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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
Seite - 354 -
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Seite - 354 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2

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354 G e sp a nsch a f t . das Land wegnahm, zertheilte er es in 5 Grafschaften oder Comitate. In dem nähmlichen Theile von Pannonien, wo einst jene 5 Grafschaften lagen/ sind jetzt l 1 Gespanschaften. Stephan, der Sohn des tapfern Her- zogs Geysa, theilte das ganze Land in Gespan- oder Grafschuften. Die- se Eintheilung des Reichs in Gespanschaften hatKönig Stephan, nach ei- nem von der abendländ. Staatsverfassung entlehnten Muster vorgenommen. Hier ist der eigentliche Ursprung der ungarischen Gespanschaften zu suchen. Die erste Person einer jeden G. ist der Obergespan (s. d>). In bleibe«: der Abwesenheit oder Verhinderung desselben wird ein Administrator auf» gestellt. Nach diesem folgt derVicegespan, diese Würde bekleiden gewöhn- lich 2 Personen. Der erste wird Vice-(üume8 Ordinarius, und der andere Vice - doinez sutistitutusgenannt. Diesen beyden kommt un- ter andern auch vorzüglich das Recht zu/ in Abwesenheit des Oberge- spans/ oder des Administrators die Congregationen anzukündigen, und in denselben die Geschäfte zu leiten. Nach diesen folgen 2 Notare, welche die tönigl. Mandate vorlesen, und diese nebst allen Verhandlungen der Gesvanschafteii zuPapier bringen. Dann kommen die Stuhlrichter (^udices Nol)il,uln), deren Zahl nach Verschiedenheit derDistricte oder Processe auch verschieden ist. Ein jeder Disirict hat seinen Ober- und Unterstuhlnckter. Ihre Verpflichtung ist hauptsachlich, dem Adel und dem Volke das Recht zu sprechen. Diese Stublrichter haben wieter Hre besonderen^ uraszor«'» oder Geschworne zur Seite, die ihnen bey dem Schichten der Rechts' Händel, als Kundige der vaterländischen Rechte, behülfiich sind. Außer diesen Beamten sind dann noch 2 Fiscale mit mehreren Notaren, Kan- zellisten und Registratoren. Die Fiscale müssen insbesondere über die Rechre des Königs und des Comitals wachen. Ferner gehört »och zudem Personale einer Comiiatsjurisdiction ein General-Perceptor mit mehreren Particular-Perceptoren, welche die Steuern von den Bauern eincassire». Weil es in jedem Comitatgewöhnlich 2 Cassen gibt, in welche die einge- sammelten Steuern fließen, die theils zur Besoldung der Comitatsbe- amten, theils aber zu andern öffentlichen Staatsausgaben verwendet werden; so werden einige dieser Paiücular-Einnehmer auchperceptores duml'stici, und andere Inellici a^rarii genannt. Diese müssen dem Co- mitate ihre Rechnungen ablegen. Neben diesen bereits genannten Beam- ten sind auch noch andere, welche den Nahmen der Comilats-Assessoren oder Beysitzer der Gerichtstafel (^zgegzure« ^abulae^udicariat^fübre». Hiezu werden gewöhnlich die verdienstvollsten Manner, aus dcr Classe des ersten Adels, gewählt. Ferner gehören zu den Comitatsbeamien noch die Comitats - Ärzte und Chirurgen , mehrere Comitats - Com- missäre, ein Ingenieur und mehrere Strasieninspectoren. Zuletzt trifft man auch noch bey jedem Comitate 2 oder mehrere Husaren, und 24 — 30 Hayduken an. Ungarn zählt mit Einschluß von Slavonien und Croatien, 52 Gespanschaften und diese sind nach alphabetischer Ordnung folgende: Abaujvärer, Agramer, Arader, Arvaer, Bäcs-Bodrogher , Baränyer, Barser, Bekeser, Beregher, Biharer , Borsoter, Comorner, Csänader, Cs^ngräder, Elsenburger, Gömörer / Gra- ner, Honthcr, Hlwestr, Krasso>ver, Kreuzer, Liptauer, Mar- maroser, Neogräder, Neutraer, Odenburger, Pesther vereinigt mit
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe E-H, Band 2
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe E-H
Band
2
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
696
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
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