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Görgnny-Szent, Imrel). — Görög.
des Unternehmens stellten sich jedoch noch verschiedene Hindernisse entgegen,
und erst 1819 erhielt G. von der Landesregierung die Bewilligung, nach
dem von ihm vorgelegten Plane, eine Pnvat-Irrenanstalt zu errichten.
Diese befand sich anfangs in Gumpendorf Nr. 173 in einem eigens
dazu hergerichteten Hause und wurde darauf in das schöne ehemahls Heni t-
stein'sche Gebäude in Dobling, wobey sich auch ein gvoßer Part befindet,
ybertragen. Die Einrichtung der Localität/ so wie die Verpflegung und
Behandlung der Kranken istmusterhaft zu nennen. Die Behandlung der
Gemüthstranken ist für alle durchaus gleich und obschondieVerpflegungi»
betrüge verschieden sind, so beruht diese Verschiedenheit lediglich auf Ge-
genständen größerer Bequemlichkeit und den besondern Bedürfnissen einzel-
ner Partheyen. Eine eigene große Abtheilung des pallastähnlichen Gebäu-
des hat die Bestimmung, durch sorgfältig geleitete Conversation, Spie-
le, besonders auch durch Musik und passende Lectüre auf die Gemüths-
kranken zu wirken, eben so benützt Dr. G. den Park auf das zweckmä-
ßigste zur Zerstreuung seiner Patienten, bey welchen ir überhaupt eine
durchaus liebevolle Führung mittelst freundschaftlichen Umgangs, ernstli-
cher Mahnung, Ernst mit Nachdruck, allenfalls Drohung, höchstens
etwas Strenge aber niemahls Gewalt anwendet, auch sind bey dieserAn-
stalt noch mehrere verständige Personen, sowohl Arzte als Nichtärzte an-
gestellt, welche theils durch Umgang, theils durch Unterricht, theils
durch Beyspiel nach Vorschrift Dr. O.'s auf die Gemüthskranken zu wir«
ken haben, so wie überhaupt seine Behandlungsart sich auf ununterbro«
chene Aufmerksamkeit und Einwirkung auf die psychischen Erscheinungen
im Gemüthe eines Kranken gründet. Die Patienten schlafen in matt be-
leuchteten Zimmern, damit das Licht sie einestheils nicht am Schlafhin-
dere, anderntheils jedoch auch die wache habenden Wärter ihre Kranken
immer beobachten können. Die Aufnahmspreise sind in 3 Classen 5, 4
und 3 Gulden Conventions» Münze täglich; die Zahlung des Ver«
pstegebetrages geschieht monathlich, vorhinein , und für solche Kranke,
die nicht in W i en seßhaft sind, muß angemessene Bürgschaft gestellt
werden. Für die Wäsche, Kleidungsstücke und Effecten jeder Art, welche
von den Kranken mitgebracht, werden, haftet der Unternehmer dergestalt,
daß beym Eintritt« eine Inventar-Übernahme, so wie beym, Austritte
oder Ableben eines Kranken eine Inventar-Übergabe Stattfindet. Eine
unerläßliche Bedingung zur Aufnahme eines Gemüthskranken in diese
Anstalt ist, daß ein ärztliches Zeugniß über seinen Irrsinn, nebst einer
umständlichen Krankheitsgeschichte desselben beygebracht werde, gegen
14tägige Aufkündigung kann jeder Kranke auch wieder (selbst ungeheilt)
übernommen werden und wer den I4tägigen Verpfiegsbetrgg-erlegt, kanll
seinen Kranken auch zu jeder Stunde übernehmen.
Görgeny-Szent, Imreh, siebenbürg. Marktflecken im Thor-
daer Comitat, am linken Ufer des Flusses Görgeny, mit einer Papier-
mühle und Glasfabrik. In der Nähe sind die, Trümmer der alten Burg
Görgeny, des ehemahligen Sitzes der siebenbürgischen Fürsten.
Görög, Demeter v., k. k. Hofrach, Commandeur des ungar.
St. Stephanordens, wa^d von griechisch-katholischen Altern zuDor o g im
Szabolcser Comitat in Ungarn den 1. Febr. 1?6<1 geboren. Ein in mehreren
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie