Seite - 582 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Band 3
Bild der Seite - 582 -
Text der Seite - 582 -
582 M a r t l n i.
vom 15. April l752 durch 13 Monathe zu Madrid der dortigentais.
Gesandtschaft zugetheilt. Nach seiner Zurückkunft im Februar 1754 er.
theilte ihm die Kaiserinn Maria Theresia die Lehrkanzel des Na-
turrechtes, der Institutionen und der Geschichte des römischen Rechtes
auf der hohen Schule in Wien, die er mir vielem Eifer versah. 1753
wurde M. als Beysitzer zur Büchercensurs- und 1762 mit dem Vorsitz
zur Studien-Hofcommission ernannr. 1761—73 war ihm der Unterricht
von 4 Erzherzogen, Joseph, Leopold (beyde in der Folge so große
Regenten), Ferdinand und Maximil ian, in allen Theilen der
Rechtswissenschaft und Staatsgelehrsamkeit, und in der Statistik die
Unterweisung der Erzherzoginn Maria Caro line (nachmahligen Koni'
ginn beyder Sicilien) anvertraut. In der Zwischenzeit wurde M. bereits
1764 zum Hofrathe der obersten Iustizstelle, 1765 sein Pater Carl
Ferdinand und somit M. selbst in den Ritterstand erhoben, 1763 bey
der neu aufgestellten Hofcommission in geistlichen Sachen, verwendet (bey
der 1762 errichteten war er auch zugetheilt) und 1774 um alle, die Aufhe-
bung der Jesuiten betreffenden Angelegenheiten zu beendigen, zur böhm.»
österr.Hofkanzley, gegen das Ende 1779 aber aufsein Ansuchen wieder
zur obersten Iustizstelle übersetzt. 1773 erhielt M. bereits in Anerkennung
seiner vielen Verdienste den St. Stephan- Orden, 1777 die Landmann-
schaft in Böhmen, 1779 den Freyherrenstand, 1782 die Würde eines
Staatsrathes in inländischen Geschäften, wo er endlich erst am 6. Decem-
ber die noch immer besorgte Lehrkanzel des Naturrechtes an seinen Nach-
folger Zeiller (der schon seit 1774 sein Substirut war) ganz überließ,
und 1735 jene eines geb. Rathes. Bald darauf bewies ihm Kaiser Jo-
seph I I . sein volles Vertrauen dadurch, daß er ihn nach Mailand
und in die Niederlande zur Anwendung der in den übrigen Staaten ein-
geführten Gerichtsverfassung abordnete, und bey der Hofcommission in
Gesetzsachen vorzüglich über die Criminalgesetze und insbesondere über die
Abschaffung der Todesstrafe leitenden Einstuß nehmen ließ, wenn gleich
M. die Unterdrückung der Todesstrafe in seinen Schriften nicht verthei-
digt hatte. Nach seiner Zurückkehr wurde M. 1737 Viceprasident der
obersten Iustizstelle. Kaiser Leopold I I . trug ihm 1790 das Präsidium
und die Leitung der damahls neu zusammengesetzten Hofcommission in
Gesetzsachen auf, 1792 ernannte ihn endlich Kaiser Franz zum zwey-
ten Präsidenten der obersten Iustizstelle, als welcher M. den 7. Aug.
1300 starb. Seine Schriften sind: Ordonistorianiuriscivilis, eb. 1755,
2. Aufl. 1757, 3. Aufl. 1770, neue Aufl. Pavia 1303. Mercerii conci-
liator, Wien 1756. —" Meditation impartiale sur la conlormite des
loix naturelles avec les articles du traite de l'annee 1746 entre 1a
cour de Vienne et celle de petersbourg, eb. 1757. — Exercita-
tio academica in §. I. Institutionim de obligationibus , quae ex
d^licto nascuntur, eb. 1757. — praetatio de vita et moritis Ol
dlndorpii in jure naturali, eb. 1753. —^ De usu auctorilatis in
jurisprudentia nalurali, eb. 1759. — Merilii observaiionum li-
bri VII I - , eb. 1761. —I^ositioncs juris naturae, eb. 1762/ neue
Aufl. 1764, 1768, 1772; deutsch in 3 Übersetzungen; die.letzte, Wien
1797, unter der Aufsicht desVerfassers von Professor Me r l ens in Frey-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Band 3
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe I-M
- Band
- 3
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 768
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie