Seite - 327 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
Bild der Seite - 327 -
Text der Seite - 327 -
Geschichte des Kaiserthums. 327
Papst und die Stände Deutschland's, jeder Theil seinem Interesse ge-
mäß hatte.— Nun sollte sichOttokar vor seinem Oberhaupte verant-
worten, seinen Rechtstitel auf das Erbe des mit dem zweyten Fried-
r i ch erloschenen Babenberger Stammes ausweisen; aber Ottokarer-
schien nicht auf die Ladung, und Deutschlands Stände stimmten für die
von ihrem Kaisergegen den stolzen Ottokar auszusprechende Achtser-
tlarung. — Noch ließ es dieser, übermüthig vertrauend auf die Hülfsmit-
tel, die ihm seine Länder als dem mächtigsten deutschen Fürsten darbo-
then, selbst auf die Achtsvollziehung ankommen, bevor er Österreichs
Länder räumen wollte; aber Rudolph's denkwürdiger Sieg über Ot-
rokar bey Marchegg im August 1278 entriß ihm mit dem Leben einen
ungerechten Besitz, wodurch dem Reiche wieder wurde, was des Reiches
gewesen war. — Der Churfürsten Willbriefe stellten dem kaiserlichen
Befinden anheim, zu verleihen das erledigte und aus feindlicher Gewalt
selbst eroberte Reichslehen, und auf einem der feyerlichsten Reichshöfe
zu Augsburg belehnte der Kaiser am 27. Dec. 1282 auch seine Söh-
ne Albrecht (geboren 1248) und Rudolph damit, und legte den
Grund eines Staatsgebäudes, das sein Stamm durch die rechtlichste Er-
werbungsweise zu jener Macht und Größe erhob, die es möglich mach-
ten, Europa mehr als ein Mahl vor dem ihm nahe gedrohten Unter-
gange seiner Cultur, und dem Umstürze seiner Verfassungen zu schü-
tzen. Albrecht erhielt 1283nach der väterlichen Hausordnung, den Al-
leinbesitz von Osterreich gegen bedungene Entschädigung seines mitbelehn-
ten Bruders. — Kärnthen aber wurde 1286 von den österr. Ländern zu
Gunsten Meinhard's von Tyro l , Albrecht's Schwiegervater ge-
trennt, welchen Kaiser Rudolph damit belehnte. Der einstmahlige Ruck-
fall dieser Provinz an Osterreich blieb durch einen Erbverbrüderungsver-
trag vorbehalten; und ein solcher kam 1306 auch zwischen den böhm. und
österr. Regenten zur Sicherung der gegenseitigen Regierungsnachfolge zu
Stande, wenn die eine oder die andere Dynastie aussterben sollte. —
Mit Kärnthen trat dieser Fall bereits 1335 nach dem Tode des letzten
unbeerbten Herzogs Heinrich ein, woraufKaiser Ludwig der Bayer
den österr. Herzogen die Belehnung mit diesem Lande ertheilte, und 1363
wurde von der letzten Erbinn Tyrols, Margarethe, genannt Maul-
tasche, Tochter des letzten kärnthnerischen Herzogs Heinrich, in einem
Vermächtnißbriefe, den der römische Kaiser Carl IV. zuBotzen 1364
bestätigte, die Grafschaft Tyrol an Osterreich überlassen, wobey auch
Trient, durch einen Vergleich, mit Tyrol in Verbindung gesetzt wurde.
Mit dieser Besitzung wurden durch Kauf verschiedener Güter der Wen-
denbe rg'schen und Montfor t'schen Häuser, noch mehrere andere ver-
bunden, welche gegenwärtig zu dem vorarlbergischenZKrei.se von Tyrol ge-
hören, aber vormahls unter der Regierung der vorderosterreichischen Lan-
de standen, als noch ansehnliche Länder in Schwaben unter diesem Nah-
men, Bestandtheile des österreichischen Staatslörpers ausmachten. —
Dann kam 1364 die Windische Mark und ein Theil von Istrien durch
Erboertrag mit den Görzer Grafen, und Trieft 1382 durch freywillige
Unterwerfung an das österr. Haus. Um diese Zeit wurden auch die älte-
sten österr. Freyheitsbriefe , die verschiedene römisch - deutsche Kaiser den
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie