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314 Geographie und Statistik.
len; diese theilen sich: In solche, wo die allgemein nothwendigen Kennt-
nisse, als Religion, Lesen, Schreiben unV Rechnen gelehrt werden, und
in Hauptmuster-, Haupt-und Trwialschulen. 2) Die Gymnasien, in wel-
chen die, zu einem Hähern Berufe bestimmte Jugend, die erste gelehrte
Vorbereitung erhält. 3) Die philosophischen Lehranstalten, an welchen
die Zweiten» philosophischen Vorbereitungs-Wissenschaften, als Religions-
wissenschaft, Philosophie, Physik, Mathematik, Geschichte, Philolo-
gie u. s. w. 4) Die Lyceen, an welchen außer den philosophischen Vorbe-
reitungs-Wissenschaften, auch Theologie für künftige Geistliche und die
Rechte für künftige Justiz- und politische Beamte, gelehrt werden. 5) Die
Universitäten, an welchen alle Wissenschaften der vier Facultäten gelehrt
werden. Außer diesen allgemeinen Unterrichtsanstalten gibt es noch ver-
schiedene Special-Schulen und Akademien, als z. B. die Real- ünd po-
lytechnischen Schulen, zur Bildung geschickter Fabrikanten und Handels-
leute; nautische Schulen, zur Bildung geschickter Seeleute; Veterinärschu-
len, zur Bildung geschickter Thierärzte; Forstschulen, zur Bildung geschickter
Forstmänner; Bergbauakademien, zur Bildung geschickter Bergleute«, s.w.
Das österr. Kaiserthum zählt gegenwärtig 9 Universitäten, 28 Lyceen, 15
philos. Lehranstalten, über 290 Gymnasien und verschiedene Specials-yu-
len oder Akademien. Noch viel zahlreicher sind die Volksschulen. DiePia-
risten unterhalten zahlreiche Normal-und Gymnasial-Schulen. Die Ursu-
linerinnen, Salesianerinnen und englischen Fräulein haben Mädchenschu-
len und Pensionate. Zur Beförderung der Wissenschaften und Künste die-
nen öffentliche Bibliotheken, wissenschaftliche und Kunstsammlungen,
botanische Gärten, Sternwarten, gelehrte Akademien und Gesellschaf-
ten u. dgl., deren im österr. Kaiserstaate sehr viel«'bestehen. Die oberste
Leitung des Militärs und des gesammten Kriegswesens besorgt der Hof-
kriegsrath in Wien. Unter diesem stehen die General- Commanden,
welche die Militärangelegenheiten der Provinzen zu besorgen haben. Die
Gerichtssachen haben ihre eigenen Behörden, die man Iustizstellen nennt.
Die Gerichtsstellen auf dem Lande heißen Landgerichte oder Gerichtsäm-
ter, auch Iustiziarate; in den Städten aber Magistrate. Außerdem
gibt es für besondere Geschäfte noch besondere Gerichte; für Handelssa-
chen die Merkantil- und Wechselgerichte, für die Rechtssachen der Mili-
tärpersonen die Militärgerichte oder Regiments» Auditoriate; für die
Bergleute die Berggerichte; für die Rechtssachen des Adels und der
Geistlichkeit jeder Provinz die Landrechte. Alle diese untersten Gerichts-
stellen jedes Landes stehen unter der Aufsicht eines Obergerichtes, wel-
ches Appellationsgericht (in Ungarn königl. Tafel) heißt, und gewöhn-
lich in der Hauptstadt des Landes seinen Sitz Hai. Die österr. Monarchie
hat 9 solche Obergerichte. Die oberste Leitung der Iustizgeschäfte und
die oberste Aufsicht über diüse Gerichtsstellen der Monarchie besorgt die k. k.
oberste Iustizstelle inWie n. Für die italienischenProvinzen beftndet sich eine
eigene Abtheilung der obersten Iustizstelle zu Verona, und für Ungarn
ebenfalls eine besondere oberste Iustizstelle, unter dem Nahmen der Septem-
viraltafelzu Ofen. Für das Militär besteht ein allgemeinesAppellations-
gericht in Wien als zweyte, und der k. k. Hofkriegsrath bildet die Re-
visionsstelle in dritter Instanz. Der österr. Kaiserstaat hat auch sehr viel«
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie