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Mannagetta'sche Stiftung. 549
men und ganz auf Kosten der Stiftung erhalten werden. Nach vollende-
ten Studien sollten ihnen die Reisekosten auf eine auslandische Universität
bezahlt werden, um daselbst den gradum zu nehmen, den Manna-
ge tta'schen Töchtern aber sollten 1500—2000 ff. als Ausstattung gege-
ben werden. So blieb auch das Institut bis. zu dem Jahre 1633. Nun
erfolgte aber über Vortrag der ersten, vom Stifter selbst erbethenen Con-
servatoren v. Sa la und Dr. v. Monitor eine wesentlicheAbänderung;
es ward ein eigener Administrator aus den Man nag etta's bestellt;
der niederosterr. Landesregierung die Oberinspection über die Stiftung über-
tragen, die Wahl der Conservatoren aber der Familie überlassen, deren
einer, wo möglich aus den Mann agetta's, der andere aber aus dem
Rathsgremium der niederosterr. Landesregierung zu nehmen ist. In dieser
Art bestand das Institut bis 1740, wo es aufgehoben und anfangs
Handstipendien eingeführt, später aber die Einreihung der Zöglinge
in das Theresianum veranlaßt wurde. Bey Auflösung auch der letzt er-
wähnten Anstalt wurden die jungen Leute wieder ihren Ältern mit jähr-
lichen Erziehungsbeyträgen von 500 fl. für jeden übergeben^ bis 1319
Kaiser F r a n z die Stiftung auf ihre ursprüngliche Form zurück-
zuführen befahl, und so besteht das Alumnat nun wieder seit dem
Jahre 1320, dermahl mit 5 Alumnen und einem die Erziehung besorgen-
den Präfecten. Durch Sparsamkeit und weise Verwaltung wurde das
Stiftungs-Vermögen mit einem zweyten Stadthause und 50,000 fi. in
Obligationen vermehrt, zweymahlige Invasionen und die Herabsetzung
der Interessen haben jedoch der Stiftung Wunden geschlagen, welche
noch lange nichl vernarben werden. Das Recht, die Stiftungsplätze zu
besetzen, übt dermahl ein Ausschuß von Agnaten und Cognaten aus,
ursprünglich hatten die Agnaten und Cognaten das Prasentations-, die
Conservatoren aber das Wahlrecht. Ein eigenes Familienarchiv umfaßt
mehr als 100 Originalvie?en, und verdankt seine Ordnung, so wie über-
haupt die ganze Stiftung viel dem Fleiße zweyer Familienglieder und
Brüder: Joseph und Ioh . Wilhelm Ritter v. Mannagetta,
insbesondere nützte der Letztere durch die von ihm eingeführte Ge-
schäftsordnung dauernd der Stiftung. Dermahl ist der niederosterr.
Landrath Dr. P h i l i p p Ritter v. Mannagetta Stiftungsad-
ministrator. Die bis 1334 durch Verwandtschaft zum Stiftungsgenusse
berechtigten und noch nicht ausgestorbenen Cognatenlinien sind in alpha-
betischer Ordnung folgende: Die v. Ambros - Rechte nb erg^ die
Ritter v. Brenner, die Ritter v. Dornfeld, die Freyherren Du-
baine-Malchamp, die Freyherren v. Eyselsberg, dle Rttter
Fleischhakel-Hackenau, die Ritter v. Füllenb aum, die Edlen
Herren v. Gold egg und Lindenbuvg, die Ritter v. Harte n-
fels, die v. Hickmann-Windsor, die Lenoble d'Edels-
berg, die Ritter v. Mann er, die Ritter v. Mar t in ell l, dle Rit-
ter v. Mayer- Gravenegq, die v. Menninger, die Ritter v.
Mül ler , die Freyherren v. Myl ius, die Ritter v. Pelsern-Fur-
neberg, die v. Pfersman n-Ei ch th al , die Nitterv. Ratschltz-
b u r g , die Ritter v. Sch e lz ing er, die v. Sch ickh , dle
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie