Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Lexika
National-Enzyklopädie
Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3
Seite - 141 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 141 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3

Bild der Seite - 141 -

Bild der Seite - 141 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3

Text der Seite - 141 -

Raiser von Oesterreich zc. (bis auf einige, die den ungarischen und siebenbürgischen Standen gemein- sam sind) nach eigenem Ermessen; ernennt die Staatsbeamten, creirtdie Staatswürden, schließt Krieg, Frieden, Bündnisse, und hebt letztere wieder auf, schickt Gesandte, verfugt über die innern Angelegenheiten, bestimmt, knüpft oder trennt die ausiern Verhaltnisse nach eigener An- sicht und Wahl. Er leitet die kirchlichen äußern Angelegenheiten und macht die Ernennungen zu den vornehmsten geistlichen Würden, mit Ausnahme des Wahlrechtes des erzbischöfi. Domcapitels zu Olmütz und einiger Stifter. — Die Armee und die Besetzung aller Militärstellen hängt von ihm ab. Er verwaltet das Staatsvermögen, übt das Recht der Standes- Erhöhungen, der Ertheilung von Würden, Orden und Privilegien aus; beruft die Reichs- und Landtage, und läßt sie wieder aus einander gehen. Er vereinigt die gesetzgebende (nur in Ungarn beschränkte) und ausübende Gewalt. — Die Thronfolge geht vermöge der pragmatischen Sanction in Lineal-Succession und vermischt nach dem Rechte der Erstgeburt, in der männlichen und weiblichen Descendenz fort, so daß, wenn der Kai- ser ohne Hinterlassung mannlicher Erben stirbt, seine älteste Tochter, und in deren Ermanglung der nächste Agnat den Thron besteigt. Fehlt auch dieser, so folgt die nächste Seiten-Erbinn. Ist der ganze Stamm erloschen, so tonnen Ungarn und Siebenbürgen gewiß, weniger unbe- dingt Böhmen und Mahren von Neuem das Wahlrecht ausüben. Aber über die österr. und galiz. Staaten kann der letzte Regent unzweifelhaft disponiren. — Außer dem letzten Falle erlischt die Kaiserwürde nie. Das Geburtsrecht setzt, ohne weitere Bestätigung, den Nachfolger auf den erledigten Thron, worauf er die Huldigung (s. d.) empfängt. Als Erb^ kaiser von Osterreich wird er in Folge des 4. Artikels des Pragmatical- Gesetzes vom 11. Aug. 1804 gekrönt. In Ungarn ist er zur feyerlichen Krönung binnen 6 Monathen und zur eidlichen Garantie der Landespri- vilegien verpflichtet. Im Krönungs- oder Inaugural-Diplom gelobt er die Aufrechchaltung der Landesfreyheiten, Gesetze und Iustizverfassung, die Zurücklassung der ihm von dem Graner Erzbischof aufgesetzten Krone des heil. S tephan, alle wiedererlangten, ehemahls zu Ungarn gehöri- gen Lander, dem Königreiche einzuverleiben, und erkennet im Fall der gänzlich erlöschenden Descendenz die Wahlfreyheit der Stände. Mit der Königswürde von Ungarn ist das Prädicat: Apostolischer König verbunden, (s. dies. Art.). Die Kaiserkrone von Osterreich setzt der Erzbischof von W i e n, die böhmische Königskrone der Erzbischof von Prag an beyden Orten dem neuen Monarchen auf, der auch im lombard.-venet. Königreiche zu krönen ist. Als König von Ungarn übt er Reservate (d. i. gesetzliche Rechte, wozu keine weitere Zustimmung der Stände nöthig ist) und Comitial- oder solche Rechte aus, in welche die Stände auf dem Reichs- tage gewilligt haben. Zu den vorzüglichsten eigenthümlichen Reservat- rechten gehört, außer den schon oben angeführten allgemeinen 1) der Heimfall der Einkünfte vacanter Bisthümer und Erzbisthümer bis zu ihrer Wlederbesetzung. — 2) Das Jus placeti, oder das Recht, die Macht deS päpstlichen Einflusses in mehreren kirchlichen Angelegenheiten zu beschränken. — 3) Der Heimfall aller Stamm- und Erbgüter der ohne gesetzmäßigen Erben verstorbenen Edelleute, ja auch alles andern
zurück zum  Buch Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3"
Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Band 3
Titel
Österreichische National-Enzyklopädie
Untertitel
Buchstabe I-M
Band
3
Autoren
Franz Gräffer
Johann Czikann
Verlag
H. Strauß
Ort
Wien
Datum
1835
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.3 x 22.0 cm
Seiten
768
Schlagwörter
Nachschlagewerk, Biografien
Kategorien
Lexika National-Enzyklopädie
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische National-Enzyklopädie