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L a n d s k r o n . —
welche das 5. Corps erlitten hatte, erfuhr, befahl eine Bewegung rechts
nach P fa f fenha usen. Man traf auf den Feind bey Gabelsho»
fen, Rat tenburg undRolm. Er hatte Ab ensberg besetzt, und
das Corps war vom österr. Hauptheere getrennt. Es brach in der Nacht
vom20. aufden21.nach Lands Hutauf, wo es um 10 Uhr früh eintraf
und über die Iser setzte. Um und in der Stadt entbrannte nun ein heftiger
Kampf, in welchem die Franzosen, ungeachtet des kühnen Muthes,
mit dem sich ihre Gegner schlugen, die Oberhand behielren. H i t l e r
wurde gezwungen sich mit bedeutendem Verlust gegen den Inn zurück,
zuziehen.
Landskron, bö'hm. Stadt von 4,250 Einwohnern im Chrudimer
Kreise, mit einem Schlosse, einer Decanatpfarre und starker Weberey.,
Landskron, galiz. Städtchen im Wadowicer Kreise, mit 1,500
Einwohnern und einem alten Felsenschlosse auf einem konisch geformten
Berge, von wo man eine unvergleichliche Aussicht hat.
Landskron, illyr. Dorf im Villacher Kreise des Herzogthums
Kärnthen, mit musterhaften ökonomischen Einrichtungen und den se-
henswerthen Trümmern einer alten Bergveste.
Landstände. Diese ehrwürdigen, aus der alten germanischen
Verfassung herrührenden Corporationen als Volksvertretungen bey lan-
desherrlichen Posiulationen haben sich in mehreren Landern des österr.
Kaiserstaates unter besondern Begünstigungen des Hofes im alten An-
sehen erhalten. Die deutschen und böhmischen Provinzen haben seit Jahr-
hunderten eine ständische Verfassung, in Galizien wurden erst unter
österr. Regierung Stande eingeführt, und im lombardisch-venetianischen
Königreiche sind durch die Constitutionsurkunde vom Jahre 1315 Cen-
tral- und Provinzial-Congregationen eingesetzt, welche das Volk zu
vertreten haben. In Ungarn, wo eine monarchisch-aristokratische Ver-
fassung besteht, theilt der König die gesetzgebende Gewalt mit den Reichs-
ständen, übt aber die vollziehende nach Vorschrift der Gesetze allein aus.
(Vergl. Ung arische Reichs stände.) In den deutsch-illyr., böhm.
und galizischen Landern theilen sich die L. in vier Classen: a) den Prä-
latenstand, zu welchem die Erzbischöfe, Bischöfe, Prälaten,» Pröp-
ste und Domcapitel gehören, welche Edelgüter besitzen, b) den Her-
renstand, oder den hohen Adel, d. h. Fürsten, Grafen, Freyherren,
c) den R i t t er st and oder niederen Landadel, d) den Bürg erstand,
wozu die Abgeordneten der landesfürstlichen Städte oder Markte gehö-
ren. In Tyrol sind die vier Classen, der Prälaten-, der Herren- und
Ritter-, der Bürger-, dann der Bauernstand. Die L. des Erzherzog-
thums unter der Enns bestehen aus 14 Prälaten, auf deren Bank in
den ständischen Versammlungen auch der jedesmahligeRectorMagnisicus
der Wiener Universität und der Staatsgüter - Administrator Sitz und
Stimme haben; aus 220 Geschlechtern des niederösterr. Herrenstandes,
aus 114 Geschlechtern des niederösterr. Ritterstandes und aus den lan«
desfinstlichen Städten und Markten, und zwar die Haupt- und Re-
sidenzstadt Wien als halber vierter Stand, und zur andern Hälfte die
Städte: Tu ln , I p s , Brück an der La i t ha , Ha inburg ,
Klosterneuburg, Baden , Krems, S t e i n , Eggenburg,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie