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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
Seite - 350 -
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350 Gesenke. — Gesetzbuch über verbrechen lc. die Aufnahme zum stiftenden Mitgliede. Die Aufnahme zum wirkend,», erheischt das böhmische Bürgerrecht und einen zu leistenden Beytrag vo» 20 fi. C. M. jährlich oder wenigstens 200 st. C. M. ein für allemahl Ein verwaltendes Mitglied musi in P ra g ansäßig seyn. Der von den wirkenden Mitgliedern gewählte Verwaltungsausschuß besteht aus einem Präsidenten, dem Geschäftsleiter, dem Cassier und sechs Ausschußmit- gliedern. Das Amt des Präsidenten und des Cassiers dauert 6 Jahre von den übrigen Ausschußmitgliedern treten alle 2 Jahre 2 nach Loosbe- stimmung aus, und werden durch Wahl wieder ersetzt oder können auch wieder neu gewählt werden. Den Beschlüssen des Ausschusses ist die Ein- richtung des Locals, die Aufstellung, Erhaltung und Vermehrung der Sammlungen, die Verwaltung und Anwendung des Vermögens der Gesellschaft, die Anstellung und Besoldung des nöthigen Personales die Verfassung der Instructionen für dasselbe, die Ordnung imHause u/ unterworfen. In der jährlichen Generalversammlung legt der Aus- schuß vom Zustande der Casse, von den Arbeiten und dem Gedeihen dej Institutes summarischen Bericht ab. Die Rechnungen werden von einer durch die Versammlung gewählten Comite geprüft und dann im Ar- chive aufbewahrt. Dieselbe Versammlung hat auch das Recht, aufVor- schlag des Ausschusses oder einzelner wirkender Mitglieder, Ehrenmit- glieder zu ernennen, die dann den wirkenden zugezählt werden. Gegen- wärtig zählt diese Gesellschaft 34 Ehren-, 57 beytragende und 124 wir- kende Mitglieder. Sie gab von 1827—29 heraus: Monathschrift der Gesellschaft des vaterländischen Museums in Böhmen, der Iahra. in 12 Heft. ein werthvolles Institut, welches von 1830 an unter dem Titel: Jahrbücher des böhmischen Museums :c. jährlich 4 Stücke fortgesetzt wird. (S.Monathschrift.)—DiePrivatgesellschaft patriotischer Kunstfreunde in Prag. — Die k. k. mährisch - sch lesische Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Na- tur-un d Landeskunde in Brunn mit 34 Ehren-, 17 ordentli- chen, 6 außerordentlichen und 306 correspondirenden Mitgliedern. — Das k. k. i tal. Inst i tut der Wissenschaften und Künste in Mai- land, — das Atheneuni der Wissenschaften und Künste zu B r escia und B ergamo, —die V i rg i l ian i sch «Akademie zu Mantua, —das Athen eum zu Venedig, jeneszuTreviso,— dieAkademiedesAcke r baue s, desHandelsundde r Künste zu Verona lc., — die l. k. Landwirthschaftsgesellschaft zu Laib ach, so wie die philh arm onische G esel lschaft eben- daselbst, d a s Cabinet der Minerva zu Triest mit 4 Ehren- und 36 wirkl. Mitgliedern, — die k. k. Gesellschaft des Acker- baueszu Görz mit 105 wirklichen und I I I Ehren- und correspondi« renden Mitgliedern,— die gelehrte Gese llschaft zu Ro v eredo, endlich die ungar. gelehrte Gesellschaft (s. d.)— S. auch Ackerkaugesellschaften, Akademien, Atheneen. :c. Gesenke, s. Debram. Gesetzbuch über verbrechen und schwere polizeyüber- tretungen. Auf mildere Ansichten qebaut, erschien zwar schon unter Joseph I I . ein allgemeines Strafgesetzbuch am 13. Iän. 1787, und
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe E-H, Band 2
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe E-H
Band
2
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
696
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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