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536 Heinke Ios. Procop., Freyh. r».
Heinke, Ios. Procop, Freyt), v., Sohn des Vorigen, ««.-
derüsterr. Lehenpropst und wirkl. Regierungsrath, wurde 1758 zu Prag
geboren, legte seine Studien theils in Prag theils in Wien,jjedoch
auf eine ganz besondere Weise zurück, indem er durch die Fürsorge seines
Vaters in den Realwifsenschaften einen ausgebreiteter«« Unterricht erhielt,
vorzüglich aber zum Selbstdenken angeleitet wurde. In den juridischen
Wissenschaften hatte er das Glück von denberühmtenProfessorenHupka
undiEybel, insbesondere aber von dem bekannten großen Publicisten van
derHeyden gebildet zu werden, dessen Privatunterricht er genoß. I»
Folge seiner hierdurch erlangten Brauchbarkeit ward er schon 1779 als
wirkl. Hofconcipist angestellt, und in der geistlichen Abtheilung verwcn«
det, wo er sich die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten so sehr erwarb, daß
man ihn schon 1785 als Gubernialrath in Böhmen in Antrag brachte,
was aber auf Veranlassung seines Vaters, der ihn noch mehr unter sei»
nen Augen ausbilden wollte, dahinabgeändert wurde, daß er in Nie«
derösterreich eine Regierungssecretärs-Stelle erhielt. In dieser Amtska-
thegorie bemühte <r sich in jedem Departement, welchem er zugetheilt
ward, in den Oeist des Geschäftes einzudringen, und'sich die Kenntniß
des zum Grunde liegenden Systems zu erwerben. Eine ihm zufällig an-
vertraute erschöpfend gelieferte Ausarbeitung über den Zustand des nieder»
bsterr. Lehenwesens bewirkte, daß er 1807 zum niederosterr. Lehenrathe,
zugleich beauftragt mit der Aufsicht über die Regierungsregistratur er-
nannt wurde. Seiner bisher in der Dienstleistung befolgten Übung ge>
maß hatte er sich in dieser neuen Amtssphäre auch bemühet, die Grund»
läge zur Beurtheilung des niederosterr. Lehenwesens nach der Ordnung
des Lehenrechtes, jedoch bloß zu seinem Gebrauche, zusammenzustellen. Als
er diese Ausarbeitung seinein Freunde, dem gelehrten Regierungsrath
und Hofkammer - Procurator, auch Director der juridischen Studien,
Ioh . Gott fr . v. Rößler (s. d.), zur Einsicht mittheilte, wurde er
von demselben angeeifert, diese Zusammenstellung in Druck legen zulas-
sen, was auch nach einer vorgenommenen Revision der Citate unter dem
Titel: Handbuch des niederosterr. Lehenrechtes in 2Theilen, geschah. Da
H. in der literarischen Welt unbekannt war, so fand er nicht einmahl
einen Verleger zu diesem nützlichen Werke. Er mußte solches auf seine
Kosten drucken lassen (1812). Indessen hatte ihn der allgemeine Beyfall
der auslandischen Gelehrten in den kritischen Blattern, so wie die be»
zeigte Zufriedenheit der inlandischen Staatsmänner und Gelehrten be»
lohnt; wie er dann aus dieser Veranlassung, weil damahls das deutsche
Reich sich auflöste, und somit das Bedürfniß eines Buches zum Unter»
richt in den Lehenrechten für die österr. Staaten insbesondere eintrat, an»
gegangen wurde,'ein solches Buch zu schreiben. Er befolgte den ihm
von dem gelehrten Hoftath von Fölsch (s. d.) gegebenen Wink, und
ist so glücklich gewesen, daß seine Arbeit unter dem Titel: „Darstellung
des in den österr. deutschen Staaten üblichen Lehenrechtes," vollständig
gut geheißen wurde; wovon bereits 1831 die 3. Auflage erschien, nach-
dem von diesem Werke 1818 eine 2. starke Auflage veranstaltet und
gänzlich vergriffen worden war. Für diese gelöste Aufgabe erhob ihn
Kaiser F r a n z 1813 zum wirklichen ReMungsrath. Als 1815 die
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie