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Mähren. I I . Geographie und Statistik. 523
politischen Gegenstände zusammenfließen und entschieden werden. Dieser
Landesstelle sind die Kreisämter untergeordnet. Eben so sind zur Be-
handlung der Rechtssachen auf dem ' Lande Iustiziäre angestellt , in
Städten sind die Magistrate die Gerichtsstellen der Bürger, und der
Adel/ die Geistlichkeit und die Hierlandes ansäßigen türkischen Untertha-
nen werden bey dem Landrechte belangt; zur Vertretung der landesfürstl.
Gerechtsame ist das Fiscalamt, bey welchem zugleich ein Unterthans-
advocat bestellt ist. Die Verlassenschafts-Abh'andlungvn werden in den
Städten bey den Magistraten/ auf dein Lande von den Wirthschafts-
ämtern vollzogen, für Adel und Clerus' ist das Landrecht Abhand-
lungsbehö'rde. Das Appellationsgericht ist die höchste Gerichtsstelle un
Lande. Endlich sind die Stande zu bemerken / welche eine eigene Ver-
sammlung ausmachen, und aus 4 Ordnungen bestehen, nähmlich 1) aus
dem geistlichen oder Prälarenstande, zu welchem die Bischöfe, das Ol-
mützer und Brünner Domcapitel und die Prälaten gehören; 2) aus dem
Herrenstande, lyelcher alle im Lande angesessene Fürsien, Grafen und
Freyherren betrifft; 3) aus dem Ritterstande, der alle Personen desRit-
tersiandes in sich faßt; 4) aus dem Bürgerstalide, der durch 2 Depu-
tirte aus den 7 Städten, B r u n n , Olmütz, Z n a y m , I g l a u ,
Hradisch, Mähr isch-Neu stad t, Gaya , vorgestellt wird. Die
Stände versammeln sich zur Zeit der Landtage, unter den Vorsitz des
Landesgouverneurs als ständischen Landtagsdirector, und berathschlagen sich
über die zu entrichtenden Abgaben und derselben billigeVertheilung. Nebst
dieser allgemeinen Versammlung ist eine immerwährende LandeSausschuß-
Commission, zu welcher die Mitglieder aus den Standen auf dem Land-
tage gewählt werden, und die aus den obersten Landesofficieren, zwey
Prälaten, zwey Personen aus dem Herrenstande, zweyen aus dem Rit-
terstande und zweyen des Bürgerstandes, welche Magistratsrathe aus
den obigen Städten sind, besteht. Dieser Landesausschuß hält unter dem
Vorsitze des Gouverneurs als Landeshauptmanns und ständischen Land-
tagdirectors eigene Sitzungen, und erledigt die von Zeit zu Zeit einge-
henden standischen Geschäfte, wozu ein eigenes Kanzley- und Buchhal-
tungspersonal angestellt ist, welches, so wie die Landschaftscasse und die
Landschaftseinnehmer der 6 mähr. Kreise unmittelbar unter dem stand. Lan-
desausschuß steht, von welcher cuch die erledigten Stellen vergeben und be-
setzr werden. — M.'s und Österr.-Schlesiens sämmtliche Bäder und
Gesundbrunnen sind: Dorf Al ten d o r f , OlmützerKreis, sehr heilsa-
mes Bad. — Dorf An dersdorf, Olmützer Kreis , Sauerbrunnen
und Mineralbad. — Markt Bann ow, Hradischer Kreis, Sauerbr. -^
Dorf Buch lo w ih , Hradischer Kreis, Mineralbad.—Hof C zei t sch,
Hradischer Kreis, Schwefelbad. — Wirthshaus Gutwa sse r, Znaymer
Kreis, Gesundbad. — Badhaus Gutw asser, IglauerKreis, Gesnndbad.
— DorfGutwasser, Iglauer Kreis, Gesundbad. — DorfHl insko,
PrerauerKreis, Gesundba^..— SchafereyH o st ein,PrerauerKrei^Ge-
sundbad. — MarktH u ck, HradischerKreis, Sauerbr. — Stadt I a i sp i tz,
ZnaymerKreis,Gesundbad. — DorfK oritna,Hrc.discherKreis,Schwe-
felbad. — Markt Ko ritsch an, Hradischer Kreis, Gesundbad. —Dorf
K o steletz, HradischerKreis, Gesundbad.—DorfLhot a, OlmützerKreis,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie