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Pfleggerichte. — Pflug. 209
Landrath, wozu ihn Kaiser F r a n z 1796 mit Sitz und Stimme
ernannte, das Fach des öffentlichen Rechtölehrers und des ausübenden
Richters, und dieses Verdienst ward 1798 durch die Beförderung zum
ostgalizischen wirkl. Appellationsrathe, mit Enthebung, vom Lehramte,
belohnt. — Auch in diesem Amte entsprach P. der Erwartung in solchem
Maße, daß ihn der Kaiser 1801 zum Hofrathe im Iustizfache bey der
damahligen galizischen Hofkanzley ernannte, und bey der 1802 erfolgten
Auflösung dieser Behörde, in gleicher Eigenschaft zur obersten Justiz-
stelle übersetzte. -— Wie sehr sich dieser würdige Iustizmann durch seine
ausgebreitete Rechts- und Gesetzkunde, und durch die allgemeine Ach-
tung für seine Rechtlichkeit, das Vertrauen des Kaisers Fran z, immer
mehr erworben hatte, beweisen seine Auszeichnungen. 1805 ward er zur
Dienstleistung als Hofrath in das Staats- und Conferenz-Departe»
ment der inländischen Geschäfte berufen, und noch in demselben Jahre
zum wirklichen Staats- und Conferenzrath befördert. 1306 erhob ihn
der Monarch taxfrey in den Ritterstand. 1803 erhielt er die Würde
eines Ordens - Kanzlers vom goldenen Vließe, und als der Kaiser
1314 dem Staats- und Conferenz-Departement eine veränderte Form
zu geben beschloß, wurde P. die geheime Rathswürde taxfrey verlie-
hen, und ihm schon damahls, noch mehr aber nach dem Austritte des,
1817 zum obersten Iustizpräsidenten ernannten, Staats- und Con-
ferenzministers Grafen v. Wa l l i s , eine leitende, über einen gro-
ßen Theil der Geschäfte des Staatsraths sich erstreckende Wirksamkeit
übertragen. Mit fortan unermüdeter Anstrengung, und zartester Ge-
wissenhaftigkeit besorgte nun der 70jährige Greis die Leitung sehr wich-
tiger Zweige der Staatsverwaltung, nebst so vielen andern nicht min-
der großen und höheren Staatsgeschäften, welche ihm das unbe-
granzte Vertrauen des Kaisers übergab, bis nach einem viermonath»
lichen Krankenlager, während dem er sich immer noch den Berufsar-
beiten widmete, am 27. May 1820 zu Wien sein thätiges und ge-
meinnütziges Leben endete. — Für die Rechtspflege war er das mächtige
Schild der Gerechtigkeit, des Verdienstes und der Unabhängigkeit der
Gerichte. 1809 nahm er unmittelbaren Antheil an der Revision des bür-
gerlichen Gesetzbuches; Reformen war er nicht abgeneigt, wo die Aus-
führbarkeit zum Besten des Staates nachgewiesen wurde. Er schrieb mit
Klarheit und Präcision, und beobachtete in seinen vielen Geschäften eine
unübertreffliche Ordnung. -
Pfleggerichte, s. unter Vrtsgerichte.
Pf lug, 6anuss(Hans), auf Rabenstein ?c., war aus dem alt
adeligen Geschlechte der Herren von Pf lug entsprossen, die ihren Ursprulig
von Przemysl , Libussa's Gemahl, herleiten, und zum Anden-
ken an denselben eine silberne Pflugschar im rothen Felde im Wapen
führen; Hanuss war der zweytgeborne Sohn Heinzens (Hein-
rich's) P f lug auf Rabenstein, der 1501 von Heinrich IV.
Reuß von Plauen die alte Riesenbergische Bergstadt Schön-
feld, dann Petschau und Schlackenwald kaufte. Mit besonde-
rer Liebe der Landescultur, und vorzüglich dem Bergbau zugethan, be-
fand sich Hans P f l u g von Raben stein bereits 1524 mit meh-
Oesterv. Nat. Encyll. Bd. IV. 14
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Band 4
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe N-Sed
- Band
- 4
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 660
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie