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polizcyübertretungen. —polizcy, und Cens-^ofstelle.
den deutschen und galizischen Provinzen die mit der Localpolizey beauf-
tragten Magistrate und Grundobrigkeiten leiten. Die Amtshandlungen der
deyden Letztern erstrecken sich über das Recht zur Untersuchung und Abur-
theilung derPolizeyübertretungen, die Verbindlichkeit zur Feneranfsichr,
die Sorge für den Gesundheitszustand, für Lebensmittel :c. Der P.
steht in den oben genannten Provinzen ciue eigene Polizeywachmann-
sckaft zur Seite und in dem lombardisch-venetianischen Königreiche nebst-
bey eine gehörig organisirte Gensd'armerie (s. d.). Dalmatien hat als
Sicherheitswache die sogenannten Sardari. In den ungarischen Län-
dern kommt zwar die eigene Aufstellung und Benennung einer Polizey-
behörde nicht vor, aber die Polizeygeschafte sind den Comitaten undDo-
minien übertragen. — Auch die medicinische P. ist vorzüglich berücksich-
tigt; jeder Krels hat seinen Arzt, Wundarzt und mehrere Districtsärzte.
Für die Rettung Scheintodter und Ertrunkener sind zahlreiche Apparate
vertheilt. Die Oberaufsicht über die Gesundheitspolizey hat jede Landes-
stelle; ein eigener Referent, der zugleich Protomedicus ist, hatdieSa-
nitätssachen zu besorgen.
polizeyübertretungcn, schwere, s. Gesetzbuch überver-
brechen und schwere polizeyübertretungen.
polizey- und Censur-Hofstelle, x. k. oberste, in Wien,
erhielt ihre Selbstständigkeir l.732; früher stand das gesammte Polizey-
wesen unter den Landesstellen. I79l) wurde ihr Wirkungskreis bedeutend
erweitert, und 1301 derselben auch das Censurwesen zugetheilt. Gegen-
wärtig ist die P.- und C.-H. unter einem Präsidenten mit'3 Hofrä-
then, 4 Hofsecretären, 3 Honconciplsten und dem nöthigen Kanzley-
personale besetzt; auch hat dieselbe ihre eigene Polizey-Hauptcasse mu
einem Cassier, Controllor und Casseoffizier. — Der Wirkungskreis der
P. - und C.-H. erstreckt sich über die Monarchie, mit Ausnahme Un-
garns und der Gränzländer. In ihr Ressort gehören alle Theile der Poli-
zeyverwaltung, insofern sie nicht ausdrücklich den politischen Behörden
zugewiesen sind, obgleich ihnen immerhin die Polizeybehörden zur Mit-
aufsicht, oder Mitwirkung behülfiich bleiben. Insbesondere Hat diese Cen-
tralbehörde ununterbrochen ihre Aufmerksamkeit auf die Handhabungder
öffentlichen und Privat-Sicherheitspolizey zu wenden, und hierüber den
untergeordneten Polizeybehörden die nöthigen Verhaltungsregeln und
Weisungen zu ertheilen. Unter ihr stehen die Polizey- und Bezirke-
directionen in größern Städten, und die an gewissen Puncten aufge-
stellten Commissariate; sonach in Wien die Polizey-Oberdirectton, die
4 Polizeybezirke der innern Stadt und die 3 Polizeybezirke der Vor-
städte, mit dem Polizeycommiffariat in Nußdor f , der Wiener Po-
lizeyhaus-Direction und dem Wiener Militär-Polizeywachcorps (kl)?
Mann zu Fuß und 40 Mann zu Pferd; die Civilpolizeywache in den
Vorstädten besteht aus 64 Mann). — In den Provinzen unterstehen
dieser Hofstelle die General-Polizeydirectionen zu Ma i land und Ve-
nedig mit den 15 Polizey-Obercommissariaten in den Hauptorcen der
Delegationen und den 4 Gränz-Polizeycommissariaten zu Ehiavel l -
na, Mog l i a di Gonzaga, Sesto-Calende und Bof fa lo-
r a; fer.ler die Polizeydi'.'scrio.'l in Linz mit dem Obercommissariat in
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Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Band 4
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe N-Sed
- Band
- 4
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 660
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie