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496 L o t t o w e s e n .
kommen, 1751 eingeführt. Der meistbiethende Octav. GrafCataldi
bekam 1752 einLottovrivilegium auf 10, und 1762 auf weitere 8 Jahre
für alle Erblander. Das Spielen in ausländischen Lotterien wurde streng
verbothen, so wie es fortwährend (nach dem Lottopatent vom>13. März
1813) bey Geldstrafen untersagt ist. 1777 hat man das Lottogefall an
Barara und Comp. um einen mäßigen Pachtzins und mit der Ver-
pstichtung überlassen, daß er 5 Mädchen, deren Nahmen, von den auf
die 90Zahlen vorgemerkten Mädchen, mit den gezogenen Zahlen heraus-
gehoben würden, aussteuern soll. — Bey der neuen Pachtung 1773
wurde diese Aussteuer abgestellt, und dafür ein jährl. Pauschale von 12,000
Gulden für wohlthätige Zwecke gewidmet, wobey es auch bey Über-
nahme des Lotto in die Cameral-Regie 1738 verblieb. — Mit Verord-
nung vom 7. Febr. 1733 wurde dieser vom Lottogefalle an das Universal-
Cameral-Zahlamt abzuführende Betrag folgendermaßen vertheilt: An
das Armenhaus in Grätz 400 fl.; an das Theresianische Waisenhaus in
Klagenfurt 400 st.; an das Armenhaus in Laib ach 200 st.; an das
Zucht- und Arbeitshaus in Linz 300 fi.; an das Prager Findelhaus
2,000 fl.; an das Zucht- und Arbeitshaus in Brunn 500 fl.; an das
Arbeitshaus zu Troppau 400 st.; an das Zucht- und Arbeitshaus zu
Innsbruck 500 fl. und an das Arbeitshaus zu Görz 200 fi.; an die
milde Stiftung in Galizien 500 fl.; an dieArmencasseinWien 1000fl.;
an das allgemeine Krankenhaus in Wien 1,500fl.: an das Hermann-
stadter Waisenhaus 2,000 fl. ; an das Preßburger Waisenhaus
1,200fl.; für den croatischen Soldaten-Kreisfond^400st. — zusammen
12,000 Gulden. — Seit 1313 wird dieses Geld von der niederösterr.
Provinzial-Einnahmscasse als Lottogefälls Überschuß in Empfang genom-
men, und fließt als solcher in die Staats-Ce.ntralcasse, aus welcher das
Universal-Cameral-Zahlamt zur Erfolgung der Quoten an die einzelnen
Wohlthatigkeits-Anstalten besonders dotirt wird. — Die Vertheilung
dieser Summe geschah nach dem Verhältnisse der Spieleinlagen, die Zu-
weisung aber wird von der vereinigten Hofkanzley vorgenommen. Bey
dieser Vertheilung ist man von der Ansicht ausgegangen, daß das Ärar
an der Aufhebung der Lottopachtung beträchtlichen Vortheil ziehe, und
die eigene Regie den Armenanstalten nicht nachtheilig seyn könne. —
Die Patente wegen des Lottos in Ungarn und Siebenbürgen sind 1771,
dann wiederholt 1777 unterm 27.Dec. bekannt gemacht. Zu dieser Zeit
bestand noch die Pachtung, und 1788 kam es auch in die Cameral-Regie.—
Seirdem die Regierung das Lotto admünstnren läßt, sind auch eigene
Behörden, gegenwärtig unter der Oberleitung der k. k. allgemeinen Hof-
lammer, aufgestellt, und zwar in Wien eine eigene Lottogefalls-
Direction, deren Director zugleich k. k. wirts. Hofrath ist, mit einem
Adjuncren, Secretar, Concipisten, Amtsökonomen, Rechnungsführer,
Archivar, 10 Amtsofficialen ^c. und einer zugetheilten Lottogefälls-Di-
rections-Cassa und Amtsdruckerey. — In den Provinzen sind nebst den
Lottogefälls-Directionen zu Mailand und Venedig, die der Direc-
tion in Wien unmittelbar unterstehenden Lottogefällsamter zu Linz,
Gräk, Prag, Brunn, Lemberg, Triest, Botzen, Ofen,
Kaschau, Temesvär, Hermannstad t. (Das Wiener Lottoamt
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie