sich auch das regierende Kaiserhaus zur katholischen Kirche, und der Kaiser führt, als königl. Nachfolger des heil. Stephan's von Ungarn, den Titel eines apostolischen Königs. Die Zahl der nicht katholischen Christen wird auf 6 Mill. gerechnet, worunter beylausig 2Z Mill. sich zur orien- talisch-griechischen, 2 Mill. zur reformirten und 1i zur evangelischen Kirche bekennen. Die Anzahl der Juden im ganzen Kaiserthume wird beyläufig auf 400,00(1 Individuen gerechnet, wovon der größte Theil in Galizien, Mähren und Böhmen lebt. In Ansehung der politischen Ver- waltung ist das osterr. Kaiserthum in 14 Länder oder Provinzen einge» theilt, deren jede ihre eigene oberste Landesbehörde hat, welche in der Hauptstadt der Provinz ihren Sitz hat, und die Landesstelle, das Gu- bernium oder die Regierung, und in Ungarn die königliche Statthalterey genannt wird. Der obersteVorstand der Landesstelle ist ein Präsident, wel- cher Gouverneur oder Regierungspräsident, in Böhmen aber Oberstburg- graf heißt. In Ungarn steht der Palatinus, im lombardisch-venetiani- schen Königreiche der Vicekonig an der Spitze der Landesverwaltung. Jede Provinz ist wieder in mehrere Bezirke abgetheilt, welche insgemein Kreise, in Osterreich Viertel, im lombardusch-venetiainschen Königreiche Delegationen, in Ungarn Gespanschaften und in Siebenbürgen zum Theile auch so und Stühle heißen. Man zählt in dem osterr. Kaiserstaate 177 sol- cherKreisbezirke, wovon jeder seine eigene Behörde hat, welche die Leitung der politischen Geschäfte besorgt. Der Vorstand derselben heißt in Ungarn Ober-Gespan ssupremus (^omyz), in der Lombardie und im Venetia- nischen Delegat, in den übrigen Landern Kreishauptmann. Die sämmt- lichen Kreisämter jeder Provinz stehen unter der unmittelbaren Aufsicht und Oberleitung ihrer Landesstelle. Die 14 Länderstellen des osterr. Kaiserthums erhalten die landesfürstlichen Anordnungen, welche sie in der Landesverwaltung zu vollziehen haben, von den Hofkanzleyen in Wien, welche, wegen Verschiedenheit derLändereinrichtungen, in drey Hofkanzleyen, unter besondern obersten Kanzlern getheilt sind, als: ») die vereinigte (osterr.-böhmische, galizische und italienische), b) die tönigl. ungarische, und c) die sie-benbürgische Hofkanzley. Außer diesen Hofkanzleyen bestehen in Wien »och einige besondere Hofstellen, welchen i^e oberste Leitung bestimmter Staatsverwaltungs-Geschäfte zugewiesen ist. Dahin gehört: 1) die allg. Hofkammer, welche die Ausgaben und Einkünfte des Kaiserstaates leitet; 2) dieHokammer im Münz-und Berg- wesen; 3) die Polizey-und Censur-Hofstelle; 4) die Studien-Hofcom- wission, welcher die oberste Leitung der öffentlichen Unterrichtsanstalten an- vertraut ist; 5) das General-Rechnungs-Direclorium mit den Hofbuch- halte^eyen.—. Zu den Untemchtsanstalcen gehören: 1) die Normalsch»-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe E-H, Band 2
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe E-H
Band
2
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
696
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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