Seite - 662 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Band 2
Bild der Seite - 662 -
Text der Seite - 662 -
Hüt te l do r f . — Hu ld i gung .
- Abschied vom Mönchsberge in Salzburg, eb. 1799. Außerdem gab
H. ini Vereine mit Andern das Salzburger Intelligenzblatt heraus.
Hütteldorf, niederösterr. Dorf im V. U. W. W. mit großem
Bräuhause, ist der Sommeraufenthalt vieler Wiener, die hier Landhäu-
ser mit niedlichen Gärten haben. In der Nahe beginnt die Al bert'sche
Wasserleitung. Auch ein großer kaiserlicher Thiergarten ist in der Nähe.
— In H. ist die Grabstätte des berühmten Denis.
Hüttenberg, illyr. landesfürstl. Markt im Klagenfurtev Kreise
des Herzogthums Kärnthen, mit 600 Einw., einem Schlosse am Gort»
schitzbache, berühmt durch die ungemein reichen Eisenbergwerke, welche
jährlich an 150,009 Ctr. Roheisen liefern, an einem von der Saualpe
vorspringenden Mittelgebirge einbrechend. Es sind in der Nähe viele ansehn«
liche Eisen - Schmelzöfen, worunter die vortrefflich eingerichteten Hochöfen
in der H eft und bey Mosinz Erwähnung verdienen. Die Gegend heißt
H auvteisenwurz e.
Hüttner, Carl Ios. v., Doctor der Rechte, l. k. öffentlicher
Professor der europäischen Staatenkunde an der Lemberger Universität,
und Mitglied der Krakauer gelehrten Gesellschaft, war geboren zu Linz
l793, vollendete seine philosophischen und juridischen Studien in Wien.
Er genoß der Unterstützung des Grafen Joseph Mar im. Ossolins-
k i , k. r. Hofbidliotheks-Präfecten. 1818 erhielt er die Lehrkanzel der
Statistik in Lemberg und gab ein schätzbares juristisches Werk heraus
unter dem Titel: Ausführliche Entwicklung der Lehre von der ge-
setzlichen Erbfolge in dem frey vererblichen Vermögen nach dem ösierr.
bürgerlichen Gesetzbuche. Wien 18l9. Schon hier hatte er eine Probe
der allgemeinen österr.Rechtsgeschichte eingewebt, an welcher erarbeitete.
Seine literarische Thätigkeitbeschränkte sich auch später nicht nur auf sein
Lehrfach der Statistik, wovon er mit Beziehung auf Galizien in einem
von ihm 1823 veranstaltetenKalender: Der Pilger von Lemberg, eine
gedrängte Übersicht bekannt machte; sondern die Rechtswissenschaft blieb
fortan sein Studium, worin er die Lehrkanzel des römischen und cano-
nischen Rechts durch längere Zeit versehen hatte. H. starb den 16. März
1822.
Huldigung. Sämmtliche Unterthanen in allen Erbstaaten sind
verpfiichtet, dem die Regierung antretenden Kaiser zu huldigen, d. i.
Treue und Gehorsam eidlich zu versprechen. Die Art, dieErbhuldigungs»
pflicht zu leisten, ist in jeder Provinz etwas verschieden. Im Erzherzog-
thum Osterreich unter der Enns pflegt der Thronfolger noch am
Tage des Hinscheidens seines Vorfahrers, oder den folgenden Tag dar-
auf, den Landstanden den Antritt der Regierung durch einHofdecret be»
k.mnt zu machen; auch wird deuselben bald darauf durch ein sogenann»
tes Intimationsdecret zu wissen gethan, daß der Landesfürst die Erb-
Huldigung in seiner Hofburg zu Wien annehmen werde, und eine Con-
ferenz wegen Berichtigung dei dabey zu beobachtenden Ceremoniels be»
willige. Jedes Landesmitglied der drey oberen Stände wird zur Leistung
der H. durch eiu eigenes von de-n Landesfürsten unterfertigtes Befehls-
schreiben vorgeladen; zugleich werden mehrere Hofdecrete wegen verschie-
dener Huldigunqsanstatteo ausgefertigt. Den Tag vor der Huldigungs-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Band 2
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe E-H
- Band
- 2
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 696
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie