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Hofer, Andreas. 605
weiter verfolgt und unter seiner Regierung das Civügesetzbuch am I. No<
vember 1786, jedoch nur das Personenrecht bekannt gemacht. Erst unter
der Regierung des Enteis der großen Theresia, des Kaisers Franz I.
kam ein vollständiges Civilgesetzbuch (s. bürgerliches Gesetzbuch)
zu Stande. Die unter dem Vorsitz des Orafen Sinzendorf bestan-
dene Compilations-Hofcommission hat bereits Kaiser Joseph l l . durch
Handbillet vom 2. April 1780 aufgehoben, und eine Hofcommission in
Gesetzsachen unter dem Vorsitze des Viceprasidenten der obersten Iustiz-
stelle, Carl Auton Freyherrn von Mar t in i , mit den Hofräthen
Mathias Wilhelm von Haan, Franz de Paula von Bie«
sch i n, Michael Ios. Freyherrn von Conforti und Adalbert von
Lewinsky aufgestellt, welcher die Untersuchung der ergangenen Civil-,
Criminal- und auch der dahin einschlagenden politischen Gesetze, und der
bis jetzt bestehenden Gerichtsordnung anvertraue worden ist. 18ll) wurde
die Hofcommission in Gesetzsachen in zwey scgenannte Hofcommissicnen
in Iusiizgesetzsachen und in politischen Gesetzsachen getrennt, und 1818
auf den Antrag des Staats-und Conferenzministers, Präsidenten der
obersten Iustizstelle, wie auch der Hofcommission in Gesetzsachen, Grafen v.
Wall is, durch Handbillet des Kaisers Franz vom 6. Februar die politische
Oesetzgebungs-Hofcommissicn aufgelöst, und dieSammlung, Ordnung,
Revision wie auchRedigirung derpolitischen,Cameral-und Militär- Gesetze ,
abgesondert den leitenden Hofstellen übertragen (s. Gesetzsammlun-
gen). DieHofcommission in Iustizgesetzsachen blieb jedoch fortan in ihrer
Wirksamkeit und Graf Wa l l is in dieser Selbstständigkeit ihr Präsident.
Am 7. October 1828 ordneteKaiser Franz besondere Hofcommissionen un>
ter der Oberleitung des Präsidiums der k. k. Hofcommission in Iusiizgesetzsa-
chen an, und zwar eine Commission zur Redaction des Handelsgesetzbuches,
welche ihre Aufgabe bereits 1832 mit einer neuen Wechselordnung, wor-
über der Entwurf zum Behuf allgemeiner Prüfung gedruckt wurde,
zum Theil gelöst hat; dann eine Commission zur Revision des Strafge-
setzbuches, welche ihre Arbeiten auch ununterbrochen fortsetzt. — Die H.
in I. hat unter einem Präsidenten und einen Viceprasidenten 8 permanente
Beysitzer (darunter 4 Hofräthe der obersten Iustizstelle), von welchen einer
Hauptreferent ist. Die Rathsprotocolle werden von den dieser Hofcom«
mission zugetheilten Actuaren geführt, welche zugleich die Sekretariats»
geschäfte besorgen.
Hofer, Andreas,,derbekannteSandwirth und Oberanführer
der insurgirten Tyroler 1809, war geboren 1765zu P a sse y r in Tyrol, in
demWirchshause zu St. Leonard, am Sa n d genannt. Neben seinen
Wirthsgeschäfte betrieb er früher auch einen Handel mit Wein , Getreide
und Pferden nach Italien, wodurch er sich eiu ziemliches Vermögen sam-
melte, und ein zweytes Wirthshaus, zum hohenIauchen genannt, erkaufte.
Beym Ausbruche des ersten Krieges zwischen Frankreich und Österreich 1786
führte H. eine selbst gebildete Schützencompagnie bis an den Gardasee
gegen die Franzosen. Nach dem Frieden zuLünevil le zeigte er sich ganz
besonders thätig bey Errichtung der tyrolischen Landmiliz. Bey dem Aus-
bruche des Krieges 1809 war ganz Tyrol gegen die fremde Herrschaft in
gnhrender Bewegung; bey den ersten Fortschritten der Österreicher erhob
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie