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354 G e sp a nsch a f t .
das Land wegnahm, zertheilte er es in 5 Grafschaften oder Comitate.
In dem nähmlichen Theile von Pannonien, wo einst jene 5 Grafschaften
lagen/ sind jetzt l 1 Gespanschaften. Stephan, der Sohn des tapfern Her-
zogs Geysa, theilte das ganze Land in Gespan- oder Grafschuften. Die-
se Eintheilung des Reichs in Gespanschaften hatKönig Stephan, nach ei-
nem von der abendländ. Staatsverfassung entlehnten Muster vorgenommen.
Hier ist der eigentliche Ursprung der ungarischen Gespanschaften zu suchen.
Die erste Person einer jeden G. ist der Obergespan (s. d>). In bleibe«:
der Abwesenheit oder Verhinderung desselben wird ein Administrator auf»
gestellt. Nach diesem folgt derVicegespan, diese Würde bekleiden gewöhn-
lich 2 Personen. Der erste wird Vice-(üume8 Ordinarius, und der
andere Vice - doinez sutistitutusgenannt. Diesen beyden kommt un-
ter andern auch vorzüglich das Recht zu/ in Abwesenheit des Oberge-
spans/ oder des Administrators die Congregationen anzukündigen, und
in denselben die Geschäfte zu leiten. Nach diesen folgen 2 Notare, welche
die tönigl. Mandate vorlesen, und diese nebst allen Verhandlungen der
Gesvanschafteii zuPapier bringen. Dann kommen die Stuhlrichter (^udices
Nol)il,uln), deren Zahl nach Verschiedenheit derDistricte oder Processe auch
verschieden ist. Ein jeder Disirict hat seinen Ober- und Unterstuhlnckter.
Ihre Verpflichtung ist hauptsachlich, dem Adel und dem Volke das Recht
zu sprechen. Diese Stublrichter haben wieter Hre besonderen^ uraszor«'»
oder Geschworne zur Seite, die ihnen bey dem Schichten der Rechts'
Händel, als Kundige der vaterländischen Rechte, behülfiich sind. Außer
diesen Beamten sind dann noch 2 Fiscale mit mehreren Notaren, Kan-
zellisten und Registratoren. Die Fiscale müssen insbesondere über die
Rechre des Königs und des Comitals wachen. Ferner gehört »och zudem
Personale einer Comiiatsjurisdiction ein General-Perceptor mit mehreren
Particular-Perceptoren, welche die Steuern von den Bauern eincassire».
Weil es in jedem Comitatgewöhnlich 2 Cassen gibt, in welche die einge-
sammelten Steuern fließen, die theils zur Besoldung der Comitatsbe-
amten, theils aber zu andern öffentlichen Staatsausgaben verwendet
werden; so werden einige dieser Paiücular-Einnehmer auchperceptores
duml'stici, und andere Inellici a^rarii genannt. Diese müssen dem Co-
mitate ihre Rechnungen ablegen. Neben diesen bereits genannten Beam-
ten sind auch noch andere, welche den Nahmen der Comilats-Assessoren
oder Beysitzer der Gerichtstafel (^zgegzure« ^abulae^udicariat^fübre».
Hiezu werden gewöhnlich die verdienstvollsten Manner, aus dcr Classe
des ersten Adels, gewählt. Ferner gehören zu den Comitatsbeamien
noch die Comitats - Ärzte und Chirurgen , mehrere Comitats - Com-
missäre, ein Ingenieur und mehrere Strasieninspectoren. Zuletzt trifft
man auch noch bey jedem Comitate 2 oder mehrere Husaren, und
24 — 30 Hayduken an. Ungarn zählt mit Einschluß von Slavonien und
Croatien, 52 Gespanschaften und diese sind nach alphabetischer Ordnung
folgende: Abaujvärer, Agramer, Arader, Arvaer, Bäcs-Bodrogher ,
Baränyer, Barser, Bekeser, Beregher, Biharer , Borsoter,
Comorner, Csänader, Cs^ngräder, Elsenburger, Gömörer / Gra-
ner, Honthcr, Hlwestr, Krasso>ver, Kreuzer, Liptauer, Mar-
maroser, Neogräder, Neutraer, Odenburger, Pesther vereinigt mit
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie