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294privatges. d. bild. Rünste in Prag. — privilegiensyst cm.
sind: Nachricht von dem k. k. Raritäten r Cabinet zu Ambras, Innsbruck,
1777. — villicillima pars gramm2tic26 ^raecae, 6e lorma^one
vei-l)i; eb. 1794. —ve 8)/ntaxi ßraeca lideilus; eb. 1796. Sonst
noch einige kleine Schriften über die griechische Aussprache und die griech.
Conjugation. P. starb zu Wien am 8. Febr. 1815.
Privatgesellschaft patriotischer Runstfreundezur Befär«
derung der bildenden Rünste in Prag. Diese wurde 1830 durch
mehrere Kunstfreunde mit der Bestimmung gegründet und von Kaiser
Franz bestätigt, durch Ankauf gelungener Werke lebender vaterlan»
bischer Künstler die Thätigkeit der Letzteren anzuregen und die Theilnah-
me für bildende Kunst im Publicum zu verbreiten. Die Hauptpuncte die-
ser nach dem Muster des Wiener Kunst-Vereins gebildeten Gesellschaft
bestehen in der Hauptsache im Folgenden: Der Verein biloet sich durch
Actien im Wege der Subscription; jeder Actionär verpflichtet sich zudem
jahrlichen Beytrage von 5 GuldenCM. DerVerein hat nach Maßgabe der,
aus den so eben erwähnten Beytragen gebildeten Fonds, bey den ordent<
lichen Ausstellungen an der k. k. Akademie der bildenden Künste jene
Kunstwerke anzukaufeu, welche der Vereinsausschuß dazu geeignet fin-
det. Die angekauften Kunstwerke werden unter den Vereinsgliedern ver-
lost. Die vorzüglichern der angekauften Kunstwerke werden, so weit die
dem Vereine zu Gebothe stehenden Geldmittel zureichen, in Kupfer ge-
stochen oder auf Stein gezeichnet und jedes.Vereinsmitglied mit einem
Abdrucke betheilt. Jedermann hat das Recht, sich für eine oder mehrere
Actien zu subscribiren. Jede Actie gibt dem Inhaber Anspruch auf ein
Los bey der Vertheilung der angekauften Kunstgegenstände.
Privilegiensystem, in Bezug auf neue Erfindungen und
Verbesserungen im Gebiethe der Industrie. In dem österr. Kai.
serthum wurde dieseS System der ausschließenden Privilegien angenom«
men, als Mittel, neue Erfindungen und Verbesserungen im Gebiethe
der Industrie zu begünstigen. Das erste Patent, das in dieser Hinsicht
erschien, war vom 3. Dec. 1820. Das zweyte, nun allein gültige,
ist das vom 21. März 1832. Es handelt in 6 Abschnitten von dem Ver.
fahren, das beobachtet werden muß zur Erlangung ausschließender Pri«
vilegien, von den damit verbundenen Vortheilen und Begünstigungen,
>on der Dauer der Privilegien, der zu erlegenden Taxen, der Kundma.
chungsart, dem Erlöschen der Privilegien, kurz über alles, was in die-
ser Beziehung zu wissen nöthig ist. Auch an Auslander werden solche aus»
schließende Privilegien ertheilt, nur ist damit nicht das Recht verbun«
den, weder zum Aufenthalte in den österr. Staaten, noch die Staats-
bürgerschaft anzusprechen. Zur Erlangung eines ausschließenden Privile-
giums muß der Bewerber sein Gesuch bey dem Kreisamte, in dessen Be-
zirk er sich aufhält, einreichen. Diejenigen Bewerber, diesich inWien
oder Prag aufhalten, müssen ihre Gesuche unmittelbar bey der k. k.
mederösterr. Negierung, oder bey dem kön. böhmischen Gubernium ein-
reichen. In Ungarn werden die Gesuche dem competenten Vicegespan,
oder dem Stadtmagistrate übergeben, was auch bey allen österr. Behör-
den durch Bevollmächtigte geschehen kann. In den Gesuchen musi das
Wesentliche der Erfindung oder der Verbesserung und die Zahl der Jahre
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Band 4
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe N-Sed
- Band
- 4
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 660
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie