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362 Regensburg, Schlacht bey. — Regiments-Auditore.
dene Aufsahe in den österreichischen Patrioten und eine Übersetzung von
.^o raz's Dichtkunst nach einem Melker Codex, die zu Wien 179? im
Drucke erschien.
Regensburg, Schlacht bey, den 23. April 1809. Nach dem
für die österreichische Armee unglücklichen Erfolg der Schlacht bey E ck.
mühl (s. d.) führte Erzherzog Car l die Reste seiner Scharen, die er
auf das schnellste wieder ordnete, auf Schiffbrücken über die Donau, und
stellte sie hinter dem nur eilig und schlecht befestigten Regensburg
zu seinem Rückzugskampfe auf. Napoleon aber verfolgte mit stürmen-
der Hast den erfochtenen Sieg. Zuerst erfolgte ein rascher Angriff auf
die österreichische Cavallerie, welche Regensburg decken sollte, und
diese wurde nach hartnäckigem Widerstände über die Donau geworfen,
t) österreichische Regimenter behaupteten noch mit heldenmüthiger Tapfer»
keit Regensbu rg, als auf einmahl die französische Artillerie Bresche
schoß, wonach die feindliche Infanterie unter Lannes stürmend eindrang,
und sich nach hartnäckigem blutigen Gefechte in den Straßen, der Stadt
bemeisterte. Die Österreicher nahmen nun eine Stellung auf einem na-
hen Berge an der Straße nach Böhmen, von wo sie sowohl Regens-
burg als auch das am jenseitigen Donauufer liegende S t a d t amHof
unaufhörlich beschossen, wodurch beyde Städte in Brand geriethen. Den
24. führte der Erzherzog das österr. Hauptheer, durch das Corps unter
Bel legarde verstärkt, über Cham und Waldmünchen nach
Böhmen zurück; während die Franzosen unter beständigen Gefechten
(s. Schlacht bey Eb e vs b e rg) die gerade Straße nach Wien einschlugen.
Aer Verlust der Österreicher an diesen unheilvollen Tagen war groß,
hingegen auch jener der Franzosen/ der gegenseitigen Erbitterung wegen,
keineswegs unbedeutend.
Regierung, ist die Benennung der obersten Landesbehörden in
Österreich unter und ob der Enns. S. Oubern ium und Landes-
stelle.
Regiments-Auditore. Ihre Verrichtungen bestehen: l) In der
Verwaltung des Richteramtes sowohl in peinlichen Fällen, als in
Rechtsstreitigkeiten, und nicht streitigen Rechtssachen; 2) in Besor-
gung der Geschäfte eines Regiments - Secretärs. — In der ersten Be-
ziehung sind die R.-A. die Räthe und Organe der Regiments-Com-
mandanten, denen als Gevichtsherrn und Stellvertreter des Inhabers
die Handhabung der Gerechtigkeitspflege anvertraut ist. Die R.-A.
müssen daher die Rechte und die Kriegsgesetze vollkommen wissen, in der
Untersuchung der vorkommenden Verbrechen und Vergehungen gründlich
und ohne Leidenschaft vorgehen, ihr Urtheil scharfsichtig, gerecht, be-
stimmt und gesetzmäßig fällen. In der zweyten Beziehung, nähmlich in
der Eigenschaft eines Regiments-Secretärs, erstrecken sich die Verrich-
tungen der R.-A. hauptsächlich auf die Führung der Correspondenz,
dann Bearbeitung aller jener Gegenstände, welche bey einem Regiments
oder Corps im juridischen oder politischen Fache vorkommen, und nicht
zum Rechnungs- und ärztlichen, oder geistlichen Fache, und nicht zum
reinen Militärdienst gehören. Eine vorzügliche Pflicht, die den R.-A.en
als Regiments-Secretären noch obliegt, besteht in der ordentlichen
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Band 4
- Titel
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Untertitel
- Buchstabe N-Sed
- Band
- 4
- Autoren
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Verlag
- H. Strauß
- Ort
- Wien
- Datum
- 1835
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.3 x 22.0 cm
- Seiten
- 660
- Schlagwörter
- Nachschlagewerk, Biografien
- Kategorien
- Lexika National-Enzyklopädie