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missioN in Iustizgesetzsachen als Beysitzer und Referent der Commission
zur Revision des Strafgesetzbuches, ist 1777 zu Wink lern in Oberkärn-
thengeboren. Erhattein Salzburg1789 mit 12 Jahren seine Studien
begonnen. Von der 3. lateinischen Schule angefangen, lernte er durch Un-
terrichcgeben seinen Unterhalt sich selbst verdienen. Er studirte in Salz-
burg die Humaniora und das erste Jahr der Philosophie. Die weitere
Ausbildung erhielt er zu Grätz, wo er ein ferneres Jahr der Philoso-
phie, und 3 Jahre den juridisch-polit. Studien widmete. Ende 1301
ging er nach Wien, um sich aus den juridisch-polit. Fächern den stren-
gen Prüfungen zu unterziehen, und die Doctorwürde zu erlangen. Am
29. May 1302 erhielt er bereits dieselbe. 1803 wurden ihm pro-
visorisch die am damahligen Lyceum zu Grätz erledigten Lehrkanzeln
der politischen Wissenschaften, des Criminalrechts und der Landesge-
setze im Iustizfache anvertraut, und 1804 wurde er in Folge seiner
Concursausarbeitung zum wirklichen Professor dieser Lehrfächer ernannt.
Als 1310 der juridische Schulplan eine größere Vollständigkeit erhielt,
und einige Lehrfächer neu besetzt wurden, so wurde ihm die Lehrkan-
zel des Natur-, Staats-, Völker- und Criminalrechts zu Theil. 1323
wurde er mit Beybebaltung seines Amtes, zum Referenten bey der Re-
vision des Strafgesetzbuches ernannt. Da er nun Grätz verlassen mußte,
so ward sein Lehramt supplirt. 1330.wurde ihm die Lehrkanzel des
Natur-, Staats-, Völker- und des Criminalrechts an der Universität zu
Wien verliehen, welche aber während seiner Verwendung bey der Hof-
commission zur Revision des Strafgesetzbuches ebenfalls supplirt wird.
1833 verlieh ihm Kaiser Franz in Anerkennung seiner im Lehrfache
sowohl, als durch das Referat über die Revision des Strafgesetzbuches
erworbenen Verdienste, den Rang und Titel eines wirkl. Regierungs-
rathes taxfrey. Seine vorzüglichste literarische Arbeit besteht in einem
Handbuche des österr. Crimmalrechts unter dem Titel: Das österr. Crimi-
nalrecht .nach seinen Gründen und seinem Geiste dargestellt, 4 Bde. Grätz
1809—20. Von diesem Werke hat der I. Bd. 1820 eine ganz umgear«
beitete und vermehrte neue Auflage erhalten. Außerdem hat er mehrere
Abhandlungen aus dem Gebiethe des Criminalrechts geschrieben, die sich
in verschiedenen Jahrgängen der Wagner'schen Zeitschrift für österr.
Nechtsgelehrsamkeit und polit. Gesetzkunde und in Pratobev era's
Materialien für Gesetzkunde und Rechtspflege in den österr. Staaten
zerstreut finden.
Jesuiten in den österr. Staaten, und insbesondere in
Wien. Um der weiteren Ausbreitung des Lutherthums, welches in Aster-
reich seit dem Anfange deö iss.Iahrhundertes tiefe Wurzeln gefaßt hatte,
auf das kräftigste entgegenzutreten, berief Kaiser Ferdina ndI . 1551
die ersten 13 Geistlichen dieses Ordens, welcher sich anfänglich das Bekeh-
rungsgeschäft zu einem der ersten Gelübdegemacht hatte, nach Wien; 3
Jahre später wurde" ihnen das leergewordene ehemahlige Carmeliterkloster
auf dem Hof eingeräumt, welches sie in ein Collegium verwandelten, in
6 Classen die lateinische Sprache verbunden mit Relig.onsgegenstanden lehr-
ten und dafür zu ihrem Unterhalte jährlich 1200 Gulden Rheinisch empsin-
gen. Den Unterricht ertheilten die in dem Collegium beysammen lebenden
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie