Seite - 604 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
Bild der Seite - 604 -
Text der Seite - 604 -
Hofburgwache. —Hofcommission in Iustizgeseysacben.
kretensischen Stier vorstellen. Diese Gruppen wurden gleichzeitig mit der
Aufführung des Gebäudes von dem geschickten Hofbildhauer Lorenz
Mathiel l i verfertigt. Zum Bereiche der Hofburg gehörig ist auch
noch der schöne 1823 gleichzeitig mit dem sogenannten Volksgarten
entstandene kaiserl. Privatgarten mit den herrlichen Gewächshäusern.
Auf der sogenannten Terrasse vom Schweizcrhofe gegen die Basiey
befindet sich ebenfalls ein Gewächshaus, mit mehreren ausländischen
Thieren.
Hofburgwache in Wien. Dieses Garde-Corps, welchem dieEr-
haltung der Polizey und Ordnung, sowohl in der Hofburg als iu den
Hofgärten anvertraut ist, wurde 1802 anstatt der früher üblichen Schwei-
zergarde errichtet. Die Burgwache steht in ihrem Wirkungskreise unmit-
telbar unter dem k. k. Obersthofniarschall und besteht aus einem Ca--
pitän, einem Hauscommandanten mit Majorsrang, Ober-und Unter-
lieutenant, aus 2 Feldwebeln, l2 Corporälen, 2 Vice-Corporälen und
200 Gemeinen, welche im Kriege mit der goldenen oder silbernen Ehren-
münze ausgezeichnet wurden. Die Burgwache ist auf der Laimgrube in
einer eigenen Caserne Nr. 185 einquartirr.
Hofcommission in Iustizgesetzsachen, k. k. zur Vervollkomm-
nung der bestehenden Iustizgesetze, zur Entwerfung, oder Beurtheilung
und Prüfung aller neuen in das Iustizfach einschlagenden Gesetze. Schon
1753 hat die Kaiserinn Mar ia Theresia die Abfassung eines Civil-
gesetzbuches beschlossen. Diesem Entschlüsse verdankt die Compilations-Hof«
commission ihr Entstehen, welche den 3. May 1753 die erste Sitzung un-
ter dem Vorsitze dei obersten Iustizpräsidenten, Grafen vonHaug witz,
abgehalten hat. 1774 wurde der n. ö. Regierungsrath Froidevo (nach-
mahls Hofrath der obersten Iustizstelle) mit dem Entwürfe der Gerichts-
ordnung beauftragt/ welcher der Kaiserinn Mar ia Theresia am 28.
November 1775 von der Compilations-Commission überreicht, und am
19. December 1775 zwar resoloirt, jedoch rücksichtlich seiner Anwendung
in Wechselsachen noch Erhebungen, auch späterhin durch die Handschrei-
ben vom 29. April, 18. November und 14. December 1779, dann vom
2. Jänner 1780an den obersten Iustizpräsidenten Grafen vonSeilern,
sorgfältige Berathungen, insbesondere bey einer eigens zusammengesetzten
Deputation angeordnet wurden. Nach dem Tode derKaiserinn erfolgte über
Vortrag des Präsidenten der Compilations-Commission, Grafen von S i n-
zendorf am 25. Jänner 1781 dergeoignete Befehl Kaiser Jose pH's I I .
zur endlichen Berichtigung der Arbeiten über das Civilgesetzduch. Die
Commission legte nun die noch ihrer letzten Berathung unterzogenen An-
stände über die Geri^ tsordnung theilweise dem Kaiser vor, so daß am
20. März 1781 die Überreichung dieser ihrer Rathschlüsse beendigt war.
Über die ebenfalls theilweise erfiossenen Entschließungen des Kaisers war
nun die Gerichtsordnung sanctionirt, und dieselbe wurde am 1. May
1781 kund gemacht. — Nachdem gegen 30 Jahre unter der Kaiserinn
Mar ia Theresia an dem Civilgesetzbuche gearbeitet worden, .var es
ihr nicht gegönnt, das bereits dem Ende nahe gebrachte Werk ans Licht
treten zu sehen. — Unter Kaiser Joseph I I . wurde dieser Gegenstand
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie