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L e b e n s v e r s i c h e r u n g . 375
wenn diese den Versicherten überlebt. Mittelst diesen kann Jemand seiner
Familie den Besitz einer Verlassenschaft oder anderer Einkünfte sichern,
die im Falle eines frühzeitigen Todes auf andere Erben übergehen wür-
den. Schuldforderungen, deren Heimzahlung von einer persönlichen
Erbschaft abhängt, können auch auf diese Weise zu einer niedern Prämie
versichert werden. Ein Sohn, der seine Ältern versorgt wissen will,
wenn sie ihn überleben sollten, kann dieß durch eine solche Versicherung
bewerkstelligen. — 3) Gegenseitige Versicherungen, wo von 2 versicher-
ten Personen, beym Tode der einen, die überlebende die versicherte Sum-
me erhält. Diese,.finden ihre Anwendung bey HandlungsgeseUschaftern,
die sich vor dem Ubelstande schützen wollen, welcher für die Geschäfte des
Überlebenden durch die Herausgabe der vom Verblichenen eingelegten Ca,
pitalien entstehen würde. Ferner können solche von Eheleuten benützt
werden, die sich gegenseitig den Besitz ihres zugebrachten Vermögens ver-
sichern^wollen, während es entweder nach den Gesetzen oder in Folge
einer Übereinkunft, z. B. die Verwandten der Frau, wenn sie kinder-
los stürbe, zurückfordern würden. — 4) Versicherungen zu anderer oder
zu eigenen Gunsten von Capitalien oder lebenslänglichen Renten, die
vom Versicherten selbst zu erheben sind, wenn er eine voraus bestimmte
Anzahl von Jahren überlebt. Mittelst dieser können Ältern oder Wohl-
thäter für Kinder eine Aussteuer versichern. Durch dasselbe Verständ-
niß können junge Personen sich ein Capital oder Rente für die Zukunft
verschaffen. — An diese Versicherungsart reihen sich: 5) Die Leibrenten.
Jeder, der sich im Bezug eines eigenen, entweder erworbenen oder
sonst auf irgend eine Art erlangten Vermögens befindet, wird besonders
bey vorgerücktem Alter lebhaft wünschen, dasselbe ungestört in Ruhe
genießen zu können. Bedenkt man nun zugleich, wie schwer es heut zu
Tage fallt, Capitalien zu annehmbaren Zmsen zu verwenden, und mit
wie vcelen Sorgen, Gefahren, ja selbst Auslagen die Anlegung von
Geldern bey Privaten verbunden ist, so kann man den Nutzen und die
Wichtigkeit einer Anstalt nicht verkennen, welche die Mittel darbiethet,
sich in den Genuß eines gesicherten, den Bedürfnissen mehr angemesse-
nen Einkommens zu setzen. Derjenige, welcher bey der Lebensversiche-
rungsanstalt eine bestimmte Summe in barem Gelde, oder in Geldes-
werth an Realitäten einlegt, sichert sich dafür von dem Augenblick der
geschehenen Einlage auf die Dauer seines Lebens eine jährliche Leibrente,
welche die gewöhnlichen Capitalszinsen um so mehr übersteigt, je höher
das Alter der einlegenden Person ist. So bezieht z. B. eine Pevson,
die 50 Jahre alt ist, wenn sie 10,000 Gulden einlegt, ein jährliches
Einkommen von 794 Gulden — und bey der gleichen Einlage würde das
jährliche Einkommen 975 Gulden betragen, wenn die versicherte Person
im 60. Lebensjahre stände. Dieses vergrößerte Einkowmen muß insbe-
sondere den Wünschen derjenigen entsprechen, welche ein kleines Vermö-
gen besitzen, und von den gewöhnlichen Erträgnissen desselben die Be-
dürfnisse des täglichen Lebens zu bestreiten außer Stande sind, durch die
Versicherung aber die immerwährenden Sorgen beseitigen, mit denen
sie sonst zu kämpfen hätten. Die Leibrentenverträge konnten früher in
Ermanglung eigener Gesellschaften nur mit Privaten eingegangen wer-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie