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Jarcsina-Canal. — Iaromirz. 23
1825) auf seinen Wunsch von dem kön. preuß. Ministerium des Unter-
richts in gleicher Eigenschaft wie in Bonn bey der Universität zu B er-
l in angestellt. — Hier wirkte er im Verein mit seinem Freunde/ dem
Criminalrath Dr. Hitzig (dem Herausgeber zweyer periodischen, das
Criminalrecht betreffenden Schriften) als Lehrer und Schriftsteller für
sein öieblingsfach (das Criminalrecht und die verwandten Zweige der
Jurisprudenz), bis im Herbste 1830 seine schriftstellerische Thätigkeit einen
andern Gegenstand wählte. — Seine erste gedruckte, staatsrechtliche
Arbeit: „Die französische Revolution von 1830" (Berlin 1831) erschien
ohne den Nahmen des Verfassers/ der jedoch bald bekannt wurde, und
der günstige Erfolg derselben veranlaßte ihn im Herbste desselben Jahres
im Verein mit mehreren gleichgesinnten Freunden die Herausgabe des
später so bekannt gewordenen „Berliner politischen Wochenblattes" zu
unternehmen. Im Frühjahre 1332 wurde er mit Beybehaltung seiner
Professur dem kön. preuß. Ministerium der Justiz als Hülfsarbeiter im
Fache der Criminalgesetzgebung zugetheilt, — erhielt aber, nach dem
Tode des Herrn von Gentz, noch im Spatherbste desselben Jahres
einen Ruf nach Wien, woselbst er bey der k. k. geheim. Staatskanzley
in der oben bemerkten Eigenschaft angestellt ist. Im Sommer 1835
wurde ihm von dem Großherzoge von Hessen das Ritterkreuz erster
Classe des Ludwigs-Ordens verliehen. — Außer den schon genannten
Schriften und einer Reihe von Aufsätzen in Hitzig's Zeitschrift für die
Criminalrechtspflege und Mitterm ay er's neuem Archiv des Criminal-
rechts gab I. heraus: Versuch einer Darstellung des censorischen Straf-
rechts der Römer, Bonn 1324. — Handbuch des gemeinen deutschen
Strafrechrs, mit Rücksicht auf die preuß., osterr. und französische Ge-
setzgebung, 3 Bde. Berlin 1327—30. — Die Lehre von der Aufhe-
bung der Zurechnung durch unfreye Gemüthszustände. Zum Gebrauche
für Richter und Gerichtsarzte bearbeitet und durch Beyspiele erläutert/
eb. 1829. — K.L. Sand und sein an Kotzebue verübter Mord. Eine psycho-
logisch-criminalistische Erörterung, eb. 1831. — Über die austragalge.
, richtliche Entscheidung der Streitigkeiten unter den Mitgliedern des
deutschen Bundes. Wien 1833. — Die ständische Verfassung und die
deutschen Constitutionen, Leipzig 1834.
Jarcsina-lanal, in der Sirmier Gespanschaft Slavoniens, zur
Entwässerung mehrerer Moräste kam 1303 durch Anordnung des Erzher-
zogs Ludwig zu Stande, es wurden dadurch 30,000 Joch Landes für
den Feldbau gewonnen.
Iarmeriy, mähr. Stadt im Znaymer Kreise mit 1,500 Einw.,
an der Rokitna, in einer getreidereichen Gegend gelegen. Imposant ist
das auf dem Hauptplatze stehende große Schloß des Fürsten Kaunitz,
worin sonst eine ansehnliche Bibliothek aufgestellt war, und wozu ein
großer Garten mit französischen und englischen Parthien gehört.
Iaromirz, böhm. königl. Leibgedingstadt imKöniggrätzer Kreise,
an der Mündung der Aupe in die Elbe, mit 3,450 Einw., einembischö'fl.
Vicariar, einer Decanatspfarre und einer schonen kathol. Kirche Eine
Allee verbindet diese Stadt mit der Festung Iosephstadt.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie